Informationen zur Abschlussprüfung Berufsfachschule Informationstechnischer Assistent Im Jahre 2008

Die Aufgaben, Lösungen und ggf Erwartungshorizonte für die Abschlussprüfung der Berufsfachschule Informationstechnischer Assistent im Jahre 2008

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Abschlussprüfung Berufsfachschule Informationstechnischer Assistent Im Jahre 2008 [#59459]
Datum
27. Februar 2019 14:53
An
Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Lösungen und ggf Erwartungshorizonte für die Abschlussprüfung der Berufsfachschule Informationstechnischer Assistent im Jahre 2008
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
Ihre Anfrage über Frag den Staat Sehr geehrte Antragsteller, leider kann ich Ihre Anfrage -unabhängig von der Fra…
Von
Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
Betreff
Ihre Anfrage über Frag den Staat
Datum
13. März 2019 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragsteller, leider kann ich Ihre Anfrage -unabhängig von der Frage, ob diese berechtigt ist oder nicht- nicht so beantworten, wie Sie sich das wünschen. Jeder Schüler ist berechtigt, innerhalb von 10 Jahren Einblick in seine eigene Prüfung zu erhalten - hier ist die Frist überschritten. Die von Ihnen angesprochene Prüfung liegt so weit zurück, dass auch die Frist zur Aufbewahrung nach VO DVI NRW überschritten ist. Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat [#59459] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. …
An Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat [#59459]
Datum
13. März 2019 15:53
An
Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Das mit der Einsichtsmöglichkeit innerhalb 10-Jahren war mir auch neu, macht aber auch nichts. Viele Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>