Informationen zur Beschaffung/Vergabe von Lichtmastanhängern (LiMa) und Stromerzeuger 2014/2015

Unterlagen zur Vergabe/Beschaffung neuer Lichtmastanhänger und Stromerzeuger die 2014/2015 veröffentlicht wurden.
Insbesondere Unterlagen zu folgenden Punkten:
1) Die Bekanntmachung der Vergabe/Beschaffung
2) Die Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen
3) Ergänzenden Unterlagen bzw. Beschreibungen
4) Technische Daten der Ausschreibung/Vergabe zum Generator, Motor, Lichtmast, Anhänger und Scheinwerfer/Strahler
5) Datenblätter die die Bietergemeinschaften/Unternehmen zum Generator, Motor, Lichtmast, Anhänger und Scheinwerfer/Strahler abgegeben haben

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Mai 2015
  • Frist
    19. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur V…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Beschaffung/Vergabe von Lichtmastanhängern (LiMa) und Stromerzeuger 2014/2015 [#9846]
Datum
18. Mai 2015 10:55
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Vergabe/Beschaffung neuer Lichtmastanhänger und Stromerzeuger die 2014/2015 veröffentlicht wurden. Insbesondere Unterlagen zu folgenden Punkten: 1) Die Bekanntmachung der Vergabe/Beschaffung 2) Die Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen 3) Ergänzenden Unterlagen bzw. Beschreibungen 4) Technische Daten der Ausschreibung/Vergabe zum Generator, Motor, Lichtmast, Anhänger und Scheinwerfer/Strahler 5) Datenblätter die die Bietergemeinschaften/Unternehmen zum Generator, Motor, Lichtmast, Anhänger und Scheinwerfer/Strahler abgegeben haben
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass gegenwärtig Stromerzeuger 50 kVA für …
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
AW: Informationen zur Beschaffung/Vergabe von Lichtmastanhängern (LiMa) und Stromerzeuger 2014/2015 [#9846]
Datum
20. Mai 2015 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass gegenwärtig Stromerzeuger 50 kVA für das THW in der Beschaffung sind. Weiterhin ist die Beschaffung von Lichtmastanhängern zu einem nachfolgenden späteren Zeitpunkt geplant. Bei den von Ihnen erbetenen Unterlagen handelt es sich um Dokumente und Informationen aus laufenden Beschaffungsverfahren. Eine Veröffentlichung dieser Unterlagen ist nach bestehendem Vergaberecht nicht zulässig und würde zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch auf Zusendung der unter Nummer 1) bis 5) aufgelisteten Unterlagen nicht entsprechen kann. Im Auftrag Hans-Wolfgang Hempel ------------------------------------------------------- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - Leitung - Referat Technik Provinzialstraße 93 53127 Bonn -------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre zügige Antwort. Können Sie mir bitte mitteilen wie lange das V…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Informationen zur Beschaffung/Vergabe von Lichtmastanhängern (LiMa) und Stromerzeuger 2014/2015 [#9846]
Datum
22. Mai 2015 12:41
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre zügige Antwort. Können Sie mir bitte mitteilen wie lange das Vergabeverfahren laufen wird? Ich würde gern meine Anfrage nach Abschluss erneut stellen. Wissen Sie in welchem Zeitraum die neuen LiMa beschafft werden sollen und wie lange es dauert bis diese bei den FG ankommen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
227,6 KB