Informationsanfrage zu Aussagen in Ihrem "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22"

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

ich nehmen Bezug auf den bereits im Vorfeld zwischen uns geführten Schriftverkehr, den Ihre Abteilung Referat Pharmakovigilanz I mit mir geführt hat.

Im Hinblick hierauf und auf von mir und ansonsten auch von teilen des Bundestags in Form der Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– (Drucksache 20/4593) an der von Ihnen im o.g. Bericht veröffentlichen Schlussfolgerungen geäußerte wissenschaftliche Kritik, ist von Ihnen bisher keine nachvollziehbare Entkräftung dieser wissenschaftlichen Einwendungen vorgelegt worden.

Ich beantrage daher, mir bitte alle Informationen wie z.B. zugrundliegende Arbeiten, Vorarbeiten, einschließlich aller Notizen, E-Mails gefertigten Auswertungen, Protokolle etc., zur persönlichen Einsicht vorzulegen oder kostenfrei zu übersenden, die mit dieser Veröffentlichung in Zusammenhang standen und aktuell stehen.

Insbesondere, aber nicht ausschließlich solche Informationen die Sie dazu führten, dass Sie behaupten:

1.)
„Derzeit kann angesichts der Spontanberichte auch im internationalen Kontext kein Signal für anhaltende, mit Müdigkeit einhergehende Beschwerden nach COVID19-Impfung detektiert werden“ ( "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22")

und

2.)
"Bis zum 31. Oktober 2022 sind insgesamt 943 Verdachtsmeldungen vom PEI registriert worden" (Bezogen auf Post-vac, Seite 3 der Drucksache 20/5045 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 20/4593)

