06-18-sprechzettel

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Ankündigung von BM Seehofer, eine Strafanzeige zu stellen

/ 8
PDF herunterladen
Gesendet:                                     Montag, 22. Juni 2020 14:43 An:                                           RegOeSI1 Betreff:                                     gebilligt RefL ÖS I 1 EILT SEHR: 200618 Sprechzettel Strafanzeige TAZ Anlagen:                                     Sprechzettel zur Strafanzeige betreffend des TAZ Artikels.docx Priorität:                                    Hoch Reg. ÖSI1, bitte diese Mail -   2.V. OeSI1-50000/15#2nehmen -   Betreff wie Betreff dieser Mail Mit Dank und Gruß Shari-Lee Manniegel Von: Simson, Martin von Gesendet: Donnerstag, 18. Juni 2020 23:24 An: Klos, Christian, Dr. Cc: Stentzel, Rainer, Dr. ; Drange, Günter, Dr. ; Pajonk, Daniel ; Manniegel, Shari-Lee; OeSI1_ ; Grünewälder, Björn ; Hübner, Christoph, Dr. Betreff: WG: EILT SEHR: 200618 Sprechzettel Strafanzeige TAZ Priorität:   Hoch OeSI1-50000/15#2 Herrn Minister Abdrucke: St Teichmann, Pressereferat über St Engelke ALÖS VALÖSI RefL ÖS 11 MvS 18.6. Unmittelbar an AL ÖS, wie soeben bespr., damit dieser morgen zum Sitzungsbeginn StE vorliegt. Hiermit übermittele ich den Sprechzettel für die morgige PK zur Strafanzeige gegen die Autorin des TAZ-Artikels „All cops are berufsunfähig“ mit der Bitte um Billigung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine „juristisch unanfechtbare“ Subsumtion des Straftatbestands der Volksverhetzung nicht möglich ist. Selbst wenn der Straftatbestand des $ 130 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB objektiv erfüllt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht unter einer abweichenden Würdigung der Presse- und Meinungsfreiheit zu einer anderen juristischen Einschätzung als das
1

BMI gelangt. Weiterhin besteht zumindest die Möglichkeit, dass der Artikel als Satire gewertet und von der Kunstfreiheit als geschützt angesehen werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Shari-Lee Manniegel Referat ÖS11 HR 10614 An Reg. ÖS I1: bitte z.Vg. Von: Engelke, Hans-Georg <HansGeorg.Engelke@bmi.bund.de> Gesendet: Donnerstag, 18. Juni 2020 17:49 An: Hübner, Christoph, Dr. <Christoph.Huebner@bmi.bund.de>; _StTeichmann_ <StT@bmi.bund.de>; Simson, Martin von <Martin.Simson@bmi.bund.de>; Klos, Christian, Dr. <Christian.Klos@bmi.bund.de>; Grünewälder, Björn <Bjoern.Gruenewaelder@bmi.bund.de> Cc: Wagner, Felix <Felix. Wagner@bmi.bund.de>; _StEngelke_ <StE@bmi.bund.de> Betreff: Auftrag bis morgen !!!! Min hat gerade im laufenden Kamin die Vorlage zur Strafanzeige gebilligt, mit einer schriftlichen Ergänzung. FF. Vorgehen will Min: Er wird das Stellen der Strafanzeige morgen in PK erstmalig ankündigen, daher: bis dahin keine Absendung, unmittelbar nach PK aber schon, Min will für PK einen "guten, juristisch unanfechtbaren" SZ für diese Passage. Viele Grüße H-G Engelke Gesendet über BlackBerry Hub für Android
2

