Informationen zur Fusion 2019

Sämtliche Informationen, die dem Ministerium in Bezug auf das Fusion-Festival 2019 vorliegen, darunter Planungen, interner Schriftverkehr und Vermerke. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    52,50 Euro
  • 9 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
9. Mai 2019 08:19
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, die dem Ministerium in Bezug auf das Fusion-Festival 2019 vorliegen, darunter Planungen, interner Schriftverkehr und Vermerke. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
9. Mai 2019 08:19
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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40,3 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. …
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
10. Mai 2019 08:20
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.

Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG M-V) beziehen (die übrigen von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze sind ersichtlich nicht anwendbar), erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt nicht den Formerfordernissen und kann daher nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden. Ich muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (bei Antragstellung per Fax oder postalisch jeweils versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderliche Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann. Ob für einen Antrag für den Antragsteller Kosten entstehen werden, kann erst nach einer Aufwandschätzung und dem Vorliegen eines wirksamen Antrags eingeschätzt werden. Ich werde Sie in dem Falle jedenfalls zuvor informieren. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mein Auskunftsersuchen parallel per Fax an Sie gesendet. Bitte erkun…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
10. Mai 2019 08:22
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mein Auskunftsersuchen parallel per Fax an Sie gesendet. Bitte erkundigen Sie sich im Hause danach. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für den Hinweis. Wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antra…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: WG: Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
15. Mai 2019 09:49
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.

Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für den Hinweis. Wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages per Fax am 9. Mai 2019. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, nach grober Durchsicht der von Ihnen beantragten Unterlagen wurde festgestellt, dass…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
22. Mai 2019 11:23
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.

Sehr geehrter Herr Semsrott, nach grober Durchsicht der von Ihnen beantragten Unterlagen wurde festgestellt, dass zur Bearbeitung Ihres Antrages eine Drittbeteiligung nach § 9 des Informationsfreiheitsgesetzes M-V (IFG M-V) notwendig ist, die eine entsprechende Verlängerung der Bearbeitungsfrist nach § 11 Absatz 1 IFG M-V mit sich bringt. Gemäß § 4 der Informationskostenverordnung (IFG KostVO M-V) bin ich zudem verpflichtet, Ihnen mittzuteilen, dass im Falle einer Genehmigung Ihres Antrages die Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen eine Kostenerhebung nach der Tarifstelle 1.3 der IFGKostVO M-V i.V.m. dem Gebührenerlass 2018/2019 des Finanzministeriums von voraussichtlich mindestens 232 Euro begründet. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Anzahl der auf den Schutz öffentlicher oder privater Belange zu prüfenden Seiten : mindestens 120 X zeitlicher Prüfaufwand je Seite ca. 2 Minuten = Zeitaufwand gesamt: mindestens 4 Stunden Personalkostensatz pro Stunde gemäß Gebührenerlasses des Finanzministeriums 2018/2019 für eine/ Beschäftigte/n der Laufbahngruppe 2 unterhalb des 2.Einstiegsamt (bisher gehobener Dienst) = 58,00 Euro 4 Stunden x 58,00 Euro/ Stunde = 232 Euro. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie vor Einleitung der Drittbeteiligung mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Die von Ihnen begehrten Dokumente wurden vollständig durch andere Stellen übermittelt (insbesondere PP Neubrandenburg, Landkreis), sodass gegebenenfalls eine Antragstellung direkt bei diesen Stellen sinnvoller wäre. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich halte an meinem Antrag fest. Bitte beachten Sie § 3 IFGKos…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
22. Mai 2019 13:48
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich halte an meinem Antrag fest. Bitte beachten Sie § 3 IFGKostVO M-V. Daraus geht hervor, dass die Verordnung Rahmengebühren festsetzt, keine Kappungsgrenzen. Danach ist die Berechnung der Gebühren, die Sie vorgenommen haben, fehlerhaft. Der Aufwand müsste in Verhältnis zur Maximalgebühr gesetzt werden, meines Erachtens also etwa höchstens 30 Euro Gebühren auslösen. Vergleichend dazu auch in Bezug auf das IFG des Bundes: https://fragdenstaat.de/blog/2019/04/01/abschreckende-gebuhren-wir-gewinnen-klage-gegen-bundesinnenministerium/ Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, nach detaillierterer Durchsicht der von Ihnen beantragten Unterlagen kann eine genau…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
11. Juli 2019 08:23
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.