Vielen Dank.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • Kosten dieser Information:
    850,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich nehmen Bezug auf den bereits im V…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsanfrage zu Aussagen in Ihrem "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22" [#267298]
Datum
8. Januar 2023 17:52
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich nehmen Bezug auf den bereits im Vorfeld zwischen uns geführten Schriftverkehr, den Ihre Abteilung Referat Pharmakovigilanz I mit mir geführt hat. Im Hinblick hierauf und auf von mir und ansonsten auch von teilen des Bundestags in Form der Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– (Drucksache 20/4593) an der von Ihnen im o.g. Bericht veröffentlichen Schlussfolgerungen geäußerte wissenschaftliche Kritik, ist von Ihnen bisher keine nachvollziehbare Entkräftung dieser wissenschaftlichen Einwendungen vorgelegt worden. Ich beantrage daher, mir bitte alle Informationen wie z.B. zugrundliegende Arbeiten, Vorarbeiten, einschließlich aller Notizen, E-Mails gefertigten Auswertungen, Protokolle etc., zur persönlichen Einsicht vorzulegen oder kostenfrei zu übersenden, die mit dieser Veröffentlichung in Zusammenhang standen und aktuell stehen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich solche Informationen die Sie dazu führten, dass Sie behaupten: 1.) „Derzeit kann angesichts der Spontanberichte auch im internationalen Kontext kein Signal für anhaltende, mit Müdigkeit einhergehende Beschwerden nach COVID19-Impfung detektiert werden“ ( "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22") und 2.) "Bis zum 31. Oktober 2022 sind insgesamt 943 Verdachtsmeldungen vom PEI registriert worden" (Bezogen auf Post-vac, Seite 3 der Drucksache 20/5045 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 20/4593) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267298/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten. Können Sie uns Ihren Austausch mit der P…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Informationsanfrage zu Aussagen in Ihrem "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22" [#267298]
Datum
9. Januar 2023 11:10
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten. Können Sie uns Ihren Austausch mit der Pharmakovigilanz zuschicken? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei die gewünschte Korrespondenz. Für weitere Rückfragen hierzu, wenden Sie sich freundlicherweise a…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsanfrage zu Aussagen in Ihrem "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22" [#267298]
Datum
10. Januar 2023 18:07
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
korrespondenz-mit-pei-phamarkovigilanz.pdf
917,1 KB
Guten Tag, anbei die gewünschte Korrespondenz. Für weitere Rückfragen hierzu, wenden Sie sich freundlicherweise an Ihre Kollegen im Hause. Anhänge: - korrespondenz-mit-pei-phamarkovigilanz.pdf Anfragenr: 267298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267298/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsanfrage zu Aussagen in Ihrem "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22"“ [#267298]
Datum
5. März 2023 20:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meine Eingabe bisher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bearbeitet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 267298.pdf - 2023-01-09_1-image001.png - 2023-01-10_1-korrespondenz-mit-pei-phamarkovigilanz.pdf Anfragenr: 267298 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/006 II#0606 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsanfrage zu Aussagen in Ihrem "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22"“ [#267298] # IFG-721/006 II#0606
Datum
7. März 2023 16:14
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/006 II#0606 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Paul-Ehrlich-Institut
GZ N0.05.02.05/0001#0238-0003 IFG 03/23 Antwortschreiben Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
GZ N0.05.02.05/0001#0238-0003 IFG 03/23 Antwortschreiben
Datum
24. März 2023 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Antwort und Unterlagen zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ N0.05.02.05/0001#0238-0003 IFG 03/23 Antwortschreiben [#267298] Ihr Az.: IFG-721/006 II#0606 Guten Tag, be…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ N0.05.02.05/0001#0238-0003 IFG 03/23 Antwortschreiben [#267298]
Datum
24. März 2023 18:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: IFG-721/006 II#0606 Guten Tag, bezugnehmend auf meinen Vermittlungsantrag vom 5.3.2023 würde ich hiermit -- aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit im Hinblick auf die gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte -- um zeitnahe Bearbeitung bitten. Die Informationspflichtige hat auch bisher keinerlei zu meiner Anfrage passende Informationen geliefert. Dies ist für eine im öffentlichen Fokus stehende und in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung unvergleichlich wichtigen Behörde völlig unangemessen. Für Rückfragen erreichen Sie mich auch telefonisch unter [geschwärzt] werktags in der Zeit ab 14:00. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 267298 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ N0.05.02.05/0001#0238-0003 IFG 03/23 Antwortschreiben [#267298] Guten Tag Frau [geschwärzt], Sie schickten…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ N0.05.02.05/0001#0238-0003 IFG 03/23 Antwortschreiben [#267298]
Datum
24. März 2023 19:15
