Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen nach § 90 StGB oder mit § 103 StGB vergleichbaren ausländischen Normen
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse stellt sich mir folgende Frage: Hat es seit 2000 eine oder mehrere Anzeigen/Ermächtigungen durch den Bundespräsidenten wegen § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) oder einer ausländischen Norm gegeben, die mit § 103 StGB vergleichbar ist. Sollte dies der Fall sein, würde ich Sie bitten, mir eine Auflistung der Anzeigen mit Nennung des entsprechenden Datums zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Kurz zusammengefasst gab es von 2000 bis heute (Stand Mai 2016) drei Ermächtigungen durch den Bundespräsidenten zur Verfolgung wegen § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten). Eine fand 2001 unter Bundespräsident Rau, die anderen beiden unter Bundespräsident Wulf statt, wobei letzterer eine Ermächtigungn nachträglich zurückgezogen hat.
Eine Anzeige wegen einer mit §103 StGB (Schah-/Böhmermann-Paragraph) vergleichbaren ausländischen Norm gab es in diesem Zeitraum nicht.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. April 2016
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31. Mai 2016
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