Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    572,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokumen…
An Polizeirevier Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221606]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Polizeirevier Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221606/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeirevier Halle (Saale)
Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag v…
Von
Polizeirevier Halle (Saale)
Betreff
Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021
Datum
7. Juli 2021 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang von Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) bei der Polizeiinspektion Halle (Saale), dessen Eingang Ihnen bereits mit E-Mail vom 28.06.2021 bestätigt wurde. In der Anlage übersende ich Ihnen vorab einen Zwischenbescheid mit Kostenprognose in dieser Angelegenheit. Entsprechend meiner Ausführungen in dem anliegenden Schreiben, bitte ich Sie bis spätestens 31.07.2021 um Ihre Rückmeldung zum weiteren Fortgang des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen
Polizeirevier Halle (Saale)
Antrag auf Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021 Seh…
Von
Polizeirevier Halle (Saale)
Betreff
Antrag auf Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021
Datum
9. Juli 2021 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang von Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) bei der Polizeiinspektion Halle (Saale). Ihr Antrag wurde von der Polizeiinspektion Halle (Saale) bezüglich technischer Detailfragen zur Bereitstellung der Videotechnik zur hiesigen Bearbeitung übersandt. In der Anlage übersende ich Ihnen vorab die Eingangsbestätigung und die Kostenprognose in dieser Angelegenheit. Ich bitte Sie bis zum 30.07.2021 um Mitteilung, ob Sie Ihren o. g. Antrag aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Polizeirevier Halle (Saale)
Antrag auf Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021 Seh…
Von
Polizeirevier Halle (Saale)
Betreff
Antrag auf Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021
Datum
9. Juli 2021 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang von Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) bei der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau. Ihr Antrag wurde von der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau bezüglich technischer Detailfragen zur Bereitstellung der Videotechnik zur hiesigen Bearbeitung übersandt. In der Anlage übersende ich Ihnen vorab die Eingangsbestätigung und die Kostenprognose in dieser Angelegenheit. Ich bitte Sie bis zum 30.07.2021 um Mitteilung, ob Sie Ihren o. g. Antrag aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021…
An Polizeirevier Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021 [#221606]
Datum
28. Juli 2021 00:06
An
Polizeirevier Halle (Saale)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte meinen Antrag bzw. meine Anträge vorerst zurückziehen. Bitte teilen Sie mir mit, welcher Zuständigkeitsbereich von meiner Anfrage betroffen wäre. Diese Anfrage ging an die Polizeiinspektion Halle (Saale), ich habe aber auch eine Antwort für eine gleiche Anfrage an die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau erhalten. Gilt die Kostenschätzung insgesamt (für alle Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt?) oder für jeden Antrag einzeln (also vorraussichtlich 572€ + 572€ + X)? Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221606/
Polizeirevier Halle (Saale)
AW: [EXTERN] AW: Antrag auf Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) v…
Von
Polizeirevier Halle (Saale)
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Antrag auf Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021 [#221606]
Datum
4. August 2021 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach unserem Kenntnisstand haben Sie einen Antrag auf Zugang von Informationen nach dem IZG LSA zu Videoüberwachungen im öffentlichen Raum sowohl bei der Polizeiinspektion Halle (Saale) als auch bei der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau gestellt. Da es den beiden zuvor genannten Polizeiinspektionen nicht möglich ist, Ihre Anfrage in Bezug auf die technischen Fragen zu beantworten, da nur die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt über diese Informationen verfügt, wurde der jeweilige Antrag bzgl. der technischen Fragestellungen an die hiesige Polizeiinspektion zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau und die Polizeiinspektion Halle (Saale) können Ihnen nur Informationen zum „Standort und erfassten Bereich“ im Sinne der Nr. 1 Ihres Antrags, zur „Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen" und zur „Verfahrensbeschreibung" im Sinne der Nr. 2 Ihres Antrags sowie zu „Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz der Videokameras“ im Sinne der Nr. 4 Ihres Antrags zugänglich machen. Folglich hätten Sie von jeder der genannten Polizeiinspektionen einen Bescheid hinsichtlich Ihres Antrages erhalten. Von der hiesigen Polizeiinspektion hätten Sie zwei Bescheide erhalten, da die Beantwortung der technischen Fragestellungen zu Videoüberwachungen im öffentlichen Raum im Bereich der Polizeiinspektion Halle (Saale) und Polizeiinspektion Dessau-Roßlau zwei unterschiedliche Anträge betrifft. Die Polizeiinspektion Halle (Saale), Polizeiinspektion Dessau-Roßlau und die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt können somit jeweils Kosten für die jeweilige Antragsbearbeitung erheben. Bitte teilen Sie uns mit, ob und welche Anträge Sie aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeirevier Halle (Saale)
Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021, Anfragenr. 221606 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug…
Von
Polizeirevier Halle (Saale)
Betreff
Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021, Anfragenr. 221606
Datum
19. Januar 2022 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
927,6 KB
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang von Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) bei der Polizeiinspektion Halle (Saale), dessen Eingang Ihnen mit E-Mail vom 28.06.2021 bestätigt und mit Schreiben vom 07.07.2021 vorab einen Zwischenbescheid mit Kostenprognose in dieser Angelegenheit übersandt wurde. Entsprechend meiner Ausführungen in dem anliegenden Schreiben, bitte ich Sie nochmals bis spätestens 15.02.2022 um Ihre Rückmeldung zum weiteren Fortgang des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen