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Informationen zur Position der BRD bezüglich den humanitären Folgen von Atomwaffen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

(1) Dokumente/Korrespondenz des Auswärtigen Amtes, bezüglich der gemeinsamen Statements zu den „humanitarian consequences of nuclear weapons“
a. Statement gehalten von Südafrika am 24. April 2013, im Rahmen der zweiten Vorbereitungskonferenz für die Überprüfungskonferenz des Nicht-Verbreitungsvertrag 2015;
b. Statement gehalten von Neuseeland am 21. Oktober 2013, im Rahmen des Ersten Komitees der Generalversammlung der Vereinten Nationen;
c. Statement gehalten von Australien am 21. Oktober 2013, im Rahmen des Ersten Komitees der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
(2) Dokumente/Korrespondenz des Auswärtigen Amtes, bezüglich nationaler Statements der Bundesrepublik:
a. Statement gehalten zu „Nuclear Weapons“ am 22. Oktober 2013 im Rahmen des Ersten Komitees der Generalversammlung der Vereinten Nationen;
b. Statement gehalten während der „Second Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons“ am 14. Februar 2014.
(3) Dokumente und Korrespondenz des Auswärtigen Amtes, bezüglich der Konferenzen zum „Humanitarian Impact of Nuclear Weapons“:
a. der ersten Konferenz in Oslo, Norwegen, vom 4.-5. März 2013;
b. der zweiten Konferenz in Nayarit, Mexico, vom 13.-14. Februar 2014;
c. der für Ende 2014 angekündigten dritten Konferenz in Österreich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2014
  • Frist
    25. März 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Dokumente/Ko…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Informationen zur Position der BRD bezüglich den humanitären Folgen von Atomwaffen [#5784]
Datum
20. Februar 2014 13:36
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Dokumente/Korrespondenz des Auswärtigen Amtes, bezüglich der gemeinsamen Statements zu den „humanitarian consequences of nuclear weapons“ a. Statement gehalten von Südafrika am 24. April 2013, im Rahmen der zweiten Vorbereitungskonferenz für die Überprüfungskonferenz des Nicht-Verbreitungsvertrag 2015; b. Statement gehalten von Neuseeland am 21. Oktober 2013, im Rahmen des Ersten Komitees der Generalversammlung der Vereinten Nationen; c. Statement gehalten von Australien am 21. Oktober 2013, im Rahmen des Ersten Komitees der Generalversammlung der Vereinten Nationen. (2) Dokumente/Korrespondenz des Auswärtigen Amtes, bezüglich nationaler Statements der Bundesrepublik: a. Statement gehalten zu „Nuclear Weapons“ am 22. Oktober 2013 im Rahmen des Ersten Komitees der Generalversammlung der Vereinten Nationen; b. Statement gehalten während der „Second Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons“ am 14. Februar 2014. (3) Dokumente und Korrespondenz des Auswärtigen Amtes, bezüglich der Konferenzen zum „Humanitarian Impact of Nuclear Weapons“: a. der ersten Konferenz in Oslo, Norwegen, vom 4.-5. März 2013; b. der zweiten Konferenz in Nayarit, Mexico, vom 13.-14. Februar 2014; c. der für Ende 2014 angekündigten dritten Konferenz in Österreich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ; Informationen zur Position der BRD bez�glich den humanit�ren Folgen …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ; Informationen zur Position der BRD bez�glich den humanit�ren Folgen von Atomwaffen [#5784]
Datum
21. Februar 2014 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 20.02.2014 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zur Position der Bundesrepublik bezüglich der humanitären Folgen von Atomwaffen. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift und ggf. einer persönlichen E-Mail Adresse für die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Die Postanschrift wird benötigt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass für die Bearbeitung der Anfrage Kosten zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Steinbrück
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AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ; Informationen zur Position der BRD bez�glich den humanit�ren Fol…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ; Informationen zur Position der BRD bez�glich den humanit�ren Folgen von Atomwaffen [#5784]
Datum
26. Februar 2014 12:55
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich nehme hiermit eventuell Kosten für die Bearbeitung meiner Anfrage zur Kenntnis, weise jedoch darauf hin, das dieser Antrag im Rahmen der Arbeit von IPPNW Deutschland gestellt wird. Bei IPPNW, dem Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V., handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der VR Nummer 19400 B. Es wird daher angeregt, i. S. v. § 2 S. 2 IFGGebV von der Möglichkeit von der Erhebung von Gebühren aus Gründen des öffentlichen Interesses abzusehen, Gebrauch zu machen.  Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ; Informationen zur Position der BRD bez�glich den humanit�ren…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ; Informationen zur Position der BRD bez�glich den humanit�ren Folgen von Atomwaffen [#5784]
Datum
2. April 2014 08:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zur Position der BRD bezüglich den humanitären Folgen von Atomwaffen " vom 20.02.2014 (#5784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ;Informationen zur Position der Bundesregierung bez�glich den humanit�…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ;Informationen zur Position der Bundesregierung bez�glich den humanit�ren Folgen von Atomwaffen
Datum
8. April 2014 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ein an die von Ihnen angegebene Postanschrift gerichtetes Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27.03.2014 wurde dem Auswärtigen Amt von der Deutschen Post zurückgesandt mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Wie bereits mit E-Mail vom 21.02.2014 erläutert, ist die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ nicht möglich. Ich bitte Sie daher erneut um Mitteilung Ihrer Postanschrift und ggf. einer persönlichen E-Mail Adresse für die Übersendung des Bescheids zu Ihrer IFG-Anfrage in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

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AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ;Informationen zur Position der Bundesregierung bez�glich den huma…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140220405155] ;Informationen zur Position der Bundesregierung bez�glich den humanit�ren Folgen von Atomwaffen [#5784]
Datum
8. April 2014 13:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für diese Information. Untenstehend findend Sie eine veränderte Postanschrift sowie eine persönliche Email-Adresse unter der ich direkt zu erreichen bin für die Übersendung des Bescheids zu meiner Anfrage in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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