Informationen zur Einstufung der Ukraine als Risikogebiet

Informationen des Bundesinnenministeriums, die Entscheidungsgrundlage für die gemeinsame Entscheidung des Bundesministerium für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat waren, die Ukraine als Risikogebiet für SARS-CoV-2 Infektionen einzustufen. Bitte beachten Sie, dass das Ihr Ministerium, und nicht das Robert Koch-Institut für diese Anfrage zuständig ist, da die Ausweisung der Risikogebiete nicht durch das Robert Koch-Institut festgelegt wird. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht lediglich die gemeinsame Entscheidung des Bundesministerium für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen des B…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Einstufung der Ukraine als Risikogebiet [#196310]
Datum
30. August 2020 15:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen des Bundesinnenministeriums, die Entscheidungsgrundlage für die gemeinsame Entscheidung des Bundesministerium für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat waren, die Ukraine als Risikogebiet für SARS-CoV-2 Infektionen einzustufen. Bitte beachten Sie, dass das Ihr Ministerium, und nicht das Robert Koch-Institut für diese Anfrage zuständig ist, da die Ausweisung der Risikogebiete nicht durch das Robert Koch-Institut festgelegt wird. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht lediglich die gemeinsame Entscheidung des Bundesministerium für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196310/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!