Informationen zur Gesundheitsgefährdung durch Luftschadstoffe

- eine Liste der Informationen, die das Gesundheitsministerium zu den bekannten Risiken im Bereich Luftschadstoffe (Feinstaub, Ultrafeinstaub, NO2) besitzt
- die interne Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit zu den bekannten Risiken / Gesundheitsgefährdungen durch Luftschadstoffe (Feinstaub, Ultrafeinstaub, NO2), insbesondere mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur
- die interne Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit zu den bekannten Risiken / Gesundheitsgefährdungen durch Luftschadstoffe (Feinstaub, Ultrafeinstaub, NO2) mit deutschen Automobilherstellern / Automobilzulieferern

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Patricia Ennenbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste der…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Patricia Ennenbach
Betreff
Informationen zur Gesundheitsgefährdung durch Luftschadstoffe [#35356]
Datum
30. Dezember 2018 15:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste der Informationen, die das Gesundheitsministerium zu den bekannten Risiken im Bereich Luftschadstoffe (Feinstaub, Ultrafeinstaub, NO2) besitzt - die interne Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit zu den bekannten Risiken / Gesundheitsgefährdungen durch Luftschadstoffe (Feinstaub, Ultrafeinstaub, NO2), insbesondere mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur - die interne Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit zu den bekannten Risiken / Gesundheitsgefährdungen durch Luftschadstoffe (Feinstaub, Ultrafeinstaub, NO2) mit deutschen Automobilherstellern / Automobilzulieferern
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patricia Ennenbach <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Patricia Ennenbach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Patricia Ennenbach

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ennenbach, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag auf Informationszugang. Sie baten u…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Informationen zur Gesundheitsgefährdung durch Luftschadstoffe [#35356]
Datum
7. Januar 2019 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Ennenbach, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag auf Informationszugang. Sie baten um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall sind Informationen zu den genannten Schadstoffen aus den Akten herauszusuchen, zu kopieren und in einem Ordner zur mehrstufigen Billigung bis zur letztendlichen Weitergabe zu sammeln. Es wird dafür voraussichtlich ein Zeitaufwand von ca. 6 Stunden im höheren Dienst und ca. 11 Stunden im mittleren Dienst benötigt. Es entstehen also voraussichtlich Gebühren in Höhe von bis zu der Obergrenze von 500 Euro gemäß Informationsgebührenverordnung bzw. Umweltinformationsgebührenverordnung. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Ergänzend weise ich auf folgendes hin: · Es wird davon ausgegangen, dass die Luftbelastung in Innenräumen (z.B. von Druckern, Chemikalien usw.) nicht Gegenstand des Antrags ist. · Es wurde kein Zeitraum in der Fragestellung angegeben. Es wird davon ausgegangen, dass Informationen zu Gesundheitsrisiken der jüngeren Vergangenheit (ab 2015) gemeint sind. Ältere Informationen sind wissenschaftlich und von den Grenzwerten her größtenteils überholt. · Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Thematik der Gesundheitsgefährdungen durch Umweltbelastungen, hier Luftschadstoffe, oder der Thematik der „verkehrslenkenden Maßnahmen“ (z.B. blaue Plakette/Fahrverbote) fachlich nicht zuständig ist. Zuständig sind das Bundesministerium für Umwelt und das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Dementsprechend gibt es kaum interne Kommunikationen mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Dies gilt erst recht für Kommunikation mit der Industrie. · Im Hinblick auf die erbetene „Liste der Informationen“ ist aufgrund der vorgenannten Zuständigkeitsverteilung darauf hinzuweisen, dass die dem BMG bekannten Informationen zu Gesundheitsbelastungen durch Luftschadstoffe überwiegend aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen (Ergebnisse von Fachtagungen, Studienergebnisse, Internetauftritt des Umweltbundesamtes usw). Mit freundlichen Grüßen,