Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    140,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokumen…
An Polizeiinspektion Dessau-Roßlau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221525]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221525/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Ihr E-Mail-Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.202…
Von
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Betreff
Ihr E-Mail-Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021 - Informationen zum Thema Videoüberwachung
Datum
16. Juni 2021 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre o. a. E-Mail wegen der Problematik zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu technischen Dingen an die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, August-Bebel-Damm 19, 39126 Magdeburg, übersandt habe. Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt ist u. a. grundsätzlich für die Bereitstellung von Technik für polizeiliche Videoüberwachungen im öffentlichen Raum in Sachsen-Anhalt zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Ihr Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021 - Informationen zum Thema Videoüberwachung; Eingangsb…
Von
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021 - Informationen zum Thema Videoüberwachung; Eingangsbestätigung
Datum
28. Juni 2021 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 31. Mai 2021 auf Zugang von Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ist bei der Polizeiinspektion Halle (Saale) eingegangen. Da für die grundsätzliche Bereitstellung von Technik für die polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, August-Bebel-Damm 19, 39126 Magdeburg zuständig ist, habe ich Ihren Antrag in Bezug auf die technischen Fragen an diese weitergeleitet. Von dort erhalten Sie gesondert Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
WG: Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021 Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 202…
Von
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Betreff
WG: Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021
Datum
7. Juli 2021 14:02
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2021 13:05 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: PI-ZD.Recht <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Antrag auf Informationen nach dem IZG LSA vom 31.05.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang von Informationen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) bei der Polizeiinspektion Halle (Saale), dessen Eingang Ihnen bereits mit E-Mail vom 28.06.2021 bestätigt wurde. In der Anlage übersende ich Ihnen vorab einen Zwischenbescheid mit Kostenprognose in dieser Angelegenheit. Entsprechend meiner Ausführungen in dem anliegenden Schreiben, bitte ich Sie bis spätestens 31.07.2021 um Ihre Rückmeldung zum weiteren Fortgang des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
WG: Ihr E-Mail-Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sach…
Von
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Betreff
WG: Ihr E-Mail-Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) - Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten bei Aufrechterhaltung Ihres Antrags
Datum
12. Juli 2021 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB
Sehr Antragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen mein angefügtes Schreiben vom 12.07.2021, Aktenzeichen: 11.A.1.1-05114/03/2021, zur Höhe der voraussichtlichen Kosten bei Aufrechterhaltung Ihres E-Mail-Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 31.05.2021 zu Videoüberwachungen der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau im öffentlichen Raum. Bitte erteilen Sie mir eine Lesebestätigung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihr E-Mail-Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz …
An Polizeiinspektion Dessau-Roßlau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr E-Mail-Antrag vom 31.05.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) - Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten bei Aufrechterhaltung Ihres Antrags [#221525]
Datum
28. Juli 2021 00:15
An
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde Sie bitten die Beabreitung meines Antrags vorübergehend auszusetzen, da mir die Polizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt auch eine Kostenabschätzung für die Polizeiispektion Dessau-Roßlau gesendet hat und ich mir unsicher bin, welche Kostenabschätzung gilt und wie viel (oder welcher?) Zuständigkeitsbereich von dem jeweiligen Antrag abgedeckt ist. Ich melde mich wenn ich weitere Informationen von der Polizeidirektion Zentrale Dienste erhalten habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221525/