Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"

Wie der 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit belegt, sind bei der Entwicklung der Nachfolgesoftware von A2LL auch wieder datenschutzrechtliche Mängel aufgetreten.
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/24_TB_11_12_FuerEBook.pdf?__blob=publicationFile (S. 150)

Es wird um die Übersendung der folgenden Informationen gebeten:

1. Auflistung der vom Datenschutzbeauftragten benannten Mängel

2. Benutzerhandbuch „ALLEGRO“ (pdf)

3. Schulungsmaterial/Arbeitshilfe „ALLEGRO“ für die Mitarbeiter (pdf)

4. Nennung der zu erwartenden Entwicklungskosten und Wartungskosten

Ergebnis der Anfrage

Die Informationen müssen öffentlich sein. Die Leistungsberechtigten haben einen Anspruch darauf zu wissen, das mit Ihnen geschieht,

Es sind öffentliche Gelder. Die Informationen gehören dem Volk.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2013
  • Frist
    15. August 2013
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie der 24. Täti…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"
Datum
15. Juli 2013 00:07
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie der 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit belegt, sind bei der Entwicklung der Nachfolgesoftware von A2LL auch wieder datenschutzrechtliche Mängel aufgetreten. http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/24_TB_11_12_FuerEBook.pdf?__blob=publicationFile (S. 150) Es wird um die Übersendung der folgenden Informationen gebeten: 1. Auflistung der vom Datenschutzbeauftragten benannten Mängel 2. Benutzerhandbuch „ALLEGRO“ (pdf) 3. Schulungsmaterial/Arbeitshilfe „ALLEGRO“ für die Mitarbeiter (pdf) 4. Nennung der zu erwartenden Entwicklungskosten und Wartungskosten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr , die von Ihnen unter den Punkten 2 und 3 gewünschten Informationen existieren (noch) ni…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"
Datum
23. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr , die von Ihnen unter den Punkten 2 und 3 gewünschten Informationen existieren (noch) nicht, da eine endgültige Version der Software noch nicht erstellt ist. Aus diesem Grund lassen sich auch noch keine validen Aussagen zu den von Ihnen unter Punkt 4 gewünschten Entwicklungskosten treffen. - Zu Punkt 1 möchte ich folgendes ausführen. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) in seinem 24.Tätigkeitsbericht zwar wiederholt Mängel an der Altsoftware „A2LL" festgestellt hat, nicht jedoch an der Software „Allegro" (S.159). Eine diesbezügliche Mängelliste kann es daher nicht geben. Grundsätzlich ist die Prüfung durch den BfDI jedoch kein einmaliges Ereignis sondern ein Prozess,der sich über den gesamten Zeitraum der Einführung einer Software - wie z.B. „Allegro"- erstreckt.Der Datenschutzbeauftragte der BA berät in Abstimmung mit dem BfDi den Fachbereich, der für die Einführung von „Allegro" zuständig ist in regelmäßig stattfindenden Workshops. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ries
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Sehr geehrte Frau Ries, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) hat in seinem Tätigkeitsbericht Anregu…
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Von
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Betreff
AW: Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"
Datum
28. Juli 2013 23:49
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Frau Ries, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) hat in seinem Tätigkeitsbericht Anregungen und Vorschläge aus den Mängeln an der Altsoftware „A2LL" abgeleitet und für die Software „Allegro" daraus wertvolle Anregungen gemacht. Nennen wir es Vorschlagsliste. Da diese Anmerkungen in der Programmierung berücksichtigt werden muss, muss dies auch in schriftlicher Form vorliegen. Es wäre schön, wenn Sie meine anderen Fragen als Wiedervorlage vorhalten könnten und mir die Unterlagen zusenden, sobald sie Veröffentlichungsreif sind. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zur neuen ALG II-Software &…
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Von
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Betreff
AW: AW: Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"
Datum
20. August 2013 09:12
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"" vom 15.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht vollumfänglich beantwortet. Meiner Nachfrage haben Sie bisher nicht entsprochen. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 9 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zur neuen ALG II-Software &…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"
Datum
4. Oktober 2013 12:53
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"" vom 15.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 2 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nun noch einmal nachfragen, ob inzwischen eine endgültige Version der …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" [#4633]
Datum
25. Januar 2014 12:39
