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Informationen zur Jodblockade

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BMUB informiert unter www.jodblockade.de zur Einahme von Kaliumjodid im Falle eines nuklearen Störfalls.

Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de alle Informationen, die dem Bfarm vorliegen:

1.) zu dem Medikament Kaliumjodid "Lannacher" 65 mg-Tabletten,
2.) zu Kaliumjodid Blockade, besonders dem Einnahmezeitpunkt und kontraproduktive Wirkung, falls die Einnahme nach der Kontaminierung stattfindet und somit die Ausscheidung radioaktivem Jod blockiert wird,
3.) Informationen und Validierung des Verfallsdatums/Wirksamkeit nach Lagerzeit. Kaliumjodid ist z.B. wasserziehend.
4.) Schriftwechsel mit anderen Behörden zum Thema Jodblockade,
5.) andere Stellen, die Informationen zu diesem Thema haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2017
  • Frist
    31. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
Informationen zur Jodblockade [#24789]
Datum
27. September 2017 15:11
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, das BMUB informiert unter www.jodblockade.de zur Einahme von Kaliumjodid im Falle eines nuklearen Störfalls. Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de alle Informationen, die dem Bfarm vorliegen: 1.) zu dem Medikament Kaliumjodid "Lannacher" 65 mg-Tabletten, 2.) zu Kaliumjodid Blockade, besonders dem Einnahmezeitpunkt und kontraproduktive Wirkung, falls die Einnahme nach der Kontaminierung stattfindet und somit die Ausscheidung radioaktivem Jod blockiert wird, 3.) Informationen und Validierung des Verfallsdatums/Wirksamkeit nach Lagerzeit. Kaliumjodid ist z.B. wasserziehend. 4.) Schriftwechsel mit anderen Behörden zum Thema Jodblockade, 5.) andere Stellen, die Informationen zu diesem Thema haben könnte. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Sehr geehrter Herr Michel, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre Anfrage wird im Haus bearbeitet.
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Informationen zur Jodblockade [#24789]
Datum
29. September 2017 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre Anfrage wird im Haus bearbeitet.
Bundesamt für Strahlenschutz
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Stra…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Informationen zur Jodblockade
Datum
12. Oktober 2017 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer Z 6 - 07513/05-17#0277 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Strahlenschutz
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Jodblockade. Zur besseren Übersicht habe ich d…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Informationen zur Jodblockade
Datum
20. Oktober 2017 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Jodblockade. Zur besseren Übersicht habe ich die Antworten (blaue Schrift) in den Text Ihrer Anfrage integriert. II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, das BMUB informiert unter www.jodblockade.de zur Einahme von Kaliumjodid im Falle eines nuklearen Störfalls. Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de alle Informationen, die dem Bfarm vorliegen: Ich habe keine Kenntnis darüber, welche Informationen dem BfArM vorliegen. 1.) zu dem Medikament Kaliumjodid "Lannacher" 65 mg-Tabletten, Diese Tabletten enthalten als Wirkstoff 65 mg Kaliumiodid. Weitere Informationen erhalten Sie im PharmNet.Bund-Arzneimittel-Informationssystem unter www.pharmnet-bund.de . Fürweitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Hersteller der Tabletten, G.L.Pharma, Lannach (Österreich). Auf dessen Internetseite können ebenfalls Informationen über das Produkt heruntergeladen werden. 2.) zu Kaliumjodid Blockade, besonders dem Einnahmezeitpunkt und kontraproduktive Wirkung, falls die Einnahme nach der Kontaminierung stattfindet und somit die Ausscheidung radioaktivem Jod blockiert wird, Informationen hierzu sind auf www.jodblockade.de <http://www.jodblockade.de>bereits ausführlich beschrieben. Darüber hinaus finden Sie entsprechende Informationen auf der Website des BfS unter http://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/unfaelle/fukushima/jodblockade.html . 3.) Informationen und Validierung des Verfallsdatums/Wirksamkeit nach Lagerzeit. Kaliumjodid ist z.B. wasserziehend. Die Stabilität der Kaliumiodidtabletten, die vom Bund im Jahr 2004 für die Verteilung im Ereignisfall beschafft worden waren, wurden in den vergangenen Jahren hinsichtlich ihrer Stabilität überprüft. Die letzte Überprüfung der Tabletten aus den 8 zentralen Lagern des Bundes erfolgte in diesem Jahr. Wie bei allen Arzneimitteln ist die sachgerechte Lagerung Voraussetzung für die Wirksamkeit der Tabletten. Hierzu wurden auch für die zentrale Bevorratung entsprechende Lagerbedingungen festgelegt (Anlage 1). 4.) Schriftwechsel mit anderen Behörden zum Thema Jodblockade, Ihre Frage ist sehr allgemein gehalten. Bitte konkretisieren Sie ggf. Ihre Anfrage. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei der Herausgabe von Kopien Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung entstehen können. 5.) andere Stellen, die Informationen zu diesem Thema haben könnte. Hier kommen das BfArM und auch das BMUB sowie - für organisatorische Fragestellungen - auch die Katastrophenschutzbehörden der Länder in Betracht. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen