Informationen zur Schulbauoffensive

Sämtliche Gutachten, die die HOWOGE bisher in Bezug zur sogenannten Schulbauoffensive in Auftrag gegeben hat

Ergebnis der Anfrage

Die HOWOGE ist nach dem IFG nicht auskunftspflichtig und weigert sich daher, Informationen zur Schulbauoffensive heruaszugeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zur Schulbauoffensive [#31985]
Datum
15. Juli 2018 12:52
An
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Gutachten, die die HOWOGE bisher in Bezug zur sogenannten Schulbauoffensive in Auftrag gegeben hat
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.07.2018. Die gewünschten Auskünfte können w…
Von
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Betreff
Informationen zur Schulbauoffensive
Datum
17. Juli 2018 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.07.2018. Die gewünschten Auskünfte können wir Ihnen nicht erteilen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Der Anwendungsbereich des § 2 (1) Informationsfreiheitsgesetz ist nicht eröffnet. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation ist sachlich nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Fall möchte ich um Vermittlung bei einer IFG-Anfrage bitten. Die bi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zur Schulbauoffensive“ [#31985]
Datum
17. Juli 2018 19:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Fall möchte ich um Vermittlung bei einer IFG-Anfrage bitten. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31985 Auch die HOWOGE müsste m.E. nach dem IFG Auskunft erteilen. Im Rahmen der sogenannten Schulbauoffensive ist sie für einen Teil der Neubauten und Sanierungen von Schulen zuständig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 31985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juli 2018 10:10
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 17. Juli 2018 in Bezug auf meinen IFG-Antrag …
An HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
24. Juli 2018
An
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 17. Juli 2018 in Bezug auf meinen IFG-Antrag nach Gutachten zur Schulbauoffensive lege ich Widerspruch ein. Die HOWOGE ist nach dem Berliner IFG auskunftspflichtig. Im Rahmen der sogenannten Schulbauoffensive ist sie für einen Teil der Neubauten und Sanierungen von Schulen zuständig. Sie nimmt somit hoheitliche Aufgaben wahr. Bitte senden Sie mir die gewünschten Informationen zu. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 17. Juli 2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Antwort der HOWOGE ist im Ergebnis korrekt: Sie u…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 17. Juli 2018
Datum
26. Juli 2018 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Antwort der HOWOGE ist im Ergebnis korrekt: Sie unterliegt derzeit nicht dem IFG, denn sie nimmt keine hoheitlichen, sondern "nur" öffentliche Aufgaben für das Land Berlin wahr mit der Folge, dass sie nicht als öffentliche Stelle anzusehen ist, sondern weiterhin als private, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG. Unsere Behörde meint, dass diese Regelungslücke geschlossen werden muss, indem die vorgenannte Bestimmung ergänzt wird, so dass künftig auch (mehrheitlich) landeseigene Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, vom IFG erfasst sind. Unsere seit langem geübte Kritik an der bestehenden Rechtslage können Sie unserem Jahresbericht 2017 (15.2.2) entnehmen, der abrufbar ist unter https://www.datenschutz-berlin.de/jahresberichte.html Darüber hinaus können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Ihre Anfrage auf Einsicht in Gutachten in Bezug auf die Schulbauoffensive Sehr geehrter Herr Semsrott, sehr geehrt…
Von
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage auf Einsicht in Gutachten in Bezug auf die Schulbauoffensive
Datum
20. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
285,6 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihre Anfrage vom 15. Juli 2018, mit der Sie die Einsicht in sämtliche Gutachten begehren, die die HOWOGE bisher in Bezug zur sogenannten Schulbauoffensive in Auftrag gegeben hat, teilen wir Ihnen erneut mit, dass wir die begehrten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen werden. Die entsprechenden Gutachten wurden für die HOWOGE erstellt. Die HOWOGE ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Gutachten Ihnen oder Dritten offenzulegen. Wir haben uns den Sachverhalt auf Ihre Nachfrage hin noch einmal vertieft angesehen, bleiben jedoch bei unserer Bewertung, dass Sie keinen Anspruch auf Informationszugang aus § 3 Abs. 1 IFG Berlin gegen die HOWOGE haben. Wie bereits mit E-Mail vom 17. Juli 2018 dargestellt, ist die HOWOGE keine öffentliche Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 IFG Berlin, da sie nicht mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut ist. Die Tätigkeit der HOWOGE im Zusammenhang mit der Schulbauoffensive ist - ebenso wie die Kerntätigkeit der HOWOGE im Bereich des sozialen Wohnungsbaus - eine Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse liegt, aber vollständig mit Mitteln des Privatrechts auskommt und keine hoheitlichen Befugnisse erfordert. Zur Offenlegung von Informationen ist die HOWOGE daher nicht auf der Grundlage des IFG Berlin verpflichtet. Ein weiterer Anspruch, auf den Sie ihre Anfrage stützen könnten, ist nicht ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen