Informationen zur Anzahl und Quote aktueller Nichtzulassungen zum zweiten Staatsexamen für Lehramt an BKs nach Alter
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stellen Sie folgende Informationen zur Verfügung:
Die aufgrund von der Benotung aktuelle Anzahl von Nichtzulassungen von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Berufskollegs unter Angabe des Lebensalters (ggf. in Kohorten) für NRW und extra ausgewiesen für das ZfsL Köln.
Des Weiteren bitte ich um Informationen (statistische Erhebungen) über die (erstmalige und endgültige) Durchfallquote und ggf. nach Endnoten von Lehramtsanwärtern im zweiten Staatsexamen in den letzten Jahren, so aktuell und so weit zurückreichend wie möglich, insbesondere für die zweite Staatsprüfungen für Berufskollegs (aber gern auch weitere zu Sek. II). Bitte stellen Sie diese Daten nach Alter, und falls es nicht gegen andere Rechte verstößt, ggf. auch nach Geschlecht und nach Lehramt zur Verfügung. Bitte weisen Sie die Unterscheidungsmerkmale Alter/Geschlecht nicht als diskriminierend zurück, denn die Daten sollen gerade dazu dienen, jedwede persönliche Einzelfälle mit der statistische Grundgesamtheit auf Diskriminierungsindizien hin zu prüfen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Juli 2017
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18. August 2017
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