Informationen zur Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Kommunikationen, die sich mit der Notwendigkeit der Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken beschäftigen. Abwägungen, Anweisungen, Beauftragungen, etc.
- Falls vorhanden, Schulungsmaterial zum Umgang mit Wildtieren in diesem Bereich. Falls nicht vorhanden, bitte klarstellen
- Falls die Arbeit ausgelagert wird, Informationen darüber über welche tierschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Subunternehmen belehrt werden/wurden
- Falls die Arbeit ausgelagert wird, Informationen darüber über welche tierschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen die Mitarbeiter:innen belehrt werden/wurden
- Sollten sich Materialien oder Anweisungen im Laufe der Zeit verändert haben, bitte ich um Hinweis und kurzer Erklärung warum das notwendig geworden ist.
- Statistische Informationen über o.g. Maßnahmen. Relevant wären hier Monat, die betroffene Brücke und der Status (Erfolgt, Abgebrochen, In Planung, etc.)
- Statistische Informationen über bekannte Verstöße gegen tierschutz- und naturschutzrechtliche Bestimmungen bei solchen Aktionen, aufgeschlüsselt nach Monat und Autobahnabschnitt. Hilfsweise können Sie das gerne in obige Statistik mit einpflegen
- Falls die Arbeit ausgelagert wird, statistische Informationen über die Anzahl der Maßnahmen pro Unternehmen und Monat und die entsprechenden dokumentierten Verstöße. Sie dürfen die Unternehmen hierbei gerne anonymisieren ("Unternehmen 1", "Unternehmen 2"), sofern das notwendig sein sollte
- Kommunikationen über Dokumentation von Verstößen
- Prozessdokumentation der Qualitätssicherung dieser Maßnahme. Daher Informationen darüber wie sichergestellt wird, dass es bei den baulichen Maßnahmen zu keinen gesetzlichen Verstößen kommt.

Ich bitte Sie mir obenstehende Informationen aus dem Zeitraum ab dem 1. Januar 2021 zuzusenden. Sollten einzelne oben genannte Informationen nicht vorhanden sein, bitte ich Sie dies punktuell klarzustellen.
Da sowohl das Unternehmen recht neu sowie der Zeitraum sehr überschaubar ist, gehe ich davon aus, dass trotz der vielen Punkte die Anfrage einfach zu beantworten ist. Sollte diese Erwartung nicht der Realität entsprechen, bitte ich um Beachtung der unteren Punkte.
Die Zuständigkeit ergibt sich meines Erachtens aus der Zuständigkeit der GmbH zur Verwaltung und dem Betrieb der Autobahnen.

Sollten angeforderte Statistiken nur in gesondertem Format vorliegen und die Erfüllung der Anfrage mit erheblichem (kostenverbundenem Aufwand) verbunden sein, bitte ich um Zusendung von barrierefreier vorgefilterter Rohdaten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Viele Grüße

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kommunikationen, die sich mit der N…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken [#264602]
Datum
3. Dezember 2022 03:24
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kommunikationen, die sich mit der Notwendigkeit der Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken beschäftigen. Abwägungen, Anweisungen, Beauftragungen, etc. - Falls vorhanden, Schulungsmaterial zum Umgang mit Wildtieren in diesem Bereich. Falls nicht vorhanden, bitte klarstellen - Falls die Arbeit ausgelagert wird, Informationen darüber über welche tierschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Subunternehmen belehrt werden/wurden - Falls die Arbeit ausgelagert wird, Informationen darüber über welche tierschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen die Mitarbeiter:innen belehrt werden/wurden - Sollten sich Materialien oder Anweisungen im Laufe der Zeit verändert haben, bitte ich um Hinweis und kurzer Erklärung warum das notwendig geworden ist. - Statistische Informationen über o.g. Maßnahmen. Relevant wären hier Monat, die betroffene Brücke und der Status (Erfolgt, Abgebrochen, In Planung, etc.) - Statistische Informationen über bekannte Verstöße gegen tierschutz- und naturschutzrechtliche Bestimmungen bei solchen Aktionen, aufgeschlüsselt nach Monat und Autobahnabschnitt. Hilfsweise können Sie das gerne in obige Statistik mit einpflegen - Falls die Arbeit ausgelagert wird, statistische Informationen über die Anzahl der Maßnahmen pro Unternehmen und Monat und die entsprechenden dokumentierten Verstöße. Sie dürfen die Unternehmen hierbei gerne anonymisieren ("Unternehmen 1", "Unternehmen 2"), sofern das notwendig sein sollte - Kommunikationen über Dokumentation von Verstößen - Prozessdokumentation der Qualitätssicherung dieser Maßnahme. Daher Informationen darüber wie sichergestellt wird, dass es bei den baulichen Maßnahmen zu keinen gesetzlichen Verstößen kommt. Ich bitte Sie mir obenstehende Informationen aus dem Zeitraum ab dem 1. Januar 2021 zuzusenden. Sollten einzelne oben genannte Informationen nicht vorhanden sein, bitte ich Sie dies punktuell klarzustellen. Da sowohl das Unternehmen recht neu sowie der Zeitraum sehr überschaubar ist, gehe ich davon aus, dass trotz der vielen Punkte die Anfrage einfach zu beantworten ist. Sollte diese Erwartung nicht der Realität entsprechen, bitte ich um Beachtung der unteren Punkte. Die Zuständigkeit ergibt sich meines Erachtens aus der Zuständigkeit der GmbH zur Verwaltung und dem Betrieb der Autobahnen. Sollten angeforderte Statistiken nur in gesondertem Format vorliegen und die Erfüllung der Anfrage mit erheblichem (kostenverbundenem Aufwand) verbunden sein, bitte ich um Zusendung von barrierefreier vorgefilterter Rohdaten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Viele Grüße
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264602/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr [geschwärzt], die Autobahn GmbH ist gemäß § 1 II InfrGGBV für die Beantwortung Ihres Antrags nicht zuständig…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Informationen zur Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken [#264602]
Datum
6. Dezember 2022 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], die Autobahn GmbH ist gemäß § 1 II InfrGGBV für die Beantwortung Ihres Antrags nicht zuständig, da sie nur im Beleihungsbereich eine Entscheidung durch Verwaltungsakt gem. § 7 IFG treffen kann. Gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG entscheidet diejenige Behörde, die die Urheberin der Information ist und die Verfahrensherrschaft über die begehrten Informationen hat. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag ggf. an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen und voraussichtlich ablehnenden Bescheid von der Autobahn GmbH anzufordern. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Bürgerservice der Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 · 10557 Berlin www.autobahn.de Geschäftsführung Stephan Krenz (Vorsitzender) · Gunther Adler · Anne Rethmann Aufsichtsratsvorsitz Oliver Luksic Sitz Berlin · AG Charlottenburg · HRB 200131 B [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ("[geschwärzt]", "[geschwärzt]"), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt] +++ [geschwärzt]<[geschwärzt]> +++ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ihre rechtliche Beurteilung mach ich mir nicht zu eigen: Zum eine…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken [#264602]
Datum
7. Dezember 2022 11:35
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ihre rechtliche Beurteilung mach ich mir nicht zu eigen: Zum einen zweifle ich eine fehlende Zuständigkeit an, zum anderen versuchen Sie mir ohne Arbeitsaufwand eine Ablehnung als gebührenpflichtig zu verkaufen. Da mit dem BMDV jedoch eine Stelle besteht, bei der die Zuständigkeit eindeutig geklärt ist, sehe ich von einer Weiterführung meiner Anfrage ab. Viele Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264602/

