Informationen zum Workshop "IFG NRW" der LDI NRW am 9.2.2017 in den Räumen der Stadt Köln sowie zu Ergebnissen/Handlungsempfehlungen, weiteren Workshops

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationen zum Workshop "IFG NRW", den die LDI NRW 2017 für die Stadt Köln angeboten hat, Angaben zu beteiligten Ämtern der Stadt, Ergebnisse des Workshops im Sinne der Nachbereitungen (Erstellung von Handlungsempfehlungen, Richtlinien, z. B. zur Nichtbearbeitung von pseudonymen bzw. anonymen Anträgen) etc., Informationen zu weitere Workshops zu Themen IFG NRW und Datenschutz, die Mitarbeitender der LDI NRW für die Stadt Köln angeboten haben, Angaben zu Kosten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationen zum Workshop "IFG NRW" der LDI NRW am 9.2.2017 in den Räumen der Stadt Köln sowie zu Ergebnissen/Handlungsempfehlungen, weiteren Workshops [#33318]
Datum
6. September 2018 19:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationen zum Workshop "IFG NRW", den die LDI NRW 2017 für die Stadt Köln angeboten hat, Angaben zu beteiligten Ämtern der Stadt, Ergebnisse des Workshops im Sinne der Nachbereitungen (Erstellung von Handlungsempfehlungen, Richtlinien, z. B. zur Nichtbearbeitung von pseudonymen bzw. anonymen Anträgen) etc., Informationen zu weitere Workshops zu Themen IFG NRW und Datenschutz, die Mitarbeitender der LDI NRW für die Stadt Köln angeboten haben, Angaben zu Kosten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.7-7779/18, IFG-Antrag Rainer Zufall fragdenstaat.de Anfragenummer: 33318 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhe…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-7779/18, IFG-Antrag Rainer Zufall fragdenstaat.de Anfragenummer: 33318
Datum
17. September 2018 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 06.09.2018 Aktenzeichen: 209.2.7-7779/18 ________________________________ Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit E-Mail vom 06.09.2018 beantragen Sie bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) den Zugang zu allen Informationen zum Workshop "IFG NRW", den die LDI NRW 2017 in den Räumen der Stadt Köln angeboten hat. Ich gehe davon aus, dass Sie den Vortrag meinen, den die LDI NRW bei der Stadt Köln am 09.02.2017 im Konrad-Adenauer-Saal gehalten hat. Die hierzu vorliegenden Informationen erhalten Sie in Form der Präsentation, die ich dieser E-Mail beifüge. Darüber hinaus liegen keine weiteren Informationen zu diesem Vortrag vor. Ebenso gibt es keine Informationen zu Ergebnissen im Sinne einer Nachbereitung. Weitere Vorträge zum IFG NRW und Datenschutz wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LDI NRw bei der Stadt Köln im Jahr 2017 bis heute nicht gehalten. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: 209.2.7-7779/18, IFG-Antrag Rainer Zufall fragdenstaat.de Anfragenummer: 33318 [#33318] Sehr geehrte Damen und…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 209.2.7-7779/18, IFG-Antrag Rainer Zufall fragdenstaat.de Anfragenummer: 33318 [#33318]
Datum
17. September 2018 12:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank! Wie viele (aus öffentlichen Mitteln bezahlte) Arbeits- bzw. Dienstreisestunden wurden gem. den Unterlagen Ihrer Verwaltung für die Vortragstätigkeit am 9.2.17 kalkuliert? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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209.2.7-7779/18, Zufall, Rainer Anfragenummer 33318 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-7779/18, Zufall, Rainer Anfragenummer 33318
Datum
28. September 2018 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 17.09.2018 Aktenzeichen: 209.2.7-7779/18 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit E-Mail vom 17.09.2018 bitten Sie um Mitteilung wie viele (aus öffentlichen Mitteln bezahlte) Arbeits- bzw. Dienstreisestunden gem. den Unterlagen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) für die Vortragstätigkeiten kalkuliert wurden. Für den IFG-Vortrag am 09.02.2017 bei der Stadt Köln wurden keine Arbeits- bzw. Dienstreisestunden der LDI NRW kalkuliert. Es liegen keine Informationen hierzu vor. Mit freundlichen Grüßen