Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Polizeiinspektion Güstrow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221533]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Polizeiinspektion Güstrow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221533/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeiinspektion Güstrow
Anträge nach dem IFG M-V - Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221533, #221538, #221547, #221558] Sehr Antr…
Von
Polizeiinspektion Güstrow
Betreff
Anträge nach dem IFG M-V - Informationen zum Thema Videoüberwachung [#221533, #221538, #221547, #221558]
Datum
21. Juni 2021 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre im Betreff genannten, gleichlautenden Anträge nach dem IFG M‑V per E-Mails vom 31.05.2021 an die, dem Polizeipräsidium Rostock nachgeordneten, Polizeiinspektionen Güstrow, Ludwigslust, Schwerin und Wismar sind zuständigkeitshalber an mich übersandt worden. Eine Antragstellung ist nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG M-V jedoch nur in schriftlicher Form bzw. zur Niederschrift bei der Behörde, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind, möglich. In Ihrem Fall wurden die Anträge jeweils auf elektronischem Wege per E-Mail gestellt und sind daher als unzulässig abzulehnen, zumal diese – entgegen Ihrer jeweiligen Ankündigung in den E-Mails vom 31.05.2021 – bislang nicht per Fax eingegangen sind. Etwaiger weiterführender Schriftverkehr ist ausschließlich an das Polizeipräsidium Rostock zu richten. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Polizeipräsidium Rostock (ohne Namenszusatz) benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221533]
An Polizeiinspektion Güstrow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221533]
Datum
26. Juni 2021 12:23
An
Polizeiinspektion Güstrow
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,5 KB

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Polizeiinspektion Güstrow
Ihr Antrag nach dem IFG M-V Sehr Antragsteller/in als Anlage erhalten Sie ein Antwortschreiben zu Ihrem Antrag vo…
Von
Polizeiinspektion Güstrow
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V
Datum
6. Juli 2021 16:31
Status
Sehr Antragsteller/in als Anlage erhalten Sie ein Antwortschreiben zu Ihrem Antrag vom 31.05.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V). Mit freundlichen Grüßen