Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokumente, aus denen…
An Polizeipräsidium Rheinpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221597]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221597/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Sehr Antragsteller/in bitte richten Sie Ihre Anfrage nach dem LTranspG an den Datenschutzbeauftragten unserer Beh…
Von
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221597]
Datum
1. Juni 2021 07:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte richten Sie Ihre Anfrage nach dem LTranspG an den Datenschutzbeauftragten unserer Behörde, Herrn Antragsteller/in Paul. Datenschutzbeauftragter Polizeipräsidium Rheinpfalz Wittelsbachstraße 3 67061 Ludwigshafen Tel.: 0621 - 963 0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht. Bitte teilen Sie mir mit ob die Datenschutzbeu…
An Polizeipräsidium Rheinpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221597]
Datum
7. Juni 2021 21:56
An
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht. Bitte teilen Sie mir mit ob die Datenschutzbeuftragten Ihrer Behörde generell zuständig für Anfragen nach dem LTranspG sind, dann kann ich die bei diesem Webservice hinterlegte E-Mail Adresse ändern lassen, damit Anfragen zukünftig direkt an die richtige Stelle gesendet werden. Bitte leiten Sie meinen Antrag an die zuständige Stelle weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221597/
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen leider nur für unsere Behörde (Polizeipräsidium Rheinpfalz) die Auskunft ert…
Von
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221597]
Datum
8. Juni 2021 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen leider nur für unsere Behörde (Polizeipräsidium Rheinpfalz) die Auskunft erteilen, dass der Datenschutzbeauftragte in unserem Haus die Anfragen nach dem LTranspG bearbeitet. Der Datenschutzbeauftragte ist über folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe Ihrer Behörde mit E-Mail vom 31. Mai einen Antrag nach LTranspG gesendet. …
An Polizeipräsidium Rheinpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221597]
Datum
23. Juli 2021 21:51
An
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe Ihrer Behörde mit E-Mail vom 31. Mai einen Antrag nach LTranspG gesendet. Bitte bestätigen Sie mir dass die Kollegin aus der Pressestelle den Antrag auf meine Bitte hin an Sie weitergeleitet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221597/

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Polizeipräsidium Rheinpfalz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ging bei mehreren Dienststellen unserer Behörde ein, worüber ich von diesen a…
Von
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221597]
Datum
27. Juli 2021 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
217 Bytes


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ging bei mehreren Dienststellen unserer Behörde ein, worüber ich von diesen auch in Kenntnis gesetzt wurde. Da Sie die Anfrage an zahlreiche Dienststellen der rheinland-pfälzischen Polizei richteten, übernahm das Ministerium des Innern und für Sport die Beantwortung für die gesamte Polizei Rheinland-Pfalz. Im Hinblick auf die Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen darf ich Sie insoweit auf dieses Antwortschreiben verweisen. Mit freundlichen Grüßen