Informationen zur Rückrufaktion 45F5 von Audi

Im Zeitraum 2017 bis heute gibt es eine Rückrufaktion des Herstellers Audi mit dem Code 45F5.

1) Welche Informationen liegen der Zulassungsstelle über den Fehler vor, die über den nachfolgenden Standard-Text hinausgehen:

Aufgrund von thermomechanischer Überlastung im ESC-Steuergerät kann es zur Störung einer Masseverbindung im Steuergerät kommen. In dem Fall ist die fehlerfreie Funktion des Steuergerätes nicht mehr sicher gestellt. Dadurch kann in kritischen Fahrsituationen die für die Stabilisierung des Fahrzeugs notwendige Fahrdynamikregelung nicht mehr gegeben sein. In diesen Grenzsituationen kann es zu einer höheren Unfallgefahr kommen.

2) Das KBA gab bekannt, dass Halter von rund 5.000 Fahrzeugen das Update nicht durchgeführt haben. Gab es in Ihrem Zuständigkeitsbereich Fahrzeuge, die betroffen waren?

3) Führen Sie selbst eine Bewertung über den Grad der Gefährdung der Rückrufaktion durch bzw. prüfen die Verhältnismäßigkeit, bevor Sie eine Betriebsuntersagung aussprechen? Wenn ja, was ergab die Prüfung bei der o.g. Rückrufaktion?

4) Gab es in Ihrem Zuständigkeitsbereich Fahrzeuge, bei denen eine Betriebsuntersagung durchgeführt wurde?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kfz-Zulassungsstelle Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Rückrufaktion 45F5 von Audi [#170340]
Datum
13. November 2019 13:49
An
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zeitraum 2017 bis heute gibt es eine Rückrufaktion des Herstellers Audi mit dem Code 45F5. 1) Welche Informationen liegen der Zulassungsstelle über den Fehler vor, die über den nachfolgenden Standard-Text hinausgehen: Aufgrund von thermomechanischer Überlastung im ESC-Steuergerät kann es zur Störung einer Masseverbindung im Steuergerät kommen. In dem Fall ist die fehlerfreie Funktion des Steuergerätes nicht mehr sicher gestellt. Dadurch kann in kritischen Fahrsituationen die für die Stabilisierung des Fahrzeugs notwendige Fahrdynamikregelung nicht mehr gegeben sein. In diesen Grenzsituationen kann es zu einer höheren Unfallgefahr kommen. 2) Das KBA gab bekannt, dass Halter von rund 5.000 Fahrzeugen das Update nicht durchgeführt haben. Gab es in Ihrem Zuständigkeitsbereich Fahrzeuge, die betroffen waren? 3) Führen Sie selbst eine Bewertung über den Grad der Gefährdung der Rückrufaktion durch bzw. prüfen die Verhältnismäßigkeit, bevor Sie eine Betriebsuntersagung aussprechen? Wenn ja, was ergab die Prüfung bei der o.g. Rückrufaktion? 4) Gab es in Ihrem Zuständigkeitsbereich Fahrzeuge, bei denen eine Betriebsuntersagung durchgeführt wurde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kfz-Zulassungsstelle Köln
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Von
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. November 2019 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Zulassungsstelle der Stadt Köln keine…
Von
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Betreff
AW: Informationen zur Rückrufaktion 45F5 von Audi [#170340]
Datum
14. November 2019 11:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Zulassungsstelle der Stadt Köln keine Spezifizierung der Rückrufaktionen nach den unterschiedlichen Code´s vornimmt bzw. hierüber statistische Auswertungen durchführt. Ob und wenn ja wie viele Rückrufaktionen zum Code 45F5 in Köln registrierte Fahrzeuge betrafen/betreffen, vermag daher nur das Kraftfahrt-Bundesamt zu eruieren und mitzuteilen. Abschließend gebe ich noch die Information, dass bei Rückrufaktionen die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Köln selbst keine weiteren Recherchen etc. über den Grad der Gefährdung der Rückrufaktion durchführt oder prüft, ob eine Betriebsuntersagung verhältnismäßig ist. Kommt die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter der Rückrufaktion nicht nach, werden die nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vorgesehen Maßnahmen ergriffen, wobei natürlich die Betriebsuntersagung das letzte in Frage kommende Mittel ist. Mit freundlichen Grüßen