Informationen zum Workshop "IFG NRW" der LDI NRW am 9.2.2017 in den Räumen der Stadt Köln sowie zu Ergebnissen/Handlungsempfehlungen, weiteren Workshops
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationen zum Workshop "IFG NRW", den die LDI NRW 2017 für die Stadt Köln angeboten hat, Angaben zu beteiligten Ämtern der Stadt, Ergebnisse des Workshops im Sinne der Nachbereitungen (Erstellung von Handlungsempfehlungen, Richtlinien, z. B. zur Nichtbearbeitung von pseudonymen bzw. anonymen Anträgen) etc., Informationen zu weitere Workshops zu Themen IFG NRW und Datenschutz, die Mitarbeitender der LDI NRW für die Stadt Köln angeboten haben, Angaben zu Kosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. September 2018
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9. Oktober 2018
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