Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2022
  • Frist
    9. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokum…
An Landespolizeiinspektion Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#236960]
Datum
7. Januar 2022 08:35
An
Landespolizeiinspektion Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeiinspektion Jena
Sehr Antragsteller/in das beigefügte Schreiben ergeht zu Ihrer Kenntnisnahme und wird zeitgleich als Eingangsbest…
Von
Landespolizeiinspektion Jena
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#236960]
Datum
10. Januar 2022 10:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
434,9 KB
Sehr Antragsteller/in das beigefügte Schreiben ergeht zu Ihrer Kenntnisnahme und wird zeitgleich als Eingangsbestätigung angesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Landespolizeiinspektion Jena
Informationen zum Thema Videoüberwachung [236960] Antrag auf Auskunft nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG…
Von
Landespolizeiinspektion Jena
Betreff
Informationen zum Thema Videoüberwachung [236960]
Datum
8. Februar 2022 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Auskunft nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) Sehr geehrter [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 7. Januar 2022 an die Landespolizeinspektion Jena wurde zur zentralen Bearbeitung an die Landespolizeidirektion weitergeleitet. Darin beantragen Sie unter anderem die Übersendung von Dokumenten, aus denen der Standort, der erfasste Bereich sowie Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag beobachtet wird. Hierzu ist anzumerken, dass die seitens der Landespolizeidirektion und deren nachgeordneten Behörden überwachten Objekte vornehmlich polizeieigene Liegenschaften sind, welche nicht als öffentlicher Raum zu verstehen sind. Die Videoüberwachung erfolgt aus Gründen des Objektschutzes. Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze oder Bereiche findet durch die Landespolizeidirektion und deren nachgeordneten Behörden nicht statt. Sofern die Thüringer Polizei besonders gefährdete Objekte mittels Videoüberwachung zur polizeilichen Aufgabenerfüllung (vornehmlich zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) schützt, geht dem eine Gefahrenprognose voraus. Mit Veröffentlichung dieser Informationen wäre die polizeiliche Zielerreichung im Sinne des § 12 Abs. 1, Nr. 1e ThürTG gefährdet und schließt daher eine weitere Beauskunftung aus. Die von Ihnen erfragten Daten betreffen darüber hinaus Informationen, die im öffentlichen Interesse geheimhaltungswürdig sind. Eine Beauskunftung, gar Veröffentlichung ist daher ausgeschlossen (§ 12 Abs. 1, Nr. 2a ThürTG). Dies betrifft ebenso ggf. vorliegende Unterlagen zum Betrieb der Anlagen sowie deren datenschutzrechtlichen Dokumentationen, da anhand derer die Funktionsfähigkeit nachvollzogen werden kann und folglich Sabotagebestrebungen abgeleitet werden könnten. Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras sind hiervon eingeschlossen. Diese Auskunft erfolgt gemäß § 15 Abs. 1, S. 4 ThürTG verwaltungskostenfrei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]