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Informationen zur Thema illealen Fang von Meerestieren auf Leitungsebene des BMUB

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Frage der illegalen IUU-Fischerei Importen nach Deutschland,
scheint der Antwort des BMUB auf meine IFG Anfrage
https://fragdenstaat.de/a/24602
nach das BMUB in der laufenden Legeslaturperiode nicht aktiv gewesen zu sein.

Auch wenn das BMEL federführend für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Fischerrei und Importkontrolle zuständig ist, sehe ich politisch Aufgaben und Themengebiete des BMUB betroffen, sich für einen Schutz der Ökosysteme auch international einzusetzen. Politische Engagement des BMUB zum Schutz einzelner Arten (z.B. Meeresschildkröten oder Haie) reicht nicht aus, wenn die Meere systematisch, industriell und zudem auch noch illegal leergefischt werden.

Im Sinne der Verwaltungsökonomie möchte ich meine IFG Anfrage zu Informationen der IUU-Fischerrei explizit auf die Leitungsebene des BMUB beschränken, ich um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de:

a) zur IUU-Fischerrei
b) zu Import von illegal gefangenen Meerestiere oder Produkte, die mit Hilfe von illegale gefangenen Meerestiere hergestllt wurden, z.B. Fischmehl, Öl, oder Zuchttiere
c) Korrospondenz zwischen dem BMUB und dem BMEL
d) Termine von Treffen, auf denen diese Problematik national oder international besprochen wurden.

- der Leitungsebene (Ministerin, Staatssekretäre, Leitungsstab; sowie ihre direkten Referenten/Büroleiter)
- alle Informationen aus dem Zeitraum dieser Legislaturperiode
- wesentliche Informationen aus dem Zeitraum anderer Legislaturperioden.

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
Informationen zur Thema illealen Fang von Meerestieren auf Leitungsebene des BMUB [#24663]
Datum
21. September 2017 11:54
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, zur Frage der illegalen IUU-Fischerei Importen nach Deutschland, scheint der Antwort des BMUB auf meine IFG Anfrage https://fragdenstaat.de/a/24602 nach das BMUB in der laufenden Legeslaturperiode nicht aktiv gewesen zu sein. Auch wenn das BMEL federführend für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Fischerrei und Importkontrolle zuständig ist, sehe ich politisch Aufgaben und Themengebiete des BMUB betroffen, sich für einen Schutz der Ökosysteme auch international einzusetzen. Politische Engagement des BMUB zum Schutz einzelner Arten (z.B. Meeresschildkröten oder Haie) reicht nicht aus, wenn die Meere systematisch, industriell und zudem auch noch illegal leergefischt werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie möchte ich meine IFG Anfrage zu Informationen der IUU-Fischerrei explizit auf die Leitungsebene des BMUB beschränken, ich um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de: a) zur IUU-Fischerrei b) zu Import von illegal gefangenen Meerestiere oder Produkte, die mit Hilfe von illegale gefangenen Meerestiere hergestllt wurden, z.B. Fischmehl, Öl, oder Zuchttiere c) Korrospondenz zwischen dem BMUB und dem BMEL d) Termine von Treffen, auf denen diese Problematik national oder international besprochen wurden. - der Leitungsebene (Ministerin, Staatssekretäre, Leitungsstab; sowie ihre direkten Referenten/Büroleiter) - alle Informationen aus dem Zeitraum dieser Legislaturperiode - wesentliche Informationen aus dem Zeitraum anderer Legislaturperioden. Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Michel, ich danke für Ihre nachstehende Anfrage. Diese steht offenbar im Zusammenhang mit…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Informationen zur Thema illealen Fang von Meerestieren auf Leitungsebene des BMUB [#24663]
Datum
21. September 2017 15:35
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAWIhreAnfragezurIUU-Fischereivom15.eml
4,9 KB
Sehr geehrter Herr Michel, ich danke für Ihre nachstehende Anfrage. Diese steht offenbar im Zusammenhang mit dem Schriftwechsel und dem Telefonat, den bzw. das Sie mit meinem Kollegen Herrn Dr. Fiedler geführt haben. Daraus haben Sie bereits die Information erhalten, das für diesen Fragenkreis das BMEL innerhalb der BReg federführend zuständig ist und im BMUB weitgehend keine Informationen vorhanden sind. Daraufhin haben Sie heute formal Ihre Anträge vom 15. und 20.9.17 zurückgezogen (siehe Anlage). Demgegenüber stellen Sie nun einen neuen Antrag, mit dem es Ihnen offenbar um dieselben Informationen geht, aber beschränkt auf unsere Leitungsebene. Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen nicht der Organisation und der Arbeitsweise eines Bundesministeriums wie dem BMUB entspricht. Unsere Hausleitung verfügt über keine amtlichen Informationen, die nicht in den Akten des federführenden Fachreferates vorhanden sind. Evtl. Termine oder Schreiben wären von diesem Fachreferat vorbereitet sowie anschließend durch das Fachreferat veraktet worden. Die Zuständigkeit für die Beantwortung von IFG-/UIG-Anfragen im BMUB folgt der fachlichen Zuständigkeit für die betroffene Sachmaterie. Insofern kann Ihr Antrag nicht wie von Ihnen gewünscht bearbeitet werden. Wenn Sie an Ihren erneuten Antrag festhalten wollen, müsste ich diesen Antrag erneut meinen Kolleginnen und Kollegen im Referat N I 5, konkret Herrn Dr. Fiedler, zur weiteren Bearbeitung zuleiten. Da dies wohl im Widerspruch zu Ihrem Rückziehen der Anträge vom 15. und 20.9.17 sowie Ihrem heutigen Telefonat stehen würde, bitte ich um Mitteilung wie Sie nun weiter verfahren wollen. Noch ein Hinweis zur Vermeidung von Missverständnissen: In Ihrer Mail vom 21.09.2017 an Herrn Dr. Fiedler sprechen Sie Folgendes an: "Im Rahmen von Amtshilfe und Anfragen wäre das BMUB durchaus in der Lage, beim BMEL Informationen Einzuholen oder durch dem Minister über das Bundeskabinett politisch aktiv zu werden." Dies ist zwar in der Sache grundsätzlich zutreffend. Darauf besteht aber kein Anspruch eines Bürgers oder einer Bürgerin nach dem IFG oder dem UIG. Der Zugang nach diesen Gesetzen ist allein auf die bei der informationspflichtigen Stelle selbst vorhandenen Informationen gerichtet. Mit freundlichen Grüßen