Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

Anfrage an: Landespolizeiamt

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokumente, aus denen St…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221476]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Landespolizeiamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221476/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeiamt
[EXTERN] Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eing…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
[EXTERN] Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476]
Datum
1. Juni 2021 12:48
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,6 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage zur Thematik Videoüberwachung. Vor einer weiteren Bearbeitung durch die Fachlichkeit des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein ist es unter Umständen erforderlich, Daten zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen auszusondern. Gem. § 1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 werden hierfür Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Verordnung ist. Die Berechnung erfolgt gem. der aktuellen Personalkostentabelle. Da ich den Umfang der erforderlichen Unterlagen und Aufwände noch nicht genau beziffern kann, lässt sich nur eine vorläufige Berechnung vornehmen. Für Ihre Anfrage würden die Gebühren lt. aktueller Personalkostentabelle nach erster Einschätzung 153,56 € betragen (1 Std. Besoldungsgruppe A 15 = 63,68 und 3 Std. Besoldungsgruppe A 12= 2 x 44,94 = 89,88). Ich möchte Sie bitten, mir kurzfristig mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag vor dem Hintergrund der Kostenerhebung aufrechterhalten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476] Sehr << Anrede >> ich habe mich dazu…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476]
Datum
24. Juni 2021 23:18
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe mich dazu entschieden, den Antrag mit dem von Ihnen geschilderten Kostenhintergrund aufrecht zu erhalten. Anbei erhalten Sie meine Adresse für den Kostenbescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221476/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landespolizeiamt
Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476] Sehr Antragsteller/in gemäß Ihres Antrages auf Auskunft nach d…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476]
Datum
23. Juli 2021 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gemäß Ihres Antrages auf Auskunft nach dem IZG-SH, habe Ihnen das Antwortschreiben mit den Anlagen angefügt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476] Sehr << Anrede >> ich bedanke mich über die Zu…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476]
Datum
23. Juli 2021 21:28
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich über die Zusendung der Unterlagen. Als Antwort zu Punkt 1 wurde mir mitgeteilt, dass entweder keine Unterlagen vorliegen oder die Dokumente nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Dazu würde ich Sie bitten mir zu erläutern, welche Dokumente aus welchen Gründen nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221476/

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Landespolizeiamt
WG: [EXTERN] AW: Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476] Sehr Antragsteller/in bezogen auf Ihre Nachf…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221476]
Datum
26. August 2021 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezogen auf Ihre Nachfrage zu Punkt 1 im Antwortschreiben, habe ich Ihnen meine Antwort im PDF-Format angefügt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen