Informationen zur Hofstelle Ruess

Anfrage an: Stadt Friedrichshafen

aktuelle Protokolle/Gesprächs-/Aktennotizen auch aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Friedrichshafen und des Ortschaftsrates Ettenkirch zum aktuellen Stand der Hofstelle Ruess in Ettenkirch.

Gerne per Email.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2018
  • Frist
    16. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuelle Proto…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Hofstelle Ruess [#30857]
Datum
16. Juni 2018 15:57
An
Stadt Friedrichshafen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Protokolle/Gesprächs-/Aktennotizen auch aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Friedrichshafen und des Ortschaftsrates Ettenkirch zum aktuellen Stand der Hofstelle Ruess in Ettenkirch. Gerne per Email.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Friedrichshafen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß §7 Absatz 2 des Landesinformationsfreiheitsgeset…
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
AW: Informationen zur Hofstelle Ruess [#30857] - zuständigkeitshalber
Datum
26. Juni 2018 11:57
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß §7 Absatz 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Ich darf Sie bitten, Ihren Antrag zu präzisieren. Derzeit ist nicht ausreichend zu erkennen, zu welchen Information Sie Zugang wünschen. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hinweisen. In §38 Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist geregelt, dass Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen nicht ausgehändigt werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen