Informationen zur Vergabe von Frequenzen für den Bereich Betriebsfunk

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Welche Frequenzen bzw. Frequenzbereiche wurden seit 2014 von der Bundesnetzagentur für den ortsgebundenen Betriebsfunk insbesondere für die Sprach- und Datenübertragung für die Betriebsarten Analog, DMR, NXDN / Nexedge und Tetra herausgegeben?

2. Welche Frequenzen bzw. Frequenzbereiche wurden seit 2014 von der Bundesnetzagentur für den nicht ortsgebundenen Betriebsfunk (sog. „Wanderfrequenzen“) insbesondere für die Sprach- und Datenübertragung für die Betriebsarten Analog, DMR, NXDN / Nexedge und Tetra herausgegeben?

3. Nach vorliegender Information werden ortsgebundene Betriebsfunk-Frequenzen nach einem „Rautenplan“ vergeben. Ich bitte um Übersendung eines solchen Rauten-Planes für die Stadt Karlsruhe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2016
  • Frist
    9. August 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Freque…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Vergabe von Frequenzen für den Bereich Betriebsfunk [#17270]
Datum
8. Juli 2016 01:30
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Frequenzen bzw. Frequenzbereiche wurden seit 2014 von der Bundesnetzagentur für den ortsgebundenen Betriebsfunk insbesondere für die Sprach- und Datenübertragung für die Betriebsarten Analog, DMR, NXDN / Nexedge und Tetra herausgegeben? 2. Welche Frequenzen bzw. Frequenzbereiche wurden seit 2014 von der Bundesnetzagentur für den nicht ortsgebundenen Betriebsfunk (sog. „Wanderfrequenzen“) insbesondere für die Sprach- und Datenübertragung für die Betriebsarten Analog, DMR, NXDN / Nexedge und Tetra herausgegeben? 3. Nach vorliegender Information werden ortsgebundene Betriebsfunk-Frequenzen nach einem „Rautenplan“ vergeben. Ich bitte um Übersendung eines solchen Rauten-Planes für die Stadt Karlsruhe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter , vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe die Antworten direkt unter Ihren Fragen angefügt. Für w…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Informationen zur Vergabe von Frequenzen für den Bereich Betriebsfunk [#17270] VG 259/2016
Datum
27. Juli 2016 12:29
Status
Sehr geehrter , vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe die Antworten direkt unter Ihren Fragen angefügt. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag 1. Welche Frequenzen bzw. Frequenzbereiche wurden seit 2014 von der Bundesnetzagentur für den ortsgebundenen Betriebsfunk insbesondere für die Sprach- und Datenübertragung für die Betriebsarten Analog, DMR, NXDN / Nexedge und Tetra herausgegeben? Bündelfunk: Zu 1) a)Frequenzbereich 410-430 MHz Für den zivilen Betriebs/Bündelfunk mit Kanalbreiten von 12,5 kHz und 25 kHz und jeweils einem Duplexabstand von 10 MHz stehen die Frequenzbereiche 410 - 420 MHz (Unterband) und 420 - 430 MHz (Oberband) für die Sprach- und Datenübertragung grundsätzlich zur Verfügung. Der Frequenzbereich wird noch von anderen Funkanwendungen wie beispielsweise dem Einkanalrichtfunk (410 - 411 MHz bzw. 420 - 421 MHz)und anderen Betriebsfunkanwendungen (z.B. dem Bahnfunk) genutzt. In diesen Frequenzbereich wurden seit 2014 einige tausend Frequenzen standortbezogen für folgende Technologien zugeteilt: - analoge Bündelfunktechnologie nach dem "MPT 1327-Standard" mit einer Kanalbandbreite von 12,5 kHz sowie die - digitalen Bündelfunktechnologien nach dem TETRAPOL- Standard mit einer Kanalbandbreite von 