Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokumente, aus denen S…
An Bundespolizeirevier Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221444]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Bundespolizeirevier Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221444/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeirevier Bonn
Dokumente Videoüberwachung Bezug: Ihre E-Mails vom 31.05.2021, Anfragenr. 221442 und 221444 Bundespolizeidirektion…
Von
Bundespolizeirevier Bonn
Betreff
Dokumente Videoüberwachung Bezug: Ihre E-Mails vom 31.05.2021, Anfragenr. 221442 und 221444
Datum
7. Juni 2021 10:01
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
RSEingangsbesttigungu.a._04.06.21.pdf
345,3 KB
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Sachbereich 31 Az.: SB 31 - 11 02 06-05/21 ___________________________________________ Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeirevier Bonn
Dokumente Videoüberwachung Bezug: Ihre E-Mails vom 31.05.2021, Anfragenr. 221442 und 221444 Bundespolizeidirektion…
Von
Bundespolizeirevier Bonn
Betreff
Dokumente Videoüberwachung Bezug: Ihre E-Mails vom 31.05.2021, Anfragenr. 221442 und 221444
Datum
7. Juni 2021 10:01
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
RSEingangsbesttigungu.a._04.06.21.pdf
345,3 KB
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Sachbereich 31 Az.: SB 31 - 11 02 06-05/21 ___________________________________________ Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeirevier Bonn
Dokumente Videoüberwachung Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Sachbereich 31 SB 31- 11 02 06-05/21 Sehr Antrag…
Von
Bundespolizeirevier Bonn
Betreff
Dokumente Videoüberwachung
Datum
7. Juli 2021 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Sachbereich 31 SB 31- 11 02 06-05/21 Sehr Antragsteller/in Beigefügtes Schreiben übersende ich zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeirevier Bonn
Dokumente Videoüberwachung Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Sachbereich 31 SB 31- 11 02 06-05/21 Sehr Antrag…
Von
Bundespolizeirevier Bonn
Betreff
Dokumente Videoüberwachung
Datum
7. Juli 2021 07:27
Status
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Sachbereich 31 SB 31- 11 02 06-05/21 Sehr Antragsteller/in Beigefügtes Schreiben übersende ich zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dokumente Videoüberwachung [#221444] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06. Juli…
An Bundespolizeirevier Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente Videoüberwachung [#221444]
Datum
14. Juli 2021 18:51
An
Bundespolizeirevier Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06. Juli. Ich möchte gerne für die Ermäßigung oder Befreiung von Gebühren folgende Gründe ergänzen. Die Informationen sollen im Rahmen von ehrenamtlicher Vereinsarbeit in einem vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Verein (siehe Anschrift) verwendet werden. Zusätzlich sollen Ergebnisse der Anfrage für das Projekt "Reclaim Your Face" verwendet werden, welches eine Europäische Bürgerinitiative zu diesem Thema organisiert. https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2021/000001_en Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221444/

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juli 2021
Status