Informationen zur Brandschutzsanierung an der Geschwister Scholl Gesamtschule in Dortmund Brackel

Daten zu der Brandschutzsanierung an der Geschwister Scholl Gesamtschule in Dortmund Brackel, Kosten und Finanzpläne, soweit vorhanden als Excel Tabelle.

Bitte senden sie mir auch die Baupläne der Schule vor und nach der Brandschutzsanierung zu.

Des weiteren soweit vorhanden die Briefwechsel der Schule, insbesondere des Schulleiters und der organisatorischen Assistentin mit den Planern und Geldgebern der Sanierung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Brandschutzsanierung an der Geschwister Scholl Gesamtschule in Dortmund Brackel [#16220]
Datum
6. April 2016 17:18
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten zu der Brandschutzsanierung an der Geschwister Scholl Gesamtschule in Dortmund Brackel, Kosten und Finanzpläne, soweit vorhanden als Excel Tabelle. Bitte senden sie mir auch die Baupläne der Schule vor und nach der Brandschutzsanierung zu. Des weiteren soweit vorhanden die Briefwechsel der Schule, insbesondere des Schulleiters und der organisatorischen Assistentin mit den Planern und Geldgebern der Sanierung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!