Informationen zur Beschaffung/Vergabe von Lichtmastanhängern (LiMa) und Stromerzeuger (SEA/NEA) des THW

Unterlagen zur Vergabe/Beschaffung neuer Lichtmastanhänger (LiMa) und Stromerzeuger (SEA/NEA) für das Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) in den Jahren 2010-2015.
Insbesondere Unterlagen zu folgenden Punkten:
1) Die Bekanntmachung der Vergabe/Beschaffung
2) Die Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen
3) Ergänzenden Unterlagen bzw. Beschreibungen
4) Technische Daten der Ausschreibung/Vergabe zum Generator, Motor, Lichtmast, Anhänger und Scheinwerfer/Strahler
5) Datenblätter die die Bietergemeinschaften/Unternehmen zum Generator, Motor, Lichtmast, Anhänger und Scheinwerfer/Strahler abgegeben haben

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2015
  • Frist
    3. Oktober 2015
  • Kosten dieser Information:
    180,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur V…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Beschaffung/Vergabe von Lichtmastanhängern (LiMa) und Stromerzeuger (SEA/NEA) des THW [#11238]
Datum
1. September 2015 14:52
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Vergabe/Beschaffung neuer Lichtmastanhänger (LiMa) und Stromerzeuger (SEA/NEA) für das Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) in den Jahren 2010-2015. Insbesondere Unterlagen zu folgenden Punkten: 1) Die Bekanntmachung der Vergabe/Beschaffung 2) Die Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen 3) Ergänzenden Unterlagen bzw. Beschreibungen 4) Technische Daten der Ausschreibung/Vergabe zum Generator, Motor, Lichtmast, Anhänger und Scheinwerfer/Strahler 5) Datenblätter die die Bietergemeinschaften/Unternehmen zum Generator, Motor, Lichtmast, Anhänger und Scheinwerfer/Strahler abgegeben haben
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 01.09.2015, mit der Sie Aktenauskunft nach § 1 d…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Informationen zur Beschaffung/Vergabe von Lichtmastanhängern (LiMa) und Stromerzeuger (SEA/NEA) des THW [#11238]
Datum
1. Oktober 2015 19:03
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 01.09.2015, mit der Sie Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) beantragten. Da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG und Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG nicht betroffen sind, kommt hier nur eine Akteneinsicht nach dem IFG in Betracht. Sie baten konkret um die Übersendung von Unterlagen zur Vergabe/Beschaffung neuer Lichtmastanhänger (LiMa) und Stromerzeuger (SEA/NEA) für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) in den Jahren 2010 bis 2015. Die Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass die begehrte Akteneinsicht einen Verwaltungsaufwand erfordert, der den Umfang einer einfachen Auskunft überschreitet. Ich werde daher eine Gebühr nach Maßgabe von § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 IFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) erheben müssen. Die Höhe der Gebühr wird durch die Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) bestimmt. Vorliegend ist Nr. 2.2 in Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses einschlägig. Danach beträgt für eine Herausgabe von Abschriften die Gebühr zwischen 30 und 500 Euro, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Der Verwaltungsaufwand zur Prüfung und Zusammenstellung der von Ihnen erbetenen Unterlagen ist deutlich erhöht, da in den Akten Unterlagen enthalten sind, die Geschäftsgeheimnisse Dritter im Sinne von § 6 Satz 2 IFG betreffen. Diese müssen ausgesondert werden, bevor Ihnen Akteneinsicht gewährt werden kann. In Anbetracht des erheblichen Umfangs des Aktenmaterials schätze ich den hierfür erforderlichen Zeitaufwand auf etwa zwei Stunden. Gemäß den Anwendungshinweisen zum Informationsfreiheitsgesetz (GMBl 2005, S. 1349 f.) sind für die Berechnung der Gebühr die durchschnittlichen Personalkostensätze der jeweiligen Laufbahngruppe zugrunde zu legen. Die von Ihnen erbetenen Unterlagen müssen vorliegend von einem Beschäftigten der Laufbahngruppe A11 (gehobener Dienst) geprüft und zusammengestellt werden. Der Stundensatz in dieser Laufbahngruppe beträgt 68,46 Euro. Ausgehend von diesem Stundensatz und unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 2 IFG wäre vorliegend eine Gebühr in Höhe von 180,00 Euro angemessen. Ich weise darauf hin, dass es sich bei diesem Betrag um eine vorläufige Beurteilung handelt. Die festzusetzende Gebühr bestimmt sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Gründe, die eine Ermäßigung oder Befreiung von der Gebühr gemäß § 2 IFGGebV rechtfertigen, sind von Ihnen nicht vorgetragen. Wegen des Umfangs der bereitzustellenden Unterlagen ist eine Übersendung in elektronischer Form (E-Mail) nicht möglich. In Betracht kommt die Herstellung und Übersendung von Kopien auf einem Datenträger (CD-ROM). Hierfür werde ich Auslagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 IFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 IFGGebV erheben müssen. Für die Höhe der Auslagen ist hier die Nr. 3 in Teil B des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses maßgeblich. Danach ist der Auslagenbetrag für die Herstellung von Kopien auf Datenträgern in voller Höhe anzusetzen. Die Kosten für die Herstellung einer CD-ROM schätze ich auf 0,50 Euro. Bitte teilen Sie mir bis zum 14.10.2015 mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Nach Ablauf dieser Frist beabsichtige ich, Ihren Antrag förmlich zu bescheiden und Ihnen unter Festsetzung der Gebühr und der Auslagen Akteneinsicht zu gewähren. Diese Auskunft ist für Sie kostenfrei. Bitte richten Sie Ihre Kommunikation ausschließlich an meine E-Mail-Adresse. Die bisher von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> bewirkt, dass Ihre E-Mail zunächst in unserer Poststelle eingeht und von dort an mich weitergeleitet werden muss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin weiterhin an den genannten Informationen interessiert, daher halte ic…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Beschaffung/Vergabe von Lichtmastanhängern (LiMa) und Stromerzeuger (SEA/NEA) des THW [#11238]
Datum
3. Oktober 2015 16:20
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin weiterhin an den genannten Informationen interessiert, daher halte ich an meinem Antrag fest. Bitte stellen Sie mir die Gebühr(en) in Rechnung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Datum
14. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
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