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Unser Zeichen: 11/IFG/Z/2023 Ihre Anfrage über fragdenstaat.de, Anfrage-Nr. #264602 Sehr << Antragsteller…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Informationen zur Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken [#264602]
Datum
11. August 2023 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Zeichen: 11/IFG/Z/2023 Ihre Anfrage über fragdenstaat.de, Anfrage-Nr. #264602 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 03.12.2022 über fragdenstaat.de, Anfrage-Nr. #264602, die im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens vor dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unter dem Gesichtspunkt der Anwendbarkeit des UIG von uns erneut geprüft wurde. Vorab ist festzuhalten, dass es in der Autobahn GmbH des Bundes keine allgemein gültigen Vorgaben zur Notwendigkeit der Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken und keine prinzipiellen Bewertungsrichtlinien zur Umsetzung von Tieren gibt. Die Autobahn GmbH hat, wie jeder andere Baulastträger auch, dafür einzustehen, dass die Bauten allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Dafür sind regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen durch entsprechendes Fachpersonal unerlässlich. Die Autobahn GmbH hält sich bei allen Bauvorhaben sowie Erhaltungsmaßnahmen an die gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel das Tierschutzgesetz oder das Bundesnaturschutzgesetz. Wenn geschützte Tiere oder Tiere geschützter Arten an Autobahnbrücken vorhanden sind und diese eine erforderliche Maßnahme (z.B. Brückenprüfungen, Erhaltungs- oder Umbaumaßnahmen) behindern sollten, können im Einzelfall Vergrämungsmaßnahmen/ Umsetzungsmaßnahmen erforderlich werden. Derartige Maßnahmen werden durch Fachfirmen durchgeführt oder durch Fachleute wie zum Beispiel Landschaftspfleger oder Biologen begleitet. Auch die für Naturschutz und Tierschutz zuständigen Behörden bei Landkreis und Gemeinden werden erforderlichenfalls vor der Durchführung von Maßnahmen eingebunden. Die von Ihnen nachgefragten statistischen Informationen und Dokumentationen sind bei der Autobahn GmbH nicht vorhanden. Hinsichtlich der von Ihnen nachgefragten "- Kommunikationen, die sich mit der Notwendigkeit der Vergrämung von Tieren an Autobahnbrücken beschäftigen. Abwägungen, Anweisungen, Beauftragungen, etc." ist eine Beantwortung in der nachgefragten Form leider nicht möglich. Der Unterhaltungs- und Sicherungspflicht der Autobahn GmbH des Bundes unterfallen ca. 28.000 Brücken Teilbauwerke. Diese sind regelmäßigen Begehungen/Untersuchungen zu unterziehen. Über das Ergebnis der Begehung wird jeweils ein Bericht gefertigt. Diese Berichte werden jedoch nicht zentral erfasst oder aufgenommen, insbesondere erfolgt auch keine Verschlagwortung der Berichtsinhalte. Eine Suche nach den Stichworten "Vergrämung" oder "Tiere" ist daher nicht möglich. Wenn sich Tiere im Bereich von Autobahnbrücken angesiedelt haben, ist eine Einzelfallbetrachtung zum weiteren Vorgehen erforderlich. Dies, wie bereits ausgeführt, unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes und unter Hinzuziehung der zuständigen Behörden und von Fachpersonal. Mit freundlichen Grüßen