Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen nach § 90 StGB oder mit § 103 StGB vergleichbaren ausländischen Normen

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse stellt sich mir folgende Frage: Hat es seit 2000 eine oder mehrere Anzeigen/Ermächtigungen durch den Bundespräsidenten wegen § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) oder einer ausländischen Norm gegeben, die mit § 103 StGB vergleichbar ist. Sollte dies der Fall sein, würde ich Sie bitten, mir eine Auflistung der Anzeigen mit Nennung des entsprechenden Datums zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Kurz zusammengefasst gab es von 2000 bis heute (Stand Mai 2016) drei Ermächtigungen durch den Bundespräsidenten zur Verfolgung wegen § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten). Eine fand 2001 unter Bundespräsident Rau, die anderen beiden unter Bundespräsident Wulf statt, wobei letzterer eine Ermächtigungn nachträglich zurückgezogen hat.

Eine Anzeige wegen einer mit §103 StGB (Schah-/Böhmermann-Paragraph) vergleichbaren ausländischen Norm gab es in diesem Zeitraum nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
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Matthias Sing
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund der aktuellen p…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Matthias Sing
Betreff
Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen nach § 90 StGB oder mit § 103 StGB vergleichbaren ausländischen Normen [#16563]
Datum
29. April 2016 14:15
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse stellt sich mir folgende Frage: Hat es seit 2000 eine oder mehrere Anzeigen/Ermächtigungen durch den Bundespräsidenten wegen § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) oder einer ausländischen Norm gegeben, die mit § 103 StGB vergleichbar ist. Sollte dies der Fall sein, würde ich Sie bitten, mir eine Auflistung der Anzeigen mit Nennung des entsprechenden Datums zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Sing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Matthias Sing
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen n…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen nach § 90 StGB oder mit § 103 StGB vergleichbaren ausländischen Normen [#16563]
Datum
7. Juni 2016 09:31
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen nach § 90 StGB oder mit § 103 StGB vergleichbaren ausländischen Normen“ vom 29.04.2016 (#16563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 16563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Matthias Sing
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen n…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: AW: Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen nach § 90 StGB oder mit § 103 StGB vergleichbaren ausländischen Normen [#16563]
Datum
19. Juni 2016 03:21
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsanfrage: Anzeigen/Ermächtigungen nach § 90 StGB oder mit § 103 StGB vergleichbaren ausländischen Normen“ vom 29.04.2016 (#16563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 16563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Bundespräsidialamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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Matthias Sing
AW: Geschäftszeichen: Z5 125 20-3-1/2016 [#16563] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückme…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: Geschäftszeichen: Z5 125 20-3-1/2016 [#16563]
Datum
23. Juni 2016 19:25
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage. Ich möchte sie jedoch darauf hinweisen, dass ich das von ihnen erwähnte Schreiben vom 13.06.2016 nicht erhalten habe. Es scheint auf dem Postweg verlorengegangen zu sein. ... Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 16563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>