Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (Emails, Briefe, Vorgänge, Akten, etc)
hinsichtlich Mieterhöhungen, Gestaltung der Mietverträge und des Mietzinses, sowie falls vorhanden Bewertungsgutachten, bezogen auf das städtische Atelierhaus am Domagkpark
(Domagk-Ateliers, Margarete-Schütte-Lihotzky Str. 30, 80807 München) für den Zeitraum 01.01.2019 bis zur Beantwortung dieser Anfrage.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark [#174413]
Datum
17. Januar 2020 17:57
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (Emails, Briefe, Vorgänge, Akten, etc) hinsichtlich Mieterhöhungen, Gestaltung der Mietverträge und des Mietzinses, sowie falls vorhanden Bewertungsgutachten, bezogen auf das städtische Atelierhaus am Domagkpark (Domagk-Ateliers, Margarete-Schütte-Lihotzky Str. 30, 80807 München) für den Zeitraum 01.01.2019 bis zur Beantwortung dieser Anfrage. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174413 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark [#174413]
Datum
20. Januar 2020 08:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Gestaltung und Bewertung der M…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark [#174413]
Datum
19. Februar 2020 09:55
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark“ vom 17.01.2020 (#174413) wurde von Ihnen nicht in der von der IFS vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174413 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüß…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark [#174413]
Datum
19. Februar 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Gestaltung und Bewertung der M…
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Von
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Betreff
AW: Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark [#174413]
Datum
24. Februar 2020 17:44
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark“ vom 17.01.2020 (#174413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174413 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Email an die zuständige Stelle weitergeleitet mit der Bitte um Beant…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark [#174413]
Datum
25. Februar 2020 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Email an die zuständige Stelle weitergeleitet mit der Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München vom 17.01.2020 Gestaltung und Bewertung …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München vom 17.01.2020 Gestaltung und Bewertung der Miete im Atelierhaus am Domagkpark
Datum
25. Februar 2020 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 17.01.2020 haben Sie beantragt, Ihnen gemäß der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München in ihrer Fassung vom 13.07.2015 (i. F.: IFS-LHM) Auskunft zu erteilen durch die Übermittlung „Alle(r) amtlichen Zwecken dienende(n) Aufzeichnungen (Emails, Briefe, Vorgänge, Akten, etc.) hinsichtlich Mieterhöhungen, Gestaltung der Mietverträge und des Mietzinses, sowie falls vorhanden Bewertungsgutachten, bezogen auf das städtische Atelierhaus am Domagkpark für den Zeitraum 01.01.2019 bis zur Beantwortung dieser Anfrage.“ Die Landeshauptstadt München erlässt hierzu den folgenden Bescheid: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: Der Antrag auf Auskunftserteilung wird abgelehnt, da die Voraussetzungen des Informationszugangsrechts nicht erfüllt sind. 1. Nach § 1 Abs. 1 der IFS-LHM hat (u. a.) jede natürliche Person Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe der IFS-LHM, soweit Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betroffen sind (vgl. § 1 Abs. 2 IFS-LHM). Vorauszuschicken ist, dass der Anspruch auf „Zugang zu amtlichen Informationen“ schon begrifflich kein allgemeines und generelles Akteneinsichtsrecht in nicht amtliche Geschäftsvorfälle begründet. Dies sind vor allem Sachverhalte, bei denen die Stadt vergleichbar einer privatrechtlich agierenden Rechtspersönlichkeit, eigene Belange von wirtschaftlicher Bedeutung wahrnimmt. Schon insoweit ist das Begehren vom 17.01.2020 zurückzuweisen. Gefordert wird hier eine umfassende, über die geführten Akten hinausgehende Offenlegung der Geschäftsvorgänge, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Domagkateliers stehen („Alle Aufzeichnungen [Emails, Briefe, Vorgänge, Akten etc.]