Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221588]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221588/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ v…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221588]
Datum
7. April 2022 01:23
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ vom 31.05.2021 (#221588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 279 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Polizeipräsidium Münster
IFG NRW; Informationen zum Thema Videoüberwachung Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter …
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
IFG NRW; Informationen zum Thema Videoüberwachung
Datum
19. April 2022 09:14
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Per E-Mail an Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Videoüberwachung Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Erhalt Ihrer Sachstandsanfrage/ Ihres Hinweises vom 07.04.2022 zu o.a. Betreff. Eine Recherche im zentralen Posteingang brachte leider keine Klarheit über den Verbleib Ihrer Anfrage vom 31.05.2021. Die Prüfung, ob und in welcher Form die Informationen vorhanden sind und ob sie auch -gebührenfrei- zur Verfügung gestellt werden können, läuft nunmehr. Sollte ich von der Erhebung von Gebühren nicht absehen können, werde ich Sie vorab darüber informieren. Ansonsten erhalten Sie unmittelbar Bescheid, sobald die Prüfung abgeschlossen ist und die Informationen zusammengestellt sind. Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Münster
IFG NRW; Information zum Thema Videoüberwachung Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Az.:…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
IFG NRW; Information zum Thema Videoüberwachung
Datum
29. April 2022 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,1 KB


Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Az.: DSB-30.01-059/22 Per E-Mail an Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Videoüberwachung Ihre Anfrage vom 31.05.2021 Ihr Hinweis vom 07.04.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist gerichtet auf Maßnahmen nach § 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen. Für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Münster teile ich Ihnen dazu F e h l a n z e i g e mit; es wurden keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Diese Mitteilung ergeht verwaltungsgebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen