Informationen zur Reichweite der Infomaterialien des Presse- und Informationsamts

* Eine Übersicht in digitaler Form (z.B. excel-Datei) über die Online-Zugriffszahlen auf sämtliche durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Infomaterialien der Erscheinungsjahre 2007 bis 2016 (jeweils einschließlich); z.B. Broschüren, Flyer, Faltblätter usw. der verschiedenen Bundesministerien, Bundesbeauftragten und des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA)
* Eine Übersicht in digitaler Form (z.B. excel-Datei) über die Auflagengröße der Printversionen der durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Infomaterialien der Erscheinungsjahre 2007 bis 2016 (jeweils einschließlich)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2018
  • Frist
    30. März 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Eine Übersicht…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Informationen zur Reichweite der Infomaterialien des Presse- und Informationsamts [#26756]
Datum
26. Februar 2018 13:23
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Eine Übersicht in digitaler Form (z.B. excel-Datei) über die Online-Zugriffszahlen auf sämtliche durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Infomaterialien der Erscheinungsjahre 2007 bis 2016 (jeweils einschließlich); z.B. Broschüren, Flyer, Faltblätter usw. der verschiedenen Bundesministerien, Bundesbeauftragten und des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA) * Eine Übersicht in digitaler Form (z.B. excel-Datei) über die Auflagengröße der Printversionen der durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Infomaterialien der Erscheinungsjahre 2007 bis 2016 (jeweils einschließlich)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Reichweite der Infomateriali…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Reichweite der Infomaterialien des Presse- und Informationsamts [#26756]
Datum
10. April 2018 15:51
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Reichweite der Infomaterialien des Presse- und Informationsamts“ vom 26.02.2018 (#26756) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Wie in meiner ursprünglichen Anfrage erwähnt, möchte ich Sie bitten, sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Anfragenr: 26756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. Mail darf ich Ihnen mitteilen, dass eine Anfrage von Ihnen zu diesem Be…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Informationen zur Reichweite der Infomaterialien des Presse- und Informationsamts [#26756]
Datum
12. April 2018 08:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. Mail darf ich Ihnen mitteilen, dass eine Anfrage von Ihnen zu diesem Betreff und von diesem Tage im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bislang nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre umgehende Antwort. Ich erlaube mir, Ihnen im Folgenden me…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationen zur Reichweite der Infomaterialien des Presse- und Informationsamts [#26756]
Datum
12. April 2018 10:44
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre umgehende Antwort. Ich erlaube mir, Ihnen im Folgenden meine über fragdenstaat.de übermittelte Anfrage vom 26. Februar 2018 erneut zuzusenden (von meiner Seite aus war kein Problem bei der Übermittlung der Anfrage feststellbar): "Betreff: Informationen zur Reichweite der Infomaterialien des Presse- und Informationsamts [#26756] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Eine Übersicht in digitaler Form (z.B. excel-Datei) über die Online-Zugriffszahlen auf sämtliche durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Infomaterialien der Erscheinungsjahre 2007 bis 2016 (jeweils einschließlich); z.B. Broschüren, Flyer, Faltblätter usw. der verschiedenen Bundesministerien, Bundesbeauftragten und des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA) * Eine Übersicht in digitaler Form (z.B. excel-Datei) über die Auflagengröße der Printversionen der durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Infomaterialien der Erscheinungsjahre 2007 bis 2016 (jeweils einschließlich) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! [Grußformel]" Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen. Mit den besten Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in