ös11                                                                        18.06.2020 Strafanzeige betreffend den TAZ Artikel „All cops are berufsunfähig“ Das BMI erstattet Strafanzeige gegen die Autorin des am 15.06.2020 in der TAZ veröffentlichten Artikels mit dem Titel „All cops are berufsunfähig“. Trotz des    hohen Wertes der Pressefreiheit wurden          hier eindeutig  Grenzen überschritten! Die Äußerungen im Artikel sind völlig inakzeptabel und können nicht hingenommen werden. Sie entwürdigen unsere Polizistinnen und Polizisten und beschädigen massiv das Vertrauen unserer Bevölkerung in den Rechtsstaat und die Strafverfolgungsbehörden. Aus meiner Sicht erfüllt der Artikel den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß $ 130 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 des Strafgesetzbuches. Die Voraussetzungen des $& 130 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB sind objektiv erfüllt, weil die Autorin mit dem Artikel zum Hass gegen alle (Ex-)Polizisten aufstachelt: o  Polizisten sind als von der Gesamtheit der Bevölkerung eine abgrenzbare Personenmehrheit, also „Teile der Bevölkerung“ gemäß $ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB. o  Die Autorin stachelt zum Hass gegen diese auf ($ 130 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB), da sie mit ihren Äußerungen die Polizisten in einen faschistischen, gewaltverherrlichenden Kontext („Fascho-Mindset‘, „Briefbombe“, „Eine Nagelfeile    ist auch eine Waffe‘)     setzt,  nationalsozialistische sowie terroristische      Verbindungen      und    Motivationen    („Terrornetzwerk“, „Gedankengut“, „Neonazis“, „Hakenkreuz-Teeservice“) unterstellt und auf diese Weise zu einer feindseligen Haltung gegenüber Polizisten anreizt. o   Der   Artikel   stellt einen  Angriff   auf   alle Polizisten,   als Teil der Sicherheitsstruktur unseres Landes dar und ist auch geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, also das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern. o   Zuletzt insinuiert die Autorin, Polizistinnen und Polizisten seien „Müll“ und gehörten auf eine Müllhalde. Dies überschreitet die Grenzen des Zulässigen deutlich.
3

Referat ÖS I 1                                         Berlin, den 18. Juni 2020 OeS11-50000/15#2                                       Hausruf: 10614 Refl   MinR Martn   von Smson t8 JUNI 2020 17HermMinister                                                        _ WOBDO_ N über                             . H,                    Abdruckte): HerrnStuanmam? | ‘                     6                VALOS   I Herrn St Engelke r Herrn AL ÖS =, ne                2.U Wählen Se      ein Element aus Klicken Se   hier um                                 ” e214 Text einzugeben HerrnVALÖS|                                                    V£ 236 aus. eu lg gsTt. te ih                  da, [Zu Betr..           Strafanzeige gegen Hegameh Yaghoobifarah (Kolumnistin der TAZ) Bezug:          Artikel der TAZ vom 16.06.2020 „All cops are berufsunfähig“ Anlage:         -1- 1.        Votum 2.        Sachverhalt Die TAZ hat am 15.06.2020 einen Artikel mit dem Titel „All cops are berufsunfä- hig“, verfasst von Hegameh Yaghoobifarah, veröffentlicht. Der Artikel beschäf- tigt sich mit der Frage, in welchen Branchen ehemalige Polizisten eingesetzt werden könnten, wenn die Polizei in Gänze abgeschafft werden würde. Bezug
4

-3- insbesondere wegen Volksverhetzung gemäß $ 130 Absatz 1 Nummer 1 Alter- native 1 und Nummer 2 StGB aufgrund des am 15.06.2020 in der TAZ erschie- nen Artikels mit dem Titel „All cops are berufsunfähig“ Strafanzeige. ie.       eruni       ind völlig inakzeptabel undk          nicht hingenommen werden.    Sie entwürdigen un:       Polizistinnen un.    lizisten  und besch: massiv           Vertrauen unserer Bevölk          in den Rechtsstaat    und die Strafver- folgungsbehörden. N.d.H.M.“ Zusätzlich käme eine Strafanzeige gegen die Chefredeakteure der TAZ Barbara Junge und Katrin Gottschalk wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gemäß $$ 130 Absatz 1 Nummer 1 Alternative 1, Nummer 2, 27 StGB in Betracht, sofern diese die Entscheidung über die Veröffentlichung getroffen haben. Der konkret Ver- antwortliche müsste noch ermittelt werden. 4.        Kommunikation Keine über die Strafanzeige hinausgehende. Wählen Sie ein Element aus. Martin von Simson
5

Referat ÖS I 1                                          Berlin, den 18. Juni 2020 OeS11-50000/15#2                                        Hausruf: 10614 Refl     MinR Martn von Smson Ref 4.49 2 Bu Ra det! oXk % N  H jerrn Minister          A3 / , ft fy Aöfl über                         r                             Abdruckfe): Herrn St Teichmann                                       VAL ÖS II Herrn St Engelke Herr AL ÖS Wahlen Sie en        Element aus  Klicken Se hier um Text einzugeben Herrn UAL ÖS | Betr.:           Strafanzeige gegen Hegameh Yaghoobifarah (Kolumnistin der TAZ) Bezug:           Artikel der TAZ vom 16.06.2020 „All cops are berufsunfähig“ Anlage:           -1- 1.        Votum          yü J 2.        Sachverhalt Die TAZ hat am 15.06.2020 einen Artikel mit dem Titel „All cops are berufsunfä- hig“, verfasst von Hegameh Yaghoobifarah, veröffentlicht. Der Artikel beschäf- tigt sich mit der Frage, in welchen Branchen ehemalige Polizisten eingesetzt werden könnten, wenn die Polizei in Gänze abgeschafft werden würde. Bezug
6