Sehr geehrter Herr Semsrott, nach detaillierterer Durchsicht der von Ihnen beantragten Unterlagen kann eine genauere Schätzung der anfallenden Kosten nach § 4 der Informationskostenverordnung (IFG KostVO M-V) abgegeben werden. Die Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen würde eine Kostenerhebung nach der Tarifstelle 1.3 der IFGKostVO M-V i.V.m. dem Gebührenerlass 2018/2019 des Finanzministeriums von voraussichtlich 500 Euro begründet. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Anzahl der auf den Schutz öffentlicher oder privater Belange zu prüfenden Seiten : 291 X zeitlicher Prüfaufwand je Seite ca. 2 Minuten = Zeitaufwand gesamt: 9,7 Stunden Personalkostensatz pro Stunde gemäß Gebührenerlasses des Finanzministeriums 2018/2019 für eine/ Beschäftigte/n der Laufbahngruppe 2 unterhalb des 2.Einstiegsamt (bisher gehobener Dienst) = 58,00 Euro 9,7 Stunden x 58,00 Euro/ Stunde = 562,60 Euro. Maximaler Gebührensatz gemäß Tarifstelle 1.3 IFGKostVO M-V: 500 Euro. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 22.Mai 2019 hinsichtlich der damals angekündigten Kostenhöhe weise ich Sie zudem darauf hin, dass die Ihnen in Aussicht gestellten Kosten in einem einheitlichen Verfahren ermittelt wurden und daher auch in tatsächlich anfallender Höhe veranschlagt werden. Sollte Ihnen an einer Reduzierung der Kosten gelegen sein, empfiehlt sich ggf. eine Einschränkung Ihres Antrages hinsichtlich des Umfangs der begehrten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag fest und weise bereits jetzt darauf hin, dass ich …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Informationen zur Fusion 2019 [#138733]
Datum
24. Juli 2019 17:19
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag fest und weise bereits jetzt darauf hin, dass ich gerichtliche Klärung suchen werde, sofern das Ministerium auf der aus meiner Sicht rechtsfehlerhaften Berechnung der Gebühren besteht. Zudem weise ich darauf hin, dass angesichts der ausführlichen Berichterstattung über den Vorgang ein hohes öffentliches Interesse an der Herausgabe der Informationen bestehen dürfte, was ebenfalls Auswirkungen auf die Berechnung der Gebühren hat. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 138733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Herausgabe sämtlicher Informationen in Bezug auf das Fusion Festival 2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem o.…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Herausgabe sämtlicher Informationen in Bezug auf das Fusion Festival 2019
Datum
26. August 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
966,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem o.g. Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG M-V) ergeht folgender Bescheid: 1. Der Antrag wird hinsichtlich der Herausgabe • von Schreiben von Privatpersonen mit thematischem Bezug • der dazugehörigen Leitungsvorlage • der entsprechenden Antwortschreiben sowie • eines Einsatzverlaufsberichtes mit thematischem Bezug teilweise genehmigt. 2. Der Antrag wird abgelehnt soweit schutzwürdige Belange, wie der Schutz personenbezogener Daten, oder andere Ablehnungsgründe nach IFG M-V einer Herausgabe entgegenstehen. 3. Für die teilweise Genehmigung werden Gebühren in Höhe von 52,20 Euro erhoben. I. Begründung: Mit Schreiben vom 09.05.2019 beantragten Sie die Herausgabe sämtlicher Informationen, die dem Ministerium in Bezug auf das Fusion-Festival 2019 vorliegen, darunter Planungen, interner Schriftverkehr und Vermerke. Mit E-Mail vom 22.05.2019 wurde Ihnen angekündigt, dass mit Ihrem Antrag eine Beteiligung Dritter im Sinne von § 9 IFG M-V verbunden ist und Ihnen eine erste Kostenschätzung auf Basis der ersten Sichtung der vorhandenen Informationen übermittelt. Diese wurde nach weiterer Durchsicht der Unterlagen mit E-Mail vom 11.07.2019 korrigiert. Da Sie Ihren Antrag aufrechterhielten wurden die vorhandenen Unterlagen nach Beendigung der Drittbeteiligung einer detaillierten Prüfung unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Mehrzahl der vorhandenen Unterlagen Informationen zur polizeilichen und ordnungsbehördlichen Einsatzvor- und -nachbereitung darstellen. Die Herausgabe dieser Dokumente ist nach § 5 Nummer 4 IFG M-V ausgeschlossen, da sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde. Es ist davon auszugehen, dass die dort getroffenen Anweisungen auch in ähnlich gelagerten Situationen (z.B. bei anderen Festivals) angeordnet werden. Eine Offenbarung könnte Anhaltspunkte für Gegenmaßnahmen bieten. Das Sicherheitsinteresse überwiegt daher gegenüber dem lnformationsinteresse. Darüber hinaus liegt die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ritter der Fraktion die LINKE zum Thema "Fusion-Festival" und die dazugehörige