Informationen zur Beziehung zwischen dem RKI und der mHealth Pioneers GmbH

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich jeglichen dokumentierten Austausch zwischen dem RKI und der mHealth Pioneers GmbH an.
Ebenfalls möchte ich Vereinbarungen in der oben genannten Beziehungen Bzw. dessen Konditionen erhalten.

Zusätzlich möchte ich wissen, wie gewährleistet ist, dass die mHealth Pioneers GmbH die gesammelten Daten nicht für andere Zwecke verarbeitet und wie viele andere Wettbewerber zur Auswahl standen und welche Faktoren für die Vergabe des Auftrags an die mHealth Pioneers GmbH ausschlaggebend waren.

Ich beziehe mich auf die Corona-Datenspende App

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
  • 15 Follower:innen
Robert Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Robert Schröder
Betreff
Informationen zur Beziehung zwischen dem RKI und der mHealth Pioneers GmbH [#184150]
Datum
7. April 2020 14:38
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich jeglichen dokumentierten Austausch zwischen dem RKI und der mHealth Pioneers GmbH an. Ebenfalls möchte ich Vereinbarungen in der oben genannten Beziehungen Bzw. dessen Konditionen erhalten. Zusätzlich möchte ich wissen, wie gewährleistet ist, dass die mHealth Pioneers GmbH die gesammelten Daten nicht für andere Zwecke verarbeitet und wie viele andere Wettbewerber zur Auswahl standen und welche Faktoren für die Vergabe des Auftrags an die mHealth Pioneers GmbH ausschlaggebend waren. Ich beziehe mich auf die Corona-Datenspende App
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder Anfragenr: 184150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184150
Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Informationen zur Beziehung zwischen dem RKI und der mHealth Pioneers GmbH [#184150]
Datum
7. April 2020 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße
Robert Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Beziehung zwischen dem…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Robert Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationen zur Beziehung zwischen dem RKI und der mHealth Pioneers GmbH [#184150]
Datum
3. Juni 2020 14:50
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Beziehung zwischen dem RKI und der mHealth Pioneers GmbH“ vom 07.04.2020 (#184150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder Anfragenr: 184150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184150 Postanschrift Robert Schröder << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Juni 2020 14:50
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.04.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.04.2020
Datum
24. Juni 2020 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.04.2020 Sehr geehrter Herr Schröder, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informati…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.04.2020
Datum
3. September 2020 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr o. g. Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf personenbezogenen Daten nach § 5 Abs. 1 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 6 Satz 2 IFG und berührt insoweit Belange Dritter, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten. Wir bitten Sie daher zunächst um Begründung Ihres Antrages nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG, damit wir den Dritten nach § 8 Abs. 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme geben und die notwendige Interessenabwägung vornehmen können. Wir bitte um Entschuldigung, dass die Aufforderung zur Begründung Ihres Antrages nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG erst jetzt erfolgt ist. Zudem bitten wir um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse, da die Entscheidung Ihnen gegenüber in Form eines Bescheids erfolgt. Mit freundlichen Grüßen