Informationen zur Entwicklung von ElsterFormular und ElsterOnline

Ich bitte Sie um Beantwortung der folgenden Fragen zur elektronischen Steuererklärung und den Systemen ElsterFormular und ElsterOnline. Ich bitte Sie, die ersten drei Fragen jeweils einmal für ElsterFormular und einmal für ElsterOnline zu beantworten.

- Findet die Programmierung von ElsterFormular / ElsterOnline durch einen externen Dienstleister oder durch Mitarbeiter der Finanzbehörden statt? Falls ersteres: Welcher Dienstleister? Falls letzeres: In welcher Behörde sind die Mitarbeiter angesiedelt?

- Welche Kosten sind bislang durch die Erstellung von ElsterFormular / ElsterOnline entstanden? Bitte getrennt für ElsterOnline / ElsterFormular aufschlüsseln.

- Wer verfügt über die Rechte an den Quellcodes von ElsterFormular / ElsterOnline? Liegen diese bei den zuständigen Behörden oder bei einem externen Dienstleister? Wäre eine Veröffentlichung der Quellcodes unter einer freien Softwarelizenz den Behörden rechtlich möglich oder würden dadurch Rechte Dritter berührt?

- Welche Kosten entstehen durch die künftige Weiterentwicklung von ElsterOnline, insbesondere durch die Umstellung auf eine Lösung, die ohne Java auskommt?

- Gibt es Auswertungen, welches der beiden Systeme ElsterFormular / ElsterOnline bei Nutzern beliebter ist?

Sollten Sie der Ansicht sein, dass sie zur Beantwortung einzelner Fragen nicht verpflichtet sind, bitte ich dennoch um beantwortung der übrigen Fragen, sowie außerdem zur Nennung der Gründe, weshalb Sie einzelne Fragen nicht beantworten. Ich gehe persönlich davon aus, dass Sie zur Beantwortung aller Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verpflichtet sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. März 2013
  • Frist
    9. April 2013
  • 5 Follower:innen
Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Informationen zur Entwicklung von ElsterFormular und ElsterOnline
Datum
8. März 2013 12:56
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um Beantwortung der folgenden Fragen zur elektronischen Steuererklärung und den Systemen ElsterFormular und ElsterOnline. Ich bitte Sie, die ersten drei Fragen jeweils einmal für ElsterFormular und einmal für ElsterOnline zu beantworten. - Findet die Programmierung von ElsterFormular / ElsterOnline durch einen externen Dienstleister oder durch Mitarbeiter der Finanzbehörden statt? Falls ersteres: Welcher Dienstleister? Falls letzeres: In welcher Behörde sind die Mitarbeiter angesiedelt? - Welche Kosten sind bislang durch die Erstellung von ElsterFormular / ElsterOnline entstanden? Bitte getrennt für ElsterOnline / ElsterFormular aufschlüsseln. - Wer verfügt über die Rechte an den Quellcodes von ElsterFormular / ElsterOnline? Liegen diese bei den zuständigen Behörden oder bei einem externen Dienstleister? Wäre eine Veröffentlichung der Quellcodes unter einer freien Softwarelizenz den Behörden rechtlich möglich oder würden dadurch Rechte Dritter berührt? - Welche Kosten entstehen durch die künftige Weiterentwicklung von ElsterOnline, insbesondere durch die Umstellung auf eine Lösung, die ohne Java auskommt? - Gibt es Auswertungen, welches der beiden Systeme ElsterFormular / ElsterOnline bei Nutzern beliebter ist? Sollten Sie der Ansicht sein, dass sie zur Beantwortung einzelner Fragen nicht verpflichtet sind, bitte ich dennoch um beantwortung der übrigen Fragen, sowie außerdem zur Nennung der Gründe, weshalb Sie einzelne Fragen nicht beantworten. Ich gehe persönlich davon aus, dass Sie zur Beantwortung aller Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verpflichtet sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Hanno Böck Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 08.03.2013 Sehr geehrter Herr Böck, Sie haben gebeten, Ihnen vorab mitzuteilen, ob die Bearbe…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 08.03.2013
Datum
11. März 2013 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, Sie haben gebeten, Ihnen vorab mitzuteilen, ob die Bearbeitung Ihres Antrages auf Informationszugang nach dem IFG gebührenpflichtig ist. Diesbezüglich weise ich auf Folgendes hin: Nach § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen Gebühren und Auslagen erhoben. Das gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte. Bei einer Herausgabe bzw. Teilherausgabe von Informationen können gemäß § 10 IFG. i. V. m. Anl. Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 zu § 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Gebühren von 30 bis 500 Euro für das Heraussuchen der Unterlagen und die Abstimmung im Haus sowie ggf. mit anderen Stellen, die Antragsprüfung, ggf. vorzunehmende Schwärzungen sowie die Bescheiderstellung zuzüglich der Auslagen anfallen. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Wenn Sie im Hinblick auf diese Auskunft Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen Sie uns das zur Vermeidung von Kosten bitte möglichst schnell mit. Ihr Antrag wird hier bearbeitet unter dem Aktenzeichen: V B 5 – O 1319/13/10034; Ansprechpartner ist Herr van Loock (Telefon: 030/2242 – 2462). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag S. Kreikenbaum Susan Kreikenbaum ______________________________ Referat V B 5 - Informationsfreiheitsgesetz - Bundesministerium der Finanzen Leipziger Straße 126, 10117 Berlin (3.2.24A) Telefon: 030 2242-1883 Fax: 030 2242-88 1883 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de<http://www.bundesfinanzministerium.de/>
Hanno Böck
AW: Ihr IFG-Antrag vom 08.03.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Mitteilung vom 11. März. …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 08.03.2013
Datum
11. März 2013 16:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Mitteilung vom 11. März. Ich bin erstmal davon ausgegangen, dass es sich bei der Anfrage um eine "einfache Auskunft" handelt. Ich würde davon ausgehen, dass jemand, der mit den entsprechenden Projekten vertraut ist, sie in kurzer Zeit beantworten kann. Ich wäre allerdings falls notwendig auch bereit, eine angemessene Gebühr zu begleichen. Aber dafür muss ich natürlich wissen, wie hoch die Gebühr eventuell wäre. Können Sie mir zumindest einen Kostenrahmen mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. April 2013
Status
Anfrage abgelehnt