“). Damit werden auch Unterlagen zum Gegenstand des Antrags gemacht, die nicht Gegenstand der geführten Akte sind bzw. waren. Nach § 2 Ziffer 1 HS 2 der Satzung sind aber Informationen, die nicht Gegenstand des „Vorgangs“ - d. h. der Akte - werden sollen bzw. waren, keine „amtliche(n) Informationen“ im Sinne der IFS-LHM und scheiden damit als Gegenstand des Auskunftsanspruchs aus. 2. Maßgeblich ist aber, dass hier kein Anspruch auf Auskunft über den Inhalt des Mietvertrag für die Domagkateliers besteht. Dies gilt auch für die städtischen Überlegungen, Gutachten und sonstige Parameter, die zu den konkreten Vertragsinhalten geführt haben. a. Nach § 6 Abs. 1 der IFS-LHM be­steht kein Auskunftsanspruch nach der Satzung, wenn dem Be­kanntwerden der Infor­mationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift konkretisiert hierzu, dass der An­spruch u. a. dann verneint werden muss, wenn es sich bei den Informationen um „Geheimn­isse Dritter“ handelt. Dieses Merkmal steht nach unserer Auffassung hier Ihrem Begehren auf Offenlegung der Vertragsinhalte entgegen. Sie verlangen den Einblick in einen Vertrag, den die Stadt als Grundstückseigentümerin mit einem privaten Dritten abgeschlossen hat. Da die Stadt hier als Grund­stückseigentümerin handelt und es sich bei dem Vertragspartner in jedem Fall um eine Per­son des Privatrechts handelt, ist der Mietvertrag dem Zivilrecht zuzuord­nen. Schon insoweit enthält der Vertrag seiner Natur nach An­gaben aus dem „interpar­tes“ Verhältnis der Vertragspartner, die als „Geheimnisse Dritter“, je­denfalls aber wegen ihres datenschutzrechtlichen Bezugs, nicht zum Bekanntwerden geeignet sind. b. Daneben steht § 6 Abs. 2 Nr. 5 (i. V. m. Abs. 1) IFS-LHM der Offenlegung der Vertragsinhalte wie auch der darüber hinausgehenden Unterlagen und Informationen ( „Aufzeichnungen hinsichtlich Mieterhöhungen, Gestaltung der Mietverträge und des Mietzinses, […] Bewertungsgutachten“) entgegen. Aus diesen Informationen lassen sich die Voraussetzungen, die zu den konkreten Mietvertragsbedingungen und einzelnen Vertragsklau­seln geführt haben, ablesen, woraus wiederum Rückschlüsse zu den städtischen Über­legungen der Vertragsgestaltung abgeleitet werden können. Damit können aber behördeninterne Verfahrensab­läufe und Entscheidungsbildungsprozesse in künftigen, zivilrechtlichen Vergleichsfällen gefährdet sein. Diese für einen abgeschlossenen Vertrag geltenden Einschränkun­gen im Informations-zugang finden selbstverständlich auch auf (ggf. noch) nicht unter­zeichnete Entwurfsexemplare und sonstige Vorüberlegungen auf Seiten der Stadt ent­sprechend Anwendung. c. Auch ein Anspruch auf „übrige Informationen“ nach § 6 Abs. 3 IFS-LHM ist nicht ersichtlich, da der Antrag auf die Offenlegung von Vertragsinhalten und der den Vertragsinhalten zugrunde liegen Informationen und internen Überlegungen abzielt. Die Offenlegung der Vertragsinhalte ist nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 IFS-LHM zu verwehren. Der Offenlegung der den Vertragsinhalten zu Grunde liegenden Parameter und behördeninternen Überlegungen steht § 6 Abs. 2 Nr. 5 (jew. i. V. m. § 6 Abs. 1 IFS-LHM) entgegen. Übrige Informationen, deren Übermittlung nach § 6 Abs. 3 IFS-LHM gefordert werden könnte, sind daher nicht ersichtlich. 3. Dieser Bescheid gemäß § 4 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des ei­genen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung) vom 13.07.2015 ist grundsätzlich kostenpflichtig (§ 8 Informationsfreiheitssatzung i.V.m. Ziff. 0112 KostenS). Die Landeshauptstadt München sieht unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände in diesem Einzelfall aber von der sonst geltenden Kostenpflicht ab. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts er­heben. Die Klage kann beim Verwaltungsgericht München auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de<http://www.vgh.bay…) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Landeshauptstadt München) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollten Sie einen bestimmten Antrag stel­len und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid beifügen (in Urschrift, in Abschrift oder in Ablichtung), ferner Ab­schriften oder Ablichtungen der Klageschrift für die übrigen Beteiligten. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung sind der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de<http://www.vgh.bay…) zu entnehmen. (Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in hat sich bei Ihnen noch keiner gemeldet? Wir haben diesen Vorgang zur weiteren Be…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Anfrage "Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark"
Datum
4. März 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hat sich bei Ihnen noch keiner gemeldet? Wir haben diesen Vorgang zur weiteren Bearbeitung schon versendet mit der Bitte an die Abteilung sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Können Sie mir bitte den aktuellen Stand mitteilen damit weiter vorgehen können. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in doch, ich habe am 25.02.2020 einen Ablehnungsbescheid er…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage "Informationen zur Gestaltung und Bewertung der Miete des städtischem Atelierhaus am Domagkpark" [#174413]
Datum
5. März 2020 18:24
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in doch, ich habe am 25.02.2020 einen Ablehnungsbescheid erhalten - die Anfrage ist damit aus meiner Sicht beantwortet. Vielen Dank für die Rückfrage. Den Vorgang finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/174413 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174413 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>