Informationen zur Thema illealen Fang von Meerestieren auf Leitungsebene des BMUB
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):
Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------
II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Frage der illegalen IUU-Fischerei Importen nach Deutschland,
scheint der Antwort des BMUB auf meine IFG Anfrage
https://fragdenstaat.de/a/24602
nach das BMUB in der laufenden Legeslaturperiode nicht aktiv gewesen zu sein.
Auch wenn das BMEL federführend für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Fischerrei und Importkontrolle zuständig ist, sehe ich politisch Aufgaben und Themengebiete des BMUB betroffen, sich für einen Schutz der Ökosysteme auch international einzusetzen. Politische Engagement des BMUB zum Schutz einzelner Arten (z.B. Meeresschildkröten oder Haie) reicht nicht aus, wenn die Meere systematisch, industriell und zudem auch noch illegal leergefischt werden.
Im Sinne der Verwaltungsökonomie möchte ich meine IFG Anfrage zu Informationen der IUU-Fischerrei explizit auf die Leitungsebene des BMUB beschränken, ich um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de:
a) zur IUU-Fischerrei
b) zu Import von illegal gefangenen Meerestiere oder Produkte, die mit Hilfe von illegale gefangenen Meerestiere hergestllt wurden, z.B. Fischmehl, Öl, oder Zuchttiere
c) Korrospondenz zwischen dem BMUB und dem BMEL
d) Termine von Treffen, auf denen diese Problematik national oder international besprochen wurden.
- der Leitungsebene (Ministerin, Staatssekretäre, Leitungsstab; sowie ihre direkten Referenten/Büroleiter)
- alle Informationen aus dem Zeitraum dieser Legislaturperiode
- wesentliche Informationen aus dem Zeitraum anderer Legislaturperioden.
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel
[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Anfrage wurde zurückgezogen
-
Datum21. September 2017
-
24. Oktober 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!