Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa

Sämtliche Dokumente und Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa aus Karlsfeld am 12. Juli 2022. Dies beinhaltete auch Dokumente bzw. Informationen zu sämtlichen vorhergehenden Schritten, etwa zu Entscheidungen zum Asylverfahren, zu Arbeitserlaubnissen, Entscheidungen zur Duldung, oder jedwede sonstige zugehörige Informationen und Dokumente. Insbesondere sind auch Dokumente und Informationen gemeint, die bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission vorliegen.

Außerdem sämtliche Kommunikation und zugehörige Unterlagen, die in diesem Zusammenhang mit anderen internen Stellen, anderen Behörden oder externen Stellen erfolgt ist, einschließlich z.B. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Landratsamt Dachau und der Ausländerbehörde Dachau oder jedweden sonstigen Stellen. Dies wiederum beinhaltet ebenfalls alle oben genannten Schritte in der Abschiebung der Familie Esiovwa, die konkrete Durchführung der Abschiebung, sowie auch die Kommunikation mit internen oder externen Stellen (etwa Kinderpflege- und Betreuungsstellen, Ärzte und Krankenhäuser, Schulen, Polizei, etc.) vor oder nach der erfolgten Abschiebung, einschließlich der Kommunikation zur öffentlichen Behandlung der Abschiebung.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur: Als Bürger des Landkreises Dachau, als Leiter einer Menschenrechtsstiftung und als Vorstand des gemeinnützigen Seebrücke Dachau e.V. möchte ich wissen, wie das Landesamt für Asyl und Rückführungen, das Landratsamt, die Ausländerbehörde und andere Stellen in dieser Sache konkret gehandelt haben. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Doku…
An Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa [#258565]
Datum
6. September 2022 17:45
An
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente und Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa aus Karlsfeld am 12. Juli 2022. Dies beinhaltete auch Dokumente bzw. Informationen zu sämtlichen vorhergehenden Schritten, etwa zu Entscheidungen zum Asylverfahren, zu Arbeitserlaubnissen, Entscheidungen zur Duldung, oder jedwede sonstige zugehörige Informationen und Dokumente. Insbesondere sind auch Dokumente und Informationen gemeint, die bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission vorliegen. Außerdem sämtliche Kommunikation und zugehörige Unterlagen, die in diesem Zusammenhang mit anderen internen Stellen, anderen Behörden oder externen Stellen erfolgt ist, einschließlich z.B. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Landratsamt Dachau und der Ausländerbehörde Dachau oder jedweden sonstigen Stellen. Dies wiederum beinhaltet ebenfalls alle oben genannten Schritte in der Abschiebung der Familie Esiovwa, die konkrete Durchführung der Abschiebung, sowie auch die Kommunikation mit internen oder externen Stellen (etwa Kinderpflege- und Betreuungsstellen, Ärzte und Krankenhäuser, Schulen, Polizei, etc.) vor oder nach der erfolgten Abschiebung, einschließlich der Kommunikation zur öffentlichen Behandlung der Abschiebung. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur: Als Bürger des Landkreises Dachau, als Leiter einer Menschenrechtsstiftung und als Vorstand des gemeinnützigen Seebrücke Dachau e.V. möchte ich wissen, wie das Landesamt für Asyl und Rückführungen, das Landratsamt, die Ausländerbehörde und andere Stellen in dieser Sache konkret gehandelt haben. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258565/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem oben genannten Antrag anbei für Sie auch noch die Einwilligungserklärung…
An Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa [#258565]
Datum
6. September 2022 17:47
An
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
esiovwa-einwilligung-2.jpg
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Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem oben genannten Antrag anbei für Sie auch noch die Einwilligungserklärung der betroffenen Personen zur Übermittlung personenbezogener Daten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - esiovwa-einwilligung-2.jpg Anfragenr: 258565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258565/
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Empfang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Betreff
AW: Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa [#258565]
Datum
7. September 2022 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Empfang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach interner Prüfung liegen hinsichtlich I…
Von
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Betreff
AW: Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa [#258565]
Datum
26. September 2022 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach interner Prüfung liegen hinsichtlich Ihrer Anfrage die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aktenauskunft nicht vor. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email. Ich bitte um eine Begründung, warum nach Ihrer Ansicht …
An Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa [#258565]
Datum
26. September 2022 11:11
An
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email. Ich bitte um eine Begründung, warum nach Ihrer Ansicht das Auskunftsrecht nach BayDSG für Sie nicht gilt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258565/

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Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Sehr << Antragsteller:in >> das Auskunftsrecht nach dem BayDSG gilt selbstverständlich auch für das L…
Von
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Betreff
AW: Informationen zur Abschiebung der Familie Esiovwa [#258565]
Datum
11. Oktober 2022 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Auskunftsrecht nach dem BayDSG gilt selbstverständlich auch für das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR). Wie jedoch bereits erwähnt, liegen die Voraussetzungen für eine Aktenauskunft nicht vor. Das LfAR übernimmt unter anderem die Koordination und Organisation von Rückführungen, die ausländerrechtliche sachliche Zuständigkeit verbleibt jedoch auch für vollziehbar ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige bei den örtlichen Ausländerbehörden, welche zugleich die aktenführende Behörde darstellen. Hierzu zählt auch die Zusammenstellung und Bereitstellung der für die Rückführung benötigten Unterlagen. Wir bemühen uns, die Verantwortung der zuständigen Behörden vor Ort zu stärken und verwaltungsaufwendige Überprüfungen über mehrere Verwaltungsstufen hinweg zu vermeiden. Wir bitten Sie folglich, sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte, Ihre Anfrage an das LRA Dachau zu richten. Darüber hinaus liegen unserer Ansicht nach die Voraussetzungen für eine Aktenauskunft nach dem BayDSG nicht vor. Gemäß Art. 39 Abs. 1 BayDSG ist ein berechtigtes Interesse an der Aktenauskunft darzulegen. Ein anspruchsbegründendes Auskunftsinteresse stellt grundsätzlich jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse dar. Im Falle der vorliegenden Anfrage kommt nur ein ideelles Interesse in Frage. Ein reines „Neugier- oder Ausspähungsinteresse“ ist allerdings nicht ausreichend (HK-BayDSG/Matthias Stief, 1. Aufl. 2021, BayDSG Art. 5 Rn. 60). Vorliegend handelt es sich nach eigener Darstellung um eine solche „Neugieranfrage". Zudem geht es gegenständlich um personenbezogene Daten von Dritten. Gemäß Art. 39 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BayDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht öffentliche Stellen nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse (s.o.) glaubhaft dargelegt wurde und die Schutzinteressen der Betroffenen nicht entgegenstehen. Letzteres wurde nicht dargelegt, insbesondere da unklar ist, ob den Betroffenen bewusst ist, dass deren personenbezogenen Daten auf einer nicht-staatlichen Plattform veröffentlicht werden könnten. Zumal von der Auskunft Kinder betroffen sind, ist grundsätzlich von einem entgegenstehenden Interesse auszugehen, so Erwägungsgrund 38 S. 1 DSGVO (vgl. Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann/Schantz Art. 6 Abs. 1 DSGVO Rn. 112 ff.; HK-BayDSG/Matthias Stief, 1. Aufl. 2021, BayDSG Art. 5). Das Foto einer Einwilligungserklärung der Betroffenen stellt zudem keine wirksame Einwilligungserklärung dar. Im Übrigen weisen wir auf Art. 39 Abs. 3 Nr. 1 BayDSG hin, wonach Verschlusssachen von dem Auskunftsrecht ausgeschlossen sind. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen