Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Sämtliche Informationen, die dem BMVI vorliegen in Bezug auf die letzte Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (Änderungen der Schiffssicherheitsverordnung durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. März 2020 (BGBl. I 2020 S. 412)), darunter Vermerke, interne und externe Stellungnahmen, Gutachten, Schriftverkehr wie E-Mails, Faxe und Briefe, Sprechzettel, sämtliche Referentenentwürfe in allen Versionen sowie Vorentwürfe.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche I…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951]
Datum
3. April 2020 18:44
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, die dem BMVI vorliegen in Bezug auf die letzte Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (Änderungen der Schiffssicherheitsverordnung durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. März 2020 (BGBl. I 2020 S. 412)), darunter Vermerke, interne und externe Stellungnahmen, Gutachten, Schriftverkehr wie E-Mails, Faxe und Briefe, Sprechzettel, sämtliche Referentenentwürfe in allen Versionen sowie Vorentwürfe. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 183951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183951 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951] Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben übersende …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951]
Datum
21. April 2020 14:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951] Sehr geehrte<< Anrede >> es mag keine Pflicht…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951]
Datum
21. April 2020 14:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> es mag keine Pflicht nach dem IFG bestehen, mir die Höhe der Kosten im Voraus mitzuteilen, aber ich fürchte, Sie machen sich das Leben für das Verfahren um die Gebührenfestsetzung selber schwer. Und auch wenn Bürgerfreundlichkeit im Gesetz nicht festgeschrieben ist, besteht gleichwohl kein Verbot der Bürgerfreundlichkeit. Ich halte an meinem Antrag fest und weise darauf hin, dass ich der unverzüglichen Bearbeitung meines Antrags sowie der Einhaltung der gesetzlichen Frist zur Beantwortung mit Freude entgegensehe. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 183951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183951
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf lhren Antrag vom 03.04.2020, in dem Sie um Ubersendung bat…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf lhren Antrag vom 03.04.2020, in dem Sie um Ubersendung baten samtlicher Informationen, die dem BMVI vorliegen in Bezug auf die letzte Anderung der Schiffssicherheitsverordnung (Anderungen der Schiffssicherheitsverordnung durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Marz 2020 (BGBl. I 2020 S. 412)), darunter Vermerke, interne und externe Stellungnahmen, Gutachten, Schriftverkehr wie E-Mails, Faxe und Briefe, Sprechzettel, samtliche Referentenentwürfe in allen Versionen sowie Vorentwürfe, ergeht folgender Bescheid: 1. Ich gebe Ihrem Antrag vollstandig statt und übersende Ihnen anliegend die gewünschten Unterlagen. Da Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden erklart haben, waren diese nicht von Ihrem Antrag umfasst und wurden unkenntlich gemacht. 2. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
WG: Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951] Sehr geehrter Herr Semsrott, ich möchte Sie bitten, bei …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951]
Datum
18. Mai 2020 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich möchte Sie bitten, bei dem auf Ihrer Webseite veröffentlichten Schreiben meine Durchwahl zu schwärzen. https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zur-anderung-der-schiffssicherheitsverordnung/479389/anhang/Zwischennachricht_geschwaerzt.pdf Gruß,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: WG: Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951] Sehr geehrte<< Anrede >> das habe ich geta…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#183951]
Datum
18. Mai 2020 11:49
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> das habe ich getan. Ich darf Sie im Gegenzug bitten, die Anfrage, die inzwischen zwei Wochen über der Frist ist, zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 183951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183951

Dokumente