Informationen zur Rückrufaktion 45F5 von Audi

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Das KBA hat im Jahr 2017/2018 die Fahrzeughalter eines Audi KFZ im Zusammenhang mit der Rückrufaktion 45F5 angeschrieben. Dieses Schreiben enthielt den Hinweis einer möglichen Betriebsuntersagung des Fahrzeugs durch die örtliche Zulassungsbehörde.

1) Welche Informationen liegen dem KBA im Zusammenhang mit der Rückrufaktion 45F5 vor, die über den nachfolgenden Text hinausgehen:

Aufgrund von thermomechanischer Überlastung im ESC-Steuergerät kann es zur Störung einer Masseverbindung im Steuergerät kommen. In dem Fall ist die fehlerfreie Funktion des Steuergerätes nicht mehr sicher gestellt. Dadurch kann in kritischen Fahrsituationen die für die Stabilisierung des Fahrzeugs notwendige Fahrdynamikregelung nicht mehr gegeben sein. In diesen Grenzsituationen kann es zu einer höheren Unfallgefahr kommen.

2) Nimmt das KBA selbst eine Beurteilung der Gefährdung vor, wenn ein Hersteller eine Rückrufaktion meldet? Oder wird in jedem Fall eine Gefährdung im Straßenverkehr angenommen und eine Betriebsuntersagung erwägt?

3) Bei wie vielen Fahrzeugen wurde eine Meldung an die örtliche Zulassungsstelle gesendet? In welcher Form wurde die Meldung weitergegeben? Brief, Fax, E-Mail? Was war der Inhalt der Mitteilung?

4) Hat das KBA Informationen darüber, wie genau der Fehler durch Audi behoben wurde bzw. was die neue Software bzw. Firmware des Steuergerätes genau von der Software bzw. Firmware im Auslieferungszustand unterscheidet?

5) Wie stellt das KBA fest, dass ein Fahrzeug betroffen ist bzw. der Fehler nicht behoben wurde wie z.B. durch ein Firmware Update in einer freien Werkstatt bzw. durch den Einbau eines neuen Steuergerätes mit neustem Firmware-Stand?

6) Wie stellt das KBA sicher, dass Fahrzeuge bei denen der Fehler aus der Rückrufaktion behoben wurde bei einem tatsächlichen Defekt des Steuergerätes kein „Second Hand“ Steuergerät eingebaut bekommen, bei dem das Update nicht erfolgt ist?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das KBA hat im Jahr…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Informationen zur Rückrufaktion 45F5 von Audi [#170339]
Datum
13. November 2019 13:40
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das KBA hat im Jahr 2017/2018 die Fahrzeughalter eines Audi KFZ im Zusammenhang mit der Rückrufaktion 45F5 angeschrieben. Dieses Schreiben enthielt den Hinweis einer möglichen Betriebsuntersagung des Fahrzeugs durch die örtliche Zulassungsbehörde. 1) Welche Informationen liegen dem KBA im Zusammenhang mit der Rückrufaktion 45F5 vor, die über den nachfolgenden Text hinausgehen: Aufgrund von thermomechanischer Überlastung im ESC-Steuergerät kann es zur Störung einer Masseverbindung im Steuergerät kommen. In dem Fall ist die fehlerfreie Funktion des Steuergerätes nicht mehr sicher gestellt. Dadurch kann in kritischen Fahrsituationen die für die Stabilisierung des Fahrzeugs notwendige Fahrdynamikregelung nicht mehr gegeben sein. In diesen Grenzsituationen kann es zu einer höheren Unfallgefahr kommen. 2) Nimmt das KBA selbst eine Beurteilung der Gefährdung vor, wenn ein Hersteller eine Rückrufaktion meldet? Oder wird in jedem Fall eine Gefährdung im Straßenverkehr angenommen und eine Betriebsuntersagung erwägt? 3) Bei wie vielen Fahrzeugen wurde eine Meldung an die örtliche Zulassungsstelle gesendet? In welcher Form wurde die Meldung weitergegeben? Brief, Fax, E-Mail? Was war der Inhalt der Mitteilung? 4) Hat das KBA Informationen darüber, wie genau der Fehler durch Audi behoben wurde bzw. was die neue Software bzw. Firmware des Steuergerätes genau von der Software bzw. Firmware im Auslieferungszustand unterscheidet? 5) Wie stellt das KBA fest, dass ein Fahrzeug betroffen ist bzw. der Fehler nicht behoben wurde wie z.B. durch ein Firmware Update in einer freien Werkstatt bzw. durch den Einbau eines neuen Steuergerätes mit neustem Firmware-Stand? 6) Wie stellt das KBA sicher, dass Fahrzeuge bei denen der Fehler aus der Rückrufaktion behoben wurde bei einem tatsächlichen Defekt des Steuergerätes kein „Second Hand“ Steuergerät eingebaut bekommen, bei dem das Update nicht erfolgt ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#498-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfrei Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#498-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfrei
Datum
20. November 2019 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#498-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfrei Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#498-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfrei
Datum
4. Dezember 2019 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#498-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfrei Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#498-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfrei
Datum
10. März 2020 13:42
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#498-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreitsrechten Sehr geehrteAntragste…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#498-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreitsrechten
Datum
10. März 2020 13:54
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie das mit einem Datum gefüllte Antwortschreiben. Ich bitte mein Versehen zu entschuldigen. Bitte beachten Sie die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#498-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Information…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#498-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
6. März 2023 15:31
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 511-180/002#498-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informa…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 511-180/002#498-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#170339]
Datum
8. März 2023 12:57
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom 24.01.2023 mit dem Kassenzeichen 791561000219 Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 06. März 2023 widerspreche ich dem Kostenbescheid. Begründung: 1) In Ihrem Schreiben und in dem Gebührenbescheid behaupten Sie, dass das Auskunftsersuchen umfangreich war. Diese Behauptung ist unbegründet. Aus dem Antwortschreiben ist nicht erkenntlich, wieso die erteilte Auskunft über den Rahmen einer einfachen Auskunft hinaus geht. 2) Ein Teil des Antrags nach dem IFG beinhaltete die rechtsverbindliche Auflage, sollte der Informationszugang gebührenpflichtig sein, dass das Kraftfahrtbundesamt dieses vor Gewährung des Informationszugangs mitteilt und die Kosten aufschlüsselt. Das Kraftfahrtbundesamt hat dies nachweislich nicht getan. Damit hat es konkludent den Informationszugang als einfaches – und damit gebührenfreies – Auskunftsersuchen bewertet. Eine drei Jahre und fünf Monate später geänderte Auffassung über die Bewertung des Auskunftsersuchens ist im Sinne der Rechtssicherheit rechtswidrig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 170339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170339/
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#498-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Information…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#498-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
23. März 2023 13:36
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen

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Da ich auf den Widerspruch noch keine Antwort erhalten habe, sende ich zur Wahrung der Schriftform den Widerspruch…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. April 2023
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
geschwärzt
502,4 KB
geschwärzt
973,6 KB
Da ich auf den Widerspruch noch keine Antwort erhalten habe, sende ich zur Wahrung der Schriftform den Widerspruch unterschrieben per Fax. Der Bescheid ist vom 06.04.2023, gesendet wurde der Widerspruch per Fax am 05.04.2023. Also innerhalb der Monatsfrist.