Informationen zur Wasserstadt Aden

i) Aufschlüsselung der Kosten zum Entwicklungsprojekt "Wasserstadt Aden".
ii) Erhaltene/Erwartete Fördergelder von Bund/Land.
iii) Zuwendungen von Unternehmen und Organisationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bergkamen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Wasserstadt Aden [#187471]
Datum
27. Mai 2020 00:42
An
Kommunalverwaltung Bergkamen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
i) Aufschlüsselung der Kosten zum Entwicklungsprojekt "Wasserstadt Aden". ii) Erhaltene/Erwartete Fördergelder von Bund/Land. iii) Zuwendungen von Unternehmen und Organisationen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187471
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bergkamen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zum Projekt Wasserstadt Aden. i) Die Gesamtk…
Von
Kommunalverwaltung Bergkamen
Betreff
Informationen zur Wasserstadt Aden [#187471]
Datum
24. Juni 2020 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zum Projekt Wasserstadt Aden. i) Die Gesamtkosten des Projektes "Wasserstadt Aden" liegen bei 59,4 Mio. ?, davon entfallen - auf Vorbereitungen der Gesamtmaßnahme nach § 140 BauGB 2,6 Mio. ?, - auf Ordnungsmaßnahmen nach § 147 BauGB 52,9 Mio. ? und - auf sonstige städtebauliche Maßnahmen 3,9 Mio. ?. ii) Es liegen mehrere Bewilligungsbescheide i.H.v. insgesamt 12,2 Mio. ? vor. Weitere Förderanträge stehen noch aus. Der städtische Eigenanteil liegt bei rd. 5 Mio. ?. iii) Es gibt keine Zuwendungen von Unternehmen und Organisationen. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich. Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Bergkamen: https://ris.bergkamen.de/bi/infobi.asp oder auf der Internetseite der Wasserstadt Aden: www.wasserstadt-aden.de Freundliche Grüße