Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokumente, …
An Ortspolizeibehörde Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221479]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221479/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage zum Thema Videoüberwachung ist bei uns eingegangen. Die Anfrage wurde an die …
Von
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221479]
Datum
1. Juni 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage zum Thema Videoüberwachung ist bei uns eingegangen. Die Anfrage wurde an die zuständige Stelle übermittelt und wird dort bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer nachstehenden Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Durch die Ortspolizeibehörd…
Von
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Betreff
WG: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221479]
Datum
23. Juni 2021 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer nachstehenden Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Durch die Ortspolizeibehörde Bremerhaven ergeht keine Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videoanlagen. Die grundsätzlich für Videoüberwachung getroffenen Regelungen sind als Verschlusssache eingestuft. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht gem. § 3 Nr. 4 BremIFG nicht. Für weitere Rückfragen bitten wir gem. § 7 (1) BremIFG um einen Identitätsnachweis Ihrer Person Mit freundlichen Grüßen