2- nimmt der Artikel hierbei auf die Black-Lives-Matter-Proteste in den USA und damit einhergehende Polizei-Reformen. Die Autorin sinniert über mögliche Tätigkeiten, die für eine Berufsgruppe, bei dem „der Anteil an autoritären Persönlichkeitsgruppen und solchen mit Fascho- Mindest (...) überdurchschnittlich hoch“ sind, in Betracht käme. Backshops wären ausgeschlossen, schließlich habe man noch nicht „von einem Terrornetzwerk in der Backshop-Community gehört.“ „Machtpositionen gegen- über anderen Menschen“ kämen nicht in Frage, „soziale Arbeit schon mal gar nicht“, Der Dienstleistungsbereich sei schwierig, da „zwischen Büchersendung und Schuhbestellung (...) immer eine Briefbombe" passe, Arbeit am menschli- Chen Körper wäre ausgeschlossen, da „eine Nagelfeile (...) auch eine Waffe“ sei. „Keine Baumärkte, Tankstellen und KfZ-Werkstätten (...), nichts, woraus man Bomben oder Brandsätze bauen kann“ und „keine Gastronomie wegen Vergiftungsgefahr.“ Im Kulturbereich könnten ehemalige Polizisten ihr „Gedan- kengut ins Programm hineinkuratieren“ und Gartencenter seien „zu nah an völ- kischen Natur- und Landideologien.“ Auch auf Bauerhöfen könnte man sie nicht einsetzen, da Tätigkeiten dort bereits„jetzt schon zu Szenejobs für Neonazis avanciert‘ seien. Und auch Keramik könnten sie nicht bemalen, da die Gefahr bestehe, „dass sie unter der Hand Hakenkreuz-Teeservice herstellen und sich mit den Einnahmen das nächste Terrornetzwerk querfinanzieren“ könnten. Die Autorin kommt letztlich zu dem Schluss, dass ehemalige Polizisten nur auf der Mülldeponie landen könnten, da sie sich „unter ihresgleichen (...) bestimmt auch selber am wohlsten“ fühlen würden. Stellungnahme Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sollte gegen die Auto- rin des Artikels, Hengameh Yaghoobifarah Strafanzeige erstatten. Die Strafanzeige sollte wie folgt formuliert werden: „Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, stellt gegen Hengameh Yaghoobifarah wegen sämtlicher in Betracht kommender Delikte,
7

-3- nsbesondere     wegen Volksverhetzung gemäß $ 130 Absatz 1 Nummer 1 Alter- native 1 und Nummer 2 StGB aufgrund des am 15.06.2020 in der TAZ erschie- nen Artikels mit dem Titel „All cops are berufsunfähig“ Strafanzeige In dem betreffenden Artikel setzt Hengameh Yaghoobifarah in der Bundesre- publik Deutschland tätige Polizisten in einen faschistischen, gewaltverherrli- chenden Kontext („Fascho-Mindset‘, „Briefbombe‘, „Eine Nagelfeile ist auch eine Waffe“) und unterstellt nationalsozialistische sowie terroristische Verbin- dungen („Terrornetzwerk“, „Gedankengut“, „Neonazis”, „Hakenkreu-Teeser- vice‘)         Zuiett WUsiiert che Auko ;                      ha          I Diese Äußerungen sind völlig nakzeptabel      und können nicht hingenommen werden. Sie entwürdigen unsere Polizistinnen und Polizisten und beschädigen massiv das Vertrauen unserer Bevölkerung in den Rechtsstaat und die Strafvei folgungsbehörden ZU. TER „echt ’ N.d.H.M.“ Ele cube. Zusätzlich käme eine Strafanzeige gegen die Chefredeakteure der TAZ Barbara m Junge und Katrin Gottschalk wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gemäß $$ 130 Absatz 1 Nummer 1 Alternative 1, Nummer 2, 27 StGB in Betracht. sofern diese die Entscheidung über die Veröffentlichung getroffen haben. Der konkret Ver- antwortliche müsste noch ermittelt werden Ma Übosbetet Kommunikation                                                         die Oeus Keine über die Strafanzeige hinausgehende.                             d Us0 bedis. Martin v. Simson
8