Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen des AA in Bezug auf die letzte Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (Änderungen der Schiffssicherheitsverordnung durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Marz 2020 (BGBl. I 2020 S. 412)), darunter Vermerke, (Leitungs-)Vorlagen, Gutachten, Sprechzettel, interne Kommunikation des AA sowie Schriftverkehr wie E-Mails, Faxe und Briefe, insbesondere mit dem BMVI, dem Kanzleramt und mit anderen Behörden und externen Akteuren wie Seerettungsorganisationen. Von besonderem Interesse sind die Informationen der hausinternen Abstimmung in Bezug auf die 2. Ressortprüfung der 19. Schiffssicherheitsverordnung, die von Referat 405 koordiniert wurde.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Sollten Gebühren anfallen, werde ich diese übernehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Mai 2020
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1. Juli 2020
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