Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Informations- und Beratungspflicht Rundfunkbeitrag

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

1. Welche Stelle in Bremen ist zuständig für die Informations- und Beratungspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag?

2. Nach Information der Verbraucherzentrale Bremen ist die Verbraucherzentrale Bremen seit 1.1.2013 zuständig für die Informations- und Beratungspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag (Kosten des Beratungsvorgangs 0,00 EUR). Schicken Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Bremen die Informations- und Beratungspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde.
https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/digitale-welt/rundfunkbeitragsberatung-ehemals-gez-14165

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Oktober 2018
  • Frist
    3. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informations- und Beratungspflicht Rundfunkbeitrag [#33870]
Datum
2. Oktober 2018 19:05
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Stelle in Bremen ist zuständig für die Informations- und Beratungspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag? 2. Nach Information der Verbraucherzentrale Bremen ist die Verbraucherzentrale Bremen seit 1.1.2013 zuständig für die Informations- und Beratungspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag (Kosten des Beratungsvorgangs 0,00 EUR). Schicken Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Bremen die Informations- und Beratungspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde. https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/digitale-welt/rundfunkbeitragsberatung-ehemals-gez-14165
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.