Sehr
<< Anrede >>
ich bedanke mich für Ihre zügige Rückmeldung. Der Antrag wurde am 31. Mai um 22:21 Uhr elektronisch an die E-Mail-Adresse "
<<E-Mail-Adresse>>" gerichtet, das ist die gleiche E-Mail-Adresse wie meine Erinnerung vom 22. Juli und diese Adresse wird auf dem Internetauftritt des PP Oberhausen kommuniziert ( https://oberhausen.polizei.nrw/polizei-vor-ort-17 ).
Hier ist das technische Protokoll des E-Mail-Dienstes:
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May 31 22:21:50 mail postfix/smtpd[2020498]: CC8B3A407D8: client=localhost.localdomain[127.0.0.1], sasl_method=PLAIN, sasl_username=
<<E-Mail-Adresse>>
May 31 22:21:50 mail postfix/cleanup[2020935]: CC8B3A407D8: message-id=<
<Name und E-Mail-Adresse>>
May 31 22:21:50 mail opendkim[657]: CC8B3A407D8: DKIM-Signature field added (s=mail, d=
fragdenstaat.de)
May 31 22:21:50 mail postfix/qmgr[64964]: CC8B3A407D8: from=<
<Name und E-Mail-Adresse>>, size=4343, nrcpt=1 (queue active)
May 31 22:21:51 mail postfix/smtp[2020961]: CC8B3A407D8: to=<
<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=
mail2.polizei.nrw.de[212.185.80.146]:25, delay=0.8, delays=0.05/0/0.42/0.33, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 38vgvk0rbu-1 Message accepted for delivery)
May 31 22:21:51 mail postfix/qmgr[64964]: CC8B3A407D8: removed
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Hier finden Sie den Ursprünglichen Antrag:
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.
2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.
3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.
4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 221590
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/221590/