Antwort der Landesregierung (Drs. 7/3575) vor, die öffentlich über die Parlamentsdatenbank des Landtages M-V abrufbar ist und bezüglich der nach § 4 Absatz 4 IFG M-V daher kein Informationsanspruch besteht. Des Weiteren liegen wissenschaftliche Arbeiten zum Thema vor, deren Herausgabe seitens der Urheber ausdrücklich widersprochen wurde und somit nach§ 8 IFG M-V ausgeschlossen ist. Auch konnte keine Herausgabe von Dokumenten erfolgen, die nach Abschluss des Vorgangs ersetzt beziehungsweise gelöscht wurden (vgl. § 2 Satz 2 IFG M-V,§ 4 Absatz 2 IFG M-V). Mangels Vorliegen von Ausschlussgründen waren die vorliegenden Schreiben von Privatpersonen, die dazugehörige Leitungsvorlage, die entsprechenden Antwortschreiben sowie ein Einsatzverlaufsbericht mit Fusion-Bezug unter Schwärzung personenbezogener Daten, der sie bereits im Rahmen Ihres Antrages zugestimmt haben, herauszugeben. Ebenfalls zu schwärzen waren hinsichtlich des Einsatzverlaufsberichtes außerdem dessen Abschnitte, die keinen thematischen Bezug zur Fusion 2019 aufwiesen sowie nach § 3 Absatz 4 Nr. 1 IFG M-V Informationen, die einen strafverfolgungsrechtlichen Hintergrund haben und polizeitaktische Inhalte, deren Offenbarung nach § 5 Nr. 4 IFG M-V ausgeschlossen ist. Die Übermittlung erfolgt nach § 9 Absatz 2 IFG M-V nachdem die Entscheidung über die Herausgabe der Informationen den beteiligten Dritten gegenüber bestandskräftig geworden ist. II. Kosten Nach § 13 Absatz 2 IFG M-V in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Informationskostenverordnung (IFGKoStVO M-V) und Tarifstelle 2.2 des Teils A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses können für die Herausgabe von Kopien bei besonderem und umfangreichen Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn der Schutz öffentlicher oder privater Belange geprüft worden ist und Daten abgetrennt oder geschwärzt worden sind, Gebühren in Höhe von 5 bis 500 Euro erhoben werden. Die erhobenen Gebühren setzen sich wie folgt zusammen: X = X Anzahl der auf den Schutz öffentlicher oder privater Belange zu prüfenden Seiten : zeitlicher Prüfaufwand je Seite Zeitaufwand Detailprüfung gesamt: Zeitaufwand Grundsatzprüfung je Dokument im Rahmen der Grundsatzprüfung zu prüfende Dokumente Zeitaufwand Grundsatzprüfung gesamt Zeitaufwand insgesamt Personalkostensatz pro Stunde gemäß Gebührenerlasses des Finanzministeriums 2018/2019 für eine/ Beschäftigtein der Laufbahngruppe 2 unterhalb des 2.Einstiegsamt (bisher gehobener Dienst) 17 2 Minuten 34 Minuten 2 Minuten 10 20 Minuten 54 Minuten 58.00 Euro Gebühren insgesamt: 54 Minuten x 58.00 Euro/h = 52.20 Euro Die Abweichung gegenüber dem mit E-Mail vom 11.07.2019 geschätzten Betrag berücksichtigt, dass nur bei einem kleinen Teil der Unterlagen eine detaillierte Prüfung jeder Seite des Dokumentes auf schutzwürdige Belange notwendig war. Zudem findet Beachtung, dass eine hohe Drittbetroffenheit und so eine Vielzahl von Stellungnahmen Dritter zur Beurteilung einschlägiger privater und öffentlicher Belange vorlag. Rechtsbehelfsbelehrung
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser zweiten E-Mail erhalten Sie ein weiteres Dokument. Mit freundlichen Grüß…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 09.05.2019 - Informationen zur Fusion 2019
Datum
8. Oktober 2019 13:45
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser zweiten E-Mail erhalten Sie ein weiteres Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend erhalten Sie ein Anschreiben des Ministeriums für Inneres und Europa M-V s…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 09.05.2019 - Informationen zur Fusion 2019
Datum
8. Oktober 2019 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend erhalten Sie ein Anschreiben des Ministeriums für Inneres und Europa M-V sowie alle zu Ihrem IFG-Antrag vom 09.05.2019 bewilligten Dokumente. Aufgrund der Datei-Größe kann ich Ihnen nicht alle Dokumente (insgesamt 11) in einer E-Mail zusenden. Sie erhalten daher mehrere E-Mails. Mit dieser ersten E-Mail erhalten Sie acht Dokumente und das Anschreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser dritten und letzten E-Mail erhalten Sie zwei weitere Dokumente. Sie haben…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 09.05.2019 - Informationen zur Fusion 2019
Datum
8. Oktober 2019 16:25
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser dritten und letzten E-Mail erhalten Sie zwei weitere Dokumente. Sie haben damit insgesamt elf Dokumente sowie das Anschreiben in drei E-Mails erhalten. Ich bitte Sie, die im Bescheid vom 26.08.2019 erhobene und fällige Gebühr in Höhe von 52,20 Euro zu entrichten, falls dies bisher nicht geschehen ist. Mit freundlichen Grüßen

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