12,5 kHz, TETRA-Standard (Kanalbandbreite von 25 kHz)und TETRA-TEDS-Standard mit 50 kHz Kanalbandbreite zugeteilt. b) Frequenzbereich 440-443 MHz bzw. 445-448 MHz Auch in den Frequenzbereichen 440-443 MHz (Unterband) bzw. 445-448 MHz(Oberband) wurden seit 2014 zahlreiche Frequenzen für den zivilen Betriebs/Bündelfunk Frequenzen mit Kanalbreiten von 12,5 kHz und einem Duplexabstand von 5 MHz standortbezogen zugeteilt. Innerhalb des Frequenzbereiches wird ein Teil des Spektrums auch für den Reportagefunk genutzt. Aufgrund des Duplexabstandes finden sich in diesen Bereichen bislang nur - analoge Bündelfunktechnologie nach dem "MPT 1327-Standard" sowie die - digitale Bündelfunktechnologie nach dem TETRAPOL- Standard mit einer Kanalbandbreite von jeweils 12,5 kHz. Betriebsfunk: Zu 1) Im analogen Betriebsfunk werden gemäß der Verwaltungsvorschrift für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL - http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD… ) Frequenzen mit Kanalbandbreiten von 20 kHz zugeteilt. Hierbei stehen für den ortsgebundenen Betriebsfunk folgende Frequenzbereiche zur Verfügung: 34,75 - 34,95 MHz 68 - 87,5 MHz 146 - 174 MHz 410 - 470 MHz Für den digitalen Betriebsfunk werden Frequenzen mit Kanalbandbreiten von 12,5 kHz oder 6,25 kHz zugeteilt. Detaillierte Informationen zu den Frequenzbereichen des ortsgebundenen Betriebsfunks entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift Abschnitt 1.23 und folgende. 2. Welche Frequenzen bzw. Frequenzbereiche wurden seit 2014 von der Bundesnetzagentur für den nicht ortsgebundenen Betriebsfunk (sog. "Wanderfrequenzen") insbesondere für die Sprach- und Datenübertragung für die Betriebsarten Analog, DMR, NXDN / Nexedge und Tetra herausgegeben? Bündelfunk: Zu 2) Es wurden keine Frequenzen für "nicht ortsgebundene Systeme" in den o.g. Frequenzbereichen zugeteilt. Betriebsfunk: Zu 2) Allgemeine Informationen erhalten Sie in der Verwaltungsvorschrift Kapitel 1.1.3 a (Frequenzen ohne Bindung an einen Frequenzverteilungsplan) Für den analogen allgemeinen Betriebsfunk stehen gemäß Abschnitt 1.2.3 im 2m Band die Frequenzen 147,59 MHz 148,33 MHz 159,01 MHz sowie im 70 cm Band die Frequenzen 459,37 MHz 467,15 MHz 469,37 MHz zur Verfügung. Für den analogen Betriebsfunk für Industrie-, Nahverkehrs-,Energie- und Versorgungsbetriebe stehen gemäß Abschnitt 1.5.4 der Verwaltungsvorschrift die Frequenzen 149,81 MHz und 154,41 MHz zur Verfügung. Für den digitalen Betriebsfunk (PMR und dPMR) ohne Bindung an einen Frequenzverteilungsplan stehen gemäß Abschnitt 1.23.3 Frequenzen zur bundesweiten Nutzung zur Verfügung. 3. Nach vorliegender Information werden ortsgebundene Betriebsfunk-Frequenzen nach einem "Rautenplan" vergeben. Ich bitte um Übersendung eines solchen Rauten-Planes für die Stadt Karlsruhe. Bündelfunk: Zu 3) Die Zuteilung in den o.g. Frequenzbereichen unterliegt keinem Rautenplan. Sie erfolgt standortbezogen unter der Maßgabe der festgesetzten funktechnischen Parameter auf der Grundlage des eingereichten Frequenznutzungskonzeptes, insbesondere nach Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine störungsfreie und effiziente Frequenznutzung vorliegen. Betriebsfunk: Zu 3) Allgemeine Informationen zum Rautenplan finden Sie in der Verwaltungsvorschrift VVnömL unter Abschnitt 1.1.2. Da es sich bei dem Rautenplan um ein internes Arbeitsmittel handelt, ist eine Übersendung einzelner Ausschnitte nicht vorgesehen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,