Informationen zur Rückrufaktion 45F5 von Audi
Das KBA hat im Jahr 2017/2018 die Fahrzeughalter eines Audi KFZ im Zusammenhang mit der Rückrufaktion 45F5 angeschrieben. Dieses Schreiben enthielt den Hinweis einer möglichen Betriebsuntersagung des Fahrzeugs durch die örtliche Zulassungsbehörde.
1) Welche Informationen liegen dem KBA im Zusammenhang mit der Rückrufaktion 45F5 vor, die über den nachfolgenden Text hinausgehen:
Aufgrund von thermomechanischer Überlastung im ESC-Steuergerät kann es zur Störung einer Masseverbindung im Steuergerät kommen. In dem Fall ist die fehlerfreie Funktion des Steuergerätes nicht mehr sicher gestellt. Dadurch kann in kritischen Fahrsituationen die für die Stabilisierung des Fahrzeugs notwendige Fahrdynamikregelung nicht mehr gegeben sein. In diesen Grenzsituationen kann es zu einer höheren Unfallgefahr kommen.
2) Nimmt das KBA selbst eine Beurteilung der Gefährdung vor, wenn ein Hersteller eine Rückrufaktion meldet? Oder wird in jedem Fall eine Gefährdung im Straßenverkehr angenommen und eine Betriebsuntersagung erwägt?
3) Bei wie vielen Fahrzeugen wurde eine Meldung an die örtliche Zulassungsstelle gesendet? In welcher Form wurde die Meldung weitergegeben? Brief, Fax, E-Mail? Was war der Inhalt der Mitteilung?
4) Hat das KBA Informationen darüber, wie genau der Fehler durch Audi behoben wurde bzw. was die neue Software bzw. Firmware des Steuergerätes genau von der Software bzw. Firmware im Auslieferungszustand unterscheidet?
5) Wie stellt das KBA fest, dass ein Fahrzeug betroffen ist bzw. der Fehler nicht behoben wurde wie z.B. durch ein Firmware Update in einer freien Werkstatt bzw. durch den Einbau eines neuen Steuergerätes mit neustem Firmware-Stand?
6) Wie stellt das KBA sicher, dass Fahrzeuge bei denen der Fehler aus der Rückrufaktion behoben wurde bei einem tatsächlichen Defekt des Steuergerätes kein „Second Hand“ Steuergerät eingebaut bekommen, bei dem das Update nicht erfolgt ist?
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. November 2019
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17. Dezember 2019
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