Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221590]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Polizeipräsidium Oberhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221590/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ vo…
An Polizeipräsidium Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221590]
Datum
22. Juli 2021 16:30
An
Polizeipräsidium Oberhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ vom 31.05.2021 (#221590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221590/
Polizeipräsidium Oberhausen
PP Oberhausen Direktion Kriminalität Das Recht auf Information hat einen sehr hoher Stellenwert. Anfragen dieser…
Von
Polizeipräsidium Oberhausen
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221590]
Datum
26. Juli 2021 14:02
Status
Warte auf Antwort
PP Oberhausen Direktion Kriminalität Das Recht auf Information hat einen sehr hoher Stellenwert. Anfragen dieser Art werden selbstverständlich durch das PP Oberhausen beantwortet. Eine erste Umfrage im Haus hat leider kein Ergebnis zum Eingang einer solchen ergeben. Ich möchte Sie daher höflich bitten, ihre Anfrage erneut zu stellen. Für das interne Qualitätsmanagement bitte ich Sie zusätzlich um die Auskunft, in welcher Form und an welche Dienststelle Sie die erste Anfrage an die Polizei gerichtet haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre zügige Rückmeldung. Der Antrag wurde am 31. Mai um 22:21 …
An Polizeipräsidium Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221590]
Datum
26. Juli 2021 14:58
An
Polizeipräsidium Oberhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre zügige Rückmeldung. Der Antrag wurde am 31. Mai um 22:21 Uhr elektronisch an die E-Mail-Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" gerichtet, das ist die gleiche E-Mail-Adresse wie meine Erinnerung vom 22. Juli und diese Adresse wird auf dem Internetauftritt des PP Oberhausen kommuniziert ( https://oberhausen.polizei.nrw/polizei-vor-ort-17 ). Hier ist das technische Protokoll des E-Mail-Dienstes: ------------------------------------------------------------------------------------------ May 31 22:21:50 mail postfix/smtpd[2020498]: CC8B3A407D8: client=localhost.localdomain[127.0.0.1], sasl_method=PLAIN, sasl_username=<<E-Mail-Adresse>> May 31 22:21:50 mail postfix/cleanup[2020935]: CC8B3A407D8: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> May 31 22:21:50 mail opendkim[657]: CC8B3A407D8: DKIM-Signature field added (s=mail, d=fragdenstaat.de) May 31 22:21:50 mail postfix/qmgr[64964]: CC8B3A407D8: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=4343, nrcpt=1 (queue active) May 31 22:21:51 mail postfix/smtp[2020961]: CC8B3A407D8: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mail2.polizei.nrw.de[212.185.80.146]:25, delay=0.8, delays=0.05/0/0.42/0.33, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 38vgvk0rbu-1 Message accepted for delivery) May 31 22:21:51 mail postfix/qmgr[64964]: CC8B3A407D8: removed ----------------------------------------------------------------------------------------------- Hier finden Sie den Ursprünglichen Antrag: ---------------------------------------------------------------------------------------------- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen ----------------------------------------------------------------------------------------------- Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221590/

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Polizeipräsidium Oberhausen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann ich Ihnen zu den Punkte…
Von
Polizeipräsidium Oberhausen
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221590]
Datum
30. Juli 2021 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,4 KB


Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann ich Ihnen zu den Punkten 1) bis 3) mitteilen, dass es beim Polizeipräsidium Oberhausen keine Standorte gibt, an denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Zum Punkt 4) teile ich Ihnen ebenfalls mit, dass das Polizeipräsidium Oberhausen weder Dienst-, noch Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras hat. Für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldige ich mich. Mit freundlichen Grüßen