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nun noch einmal nachfragen, ob inzwischen eine endgültige Version der Software Allegro vorliegt. 1. Wenn ja bitte ich um die Nennung der Entwicklungskosten. 2. Außerdem bitte ich um die Übersendung des dazu gehörigen Handbuches als pdf-Datei und 3. um die Nennung der Eingaben zur Qualitätssicherung des Datenschutzbeauftragten. mfg. Anfragenr: 4633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesagentur für Arbeit
Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezugnehmend…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633
Datum
25. Februar 2014 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 25.1.2014 nehme ich Bezug auf die Antwort der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit vom 23.7.2013 und die Mitteilung vom 8.10.2013 zu Ihrer erneuten Nachfrage. Das Verfahren betreffend die Software ALLEGRO ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Mit einem Abschluss ist voraussichtlich im Juni 2015 zu rechnen. Über den Abschluss des Verfahrens werden Sie nach § 4 Abs. 2 IFG informiert. Bereits jetzt darf ich darauf hinweisen, dass für Nennung der Eingaben bezüglich der Qualitätssicherung durch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) die Anfrage dorthin zu richten ist. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633] Sehr geehrte Damen und Herren, inzwi…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
AW: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
16. August 2014 10:03
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist die Software im Einsatz. Daher erinnere ich an die Übersendung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 4633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesagentur für Arbeit
Antrag nach dem IFG von Juli 2013, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 Sehr gee…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Antrag nach dem IFG von Juli 2013, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633
Datum
9. September 2014 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie angekündigt teile ich gemäß § 4 Abs. 2 IFG mit, dass das IT-Verfahren „Allegro“ inzwischen in den Jobcentern eingeführt wurde. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antrag nach dem IFG von Juli 2013, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem IFG von Juli 2013, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
12. September 2014 12:53
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir nunmehr an meine Ausgangsfrage zu erinnern und bitte nunmehr um Beantwortung meiner Fragen und die Übersendung der nachgefragten Unterlagen. "Wie der 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit belegt, sind bei der Entwicklung der Nachfolgesoftware von A2LL auch wieder datenschutzrechtliche Mängel aufgetreten. http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pu... (S. 150) Es wird um die Übersendung der folgenden Informationen gebeten: 1. Auflistung der vom Datenschutzbeauftragten benannten Mängel 2. Benutzerhandbuch „ALLEGRO“ (pdf) 3. Schulungsmaterial/Arbeitshilfe „ALLEGRO“ für die Mitarbeiter (pdf) 4. Nennung der zu erwartenden Entwicklungskosten und Wartungskosten" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 4633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Antrag nach dem IFG von Juli 2013, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Antrag nach dem IFG von Juli 2013, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
17. September 2014 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 12. September 2014 ist bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit eingegangen und wird hier als neuer Antrag nach dem IFG bearbeitet. Ihre mit E-Mail von Juli 2013 und vom 7.2.2014 gestellten Anträge wurden durch die Mitteilung, dass das Verfahren damals noch nicht abgeschlossen war, abschließend beantwortet (zuletzt mit E-Mail vom 27.2.2014. Die Einführung des IT-Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, so dass schon allein aus diesem Grund der Informationszugang nicht gewährt werden konnte. Nachdem- wie mit E-Mail vom 9.9.2014 mitgeteilt- das IT-Verfahren Allegro nun in den Jobcentern eingeführt wurde, können Sie einen neuen Antrag stellen. Ihre nachstehende E-Mail vom 12.9.2014 wird als solcher gewertet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit
Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633] …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
23. September 2014 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 12.9.2014 teile ich mit, dass ein Benutzerhandbuch zum IT-Verfahren "Allegro" nicht existiert, wohl aber umfangreiches Schulungsmaterial. Der zuständige Fachbereich teilte mit, dass die Datenmenge 30 MB umfasst, so dass eine Versendung als PDF-Datei schwierig wird. Ich kann Ihnen aber anbieten, das Schulungsmaterial als CD zu versenden. Für das Zusammenstellen der gewünschten Information und den Versand können Gebühren nach § 10 IFG i.V.m. § 1 IFGGebV, Nr. 2.1 Gebührenverzeichnis von bis zu 125, 00 € zuzüglich Auslagen für die Herstellung auf Datenträger und Versand entstehen, worauf ich Sie ausdrücklich hinweisen möchte. Ich bitte um kurze Rückmeldung, ob Sie mit der Gewährung des Informationszugangs auf Datenträger (CD) einverstanden sind. Hinsichtlich der bezüglich der Nachfolgesoftware zu A2LL im 24. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) genannten Mängel bitte ich Sie, sich für diese Information direkt an die BfDI als verfügungsbefugte Stelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit
WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#46…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
31. Oktober 2014 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf meine nachstehende Anfrage vom 23.9.2014 habe ich von Ihnen leider nichts mehr gehört. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Sie angesichts der großen Datenmenge mit einer Übersendung der gewünschten Information auf Datenträger einverstanden sind oder ob sich Ihr Antrag erledigt hat. Eine Versendung der gewünschten Information per E-Mail ist aufgrund der großen Datenmenge nicht möglich. In Ihrer Ausgangsmail behaupten Sie, der 24. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) belege, dass auch bei der Entwicklung der Nachfolgesoftware von A2LL datenschutzrechtliche Mängel aufgetreten seien, und bitten deshalb um Übersendung einer Auflistung der vom BfDI genannten Mängel (Frage 2). In der von Ihnen zitierten Passage finden sich jedoch keine Ausführungen des BfDI über etwaige datenschutzrechtliche Mängel des IT-Verfahrens ALLEGRO. Vielmehr weist der BfDI in seinem Bericht darauf hin, dass ihm das Verfahren im April 2012 vorgestellt, dass er sich über die neuen Funktionalitäten informieren konnte und dass er seine Erwartungen in Bezug auf den Datenschutz deutlich gemacht habe. Weiter heißt es in dem Bericht, es sei "sichergestellt, dass keine Übernahme von - teilweise datenschutzrechtlich problematischen- Altdaten in `ALLEGRO` erfolgt." Eine Auflistung des BFDI hinsichtlich datenschutzrechtlicher Mängel des Programms ALLEGRO ist hier nicht bekannt und daher auch nicht vorhanden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich zur Frage der Versendung der gewünschten Informationen kurz äußern würden, damit ich Ihren Antrag abschließend bearbeiten kann. Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 […
An Bundesagentur für Arbeit Details
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Betreff
AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
3. November 2014 19:24
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit bemühe ich mich darum die in Aussicht gestellten Gebühren über Sponsoren zu beschaffen. Die Kontonummer ist unten angezeigt aufRECHT e.V. Bankverbindung: Sparkasse Iserlohn, IBAN DE39 4455 0045 0000 1648 55 BIC: WELADED1ISL Stichwort: ALLEGRO Das Interesse an dem Schulungsmaterial besteht sowohl privat, als auch für Erwerbslose. Sobald die Gebühren eingegangen sind, werde ich mich melden. Meine Postadresse liegt bei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 4633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #46…
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AW: AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
15. Dezember 2014 13:49
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, 30 MB lassen sich sicherlich auch packen oder auf mehrere pdf-Dokumente aufteilen und per E-Mail versenden. Alternativ können Sie die Dokumente auch auf ihrer Seite veröffentlichen und den Link nennen. Das ist sicherlich auch kostenfrei zu bewerkstelligen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 4633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"…
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Betreff
AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
26. Dezember 2014 01:00
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"" vom 15.07.2013 (#4633) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 499 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 4633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO&q…
An Bundesagentur für Arbeit Details
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AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
22. Januar 2015 16:31
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"" vom 15.07.2013 (#4633) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 526 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEG…
An Bundesagentur für Arbeit Details
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
22. Januar 2015 16:31
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO"" vom 15.07.2013 (#4633) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 526 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633] S…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 12.9.2014, hier: Information zur neuen ALG II-Software "ALLEGRO" #4633 [#4633]
Datum
26. Januar 2015 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem IFG verweise ich auf meine Antworten vom 23.9.2014 und 31.10.2014 sowie Ihre E-Mail vom 3.11.2014. Die gewünschte Information (Schulungsmaterial zum IT-Verfahren ALLEGRO) wird Ihnen auf Datenträger zugesandt. Eine Versendung per E-Mail ist nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit
IFG-Anfrage ALG II-Software ALLEGRO
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage ALG II-Software ALLEGRO
Datum
16. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen