Informationen zur Webseite "www.maerkischer-kreis.de"

1. Die Kostenaufstellung (z.B. Agenturbeauftragung oder Rechnung) für die Entwicklung und Umsetzung der Webseite www.maerkischer-kreis.de. Ich bitte die externen Kosten für etwaige Agenturen und Dienstleister einzeln aufzulisten.

2. Gibt es einen Vertrag zur fortlaufenden Wartung der Webseite? Falls ja, wer ist der Vertragspartner und wie hoch sind die Kosten?

3. Wie wurden Usability und Barrierefreiheit der Seite getestet? Welche Kriterien wurden hier angelegt?

Aus Umweltschutzgründen bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    550,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Webseite "www.maerkischer-kreis.de" [#195300]
Datum
15. August 2020 01:37
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Kostenaufstellung (z.B. Agenturbeauftragung oder Rechnung) für die Entwicklung und Umsetzung der Webseite www.maerkischer-kreis.de. Ich bitte die externen Kosten für etwaige Agenturen und Dienstleister einzeln aufzulisten. 2. Gibt es einen Vertrag zur fortlaufenden Wartung der Webseite? Falls ja, wer ist der Vertragspartner und wie hoch sind die Kosten? 3. Wie wurden Usability und Barrierefreiheit der Seite getestet? Welche Kriterien wurden hier angelegt? Aus Umweltschutzgründen bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195300/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Webseite "www.maerkischer…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Webseite "www.maerkischer-kreis.de" [#195300]
Datum
19. September 2020 10:47
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Webseite "www.maerkischer-kreis.de"“ vom 15.08.2020 (#195300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195300/
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
AW: Antrag nach dem IFG NRW - Informationen zur Webseite des Märkischen Kreises Sehr geehrteAntragsteller/in zu …
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW - Informationen zur Webseite des Märkischen Kreises
Datum
9. Oktober 2020 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag teile ich Ihnen zunächst wie von Ihnen angefordert mit, dass es sich bei der von Ihnen gewünschte Aktenauskunft um eine umfassende schriftliche Auskunft bei umfangreichem Verwaltungsaufwand handelt, für die gemäß Ziff. 1.3.2 des Gebührentarifs (Anlage 1 zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) eine Gebühr zwischen 10 - 500 € erhoben würde. Der erhebliche Verwaltungsaufwand ist anzunehmen, da eine umfassende Aktenrecherche durch eine/n Bediensteten des gehobenen Verwaltungsdienstes erfolgen müsste und die Zusammenstellung der Daten aus unterschiedlichen Aktenbereichen erforderlich wäre. Falls ggfs. zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zum Schutz privater Interessen noch Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssten, könnte darüber hinaus sogar die Ziff. 1.3.3 des Gebührentarifs zum Tragen kommen, die einen Gebührenrahmen von 10 bis zu 1.000 € umfasst. Die Ihnen entstehenden Gebühren zur Beantwortung Ihres Antrags können daher derzeit nur geschätzt werden und würden voraussichtlich im Rahmen von 450,00 E bis 550,00€ liegen. Die tatsächliche Gebührenhöhe kann erst abschließend anhand des tatsächlichen Aufwands festgesetzt werden. Von der Erhebung kann im Übrigen nicht abgesehen werden, da Billigkeitsgründe, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, nicht vorliegen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihr Antrag in Anbetracht der voraussichtlich zu erhebenden Gebühren bearbeitet werden soll. Sofern ich bis zum 25.10.2020 von Ihnen hierzu keine weitere Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG NRW - Informationen zur Webseite des Märkischen Kreises [#195300] Sehr geehrteAntragstelle…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW - Informationen zur Webseite des Märkischen Kreises [#195300]
Datum
16. Oktober 2020 09:39
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195300/