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau [geschwärzt], Sie schickten mir heute das Dokument, welches Ausgangspunkt meiner Fragen an Sie ist. Ist das Ihr Ernst? Ihnen ist schon klar, dass mir das Dokument bereits bekannt ist und dass sich meine Fragen an das PEDI in Teilen hierauf beziehen? Zur Erinnerung hier nochmals meine Anfrage zum Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22: ALLE (!) Informationen die mit dieser Veröffentlichung in Zusammenhang standen und aktuell stehen, wie z.B.: - zugrundliegende Arbeiten - Vorarbeiten - einschließlich aller Notizen - E-Mails - gefertigten Auswertungen - Protokolle - etc. zur PERSÖNLICHEN EINSICHT vorzulegen oder kostenfrei zu übersenden, INSBESONDERE, aber NICHT AUSSCHLIESSLICH solche Informationen die Sie dazu führten, dass Sie behaupten: 1.) „Derzeit kann angesichts der Spontanberichte auch im internationalen Kontext kein Signal für anhaltende, mit Müdigkeit einhergehende Beschwerden nach COVID19-Impfung detektiert werden“ ( "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22") und 2.) "Bis zum 31. Oktober 2022 sind insgesamt 943 Verdachtsmeldungen vom PEI registriert worden" (Bezogen auf Post-vac, Seite 3 der Drucksache 20/5045 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 20/4593) Ich möchte Sie angesichts dieser Ihrer mir völlig unverständlichen Antwort bitten, die Sache nochmals unverzüglich und sachgerecht zu prüfen. In jedem Falle verstehen Sie dieses Schreiben bereits als WIDERSPRUCH gegen Ihren Bescheid. Zur weiteren Bearbeitung und Begründung meines Bescheids B E A N T R A G E ich zunächst Akteneinsicht durch Übersendung der Akte an eine mir nahegelegene öffentliche Dienststelle (bspw. Amtsgericht, Ortsgericht, Stadtverwaltung, etc.) Mit freundlichen Grüßen Dr. med. [geschwärzt] Anfragenr: 267298 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
ERINNERUNG: GZ N0.05.02.05/0001#0238-0003 IFG 03/23 Antwortschreiben [#267298] Guten Tag, auf meinen Vermittlungs…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ERINNERUNG: GZ N0.05.02.05/0001#0238-0003 IFG 03/23 Antwortschreiben [#267298]
Datum
23. April 2023 18:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf meinen Vermittlungsantrag 5.3.2023 (hier bei Frag den Staat) habe ich bisher keine Antwort von Ihrer Behörde verzeichnet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meines Vermittlungsantrags, spätestens jedoch bis zum 2. Mai 2023. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267298/ Mit freundlichen Grüßen Dr. Guevara << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267298/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. April 2023 16:07
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0606 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0606
Datum
8. Mai 2023 11:28
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/006 II#0606 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0606 [#267298] Guten Tag, im Hinblick auf Ihr letztes Schr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0606 [#267298]
Datum
15. Juli 2023 16:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Hinblick auf Ihr letztes Schreiben darf ich zudem klarstellen, dass sich meine Anfrage mitnichten auf die Gesamtheit aller Informationen des PEI bezog. Es ging lediglich um konkrete Vorarbeiten im PEI, die der Beantwortung der kleinen Anfrage der CDU/CSU dienten. Es ist logisch, dass diese an verschiedenen Stellen im PEI bearbeitet wurden, da unterschiedliche Referate beteiligt sei mussten. Hier gibt es folglich interne E-Mails, Protokolle etc. Insbesondere folgende als Teil-Auskunft angefragten Informationen können mir nicht verwehrt werden: ".. solche Informationen die Sie dazu führten, dass Sie [Anm.: das PEI] behaupten: 1.) „Derzeit kann angesichts der Spontanberichte auch im internationalen Kontext kein Signal für anhaltende, mit Müdigkeit einhergehende Beschwerden nach COVID19-Impfung detektiert werden“ ( "Sicherheitsbericht 27-12-20-bis-30-06-22") und 2.) "Bis zum 31. Oktober 2022 sind insgesamt 943 Verdachtsmeldungen vom PEI registriert worden" (Bezogen auf Post-vac, Seite 3 der Drucksache 20/5045 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 20/4593)" Diese zwei Teilfragen sind noch klarer umrissen und eingegrenzt, weswegen es für eine Verweigerung dieser Anfrage keine nachvollziehbare Begründung geben kann. Leider hat die Auskunftspflichtige bis heute keine weitere Information bereitgestellt. Ich würde Sie daher höflichst bitten, ggf. unter nochmaliger Korrespondenz mit der Pflichtigen, mich dabei zu unterstützen diese Informationen nunmehr baldmöglichst zu erhalten. VIelen Dank! Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 267298 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0606 [#267298] Guten Tag, Leider habe ich von Ihnen bisher…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0606 [#267298]
Datum
9. September 2023 01:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Leider habe ich von Ihnen bisher keine Rückmeldung auf meine oben stehende Nachricht erhalten. Bitte bearbeiten Sie mein Anliegen doch oder teilen Sie mir mit, wann ich damit rechnen kann. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267298/
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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: IFG-721/006 II#0606 - Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Informationsanfrage zu Aussagen im "Sicherheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Az.: IFG-721/006 II#0606 - Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Informationsanfrage zu Aussagen im "Sicherheitsbericht des PEI 27-12-20-bis-30-06-22"“ [#267298] # IFG-721/006 II#0606 [#267298]
Datum
21. März 2024 14:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bezugnehmend auf Ihr o.g. Schreiben erlaube ich mir die Klarstellung, dass im Sinne des IFG jede amtliche Information, mithin jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung dem Auskunftsanspruch unterliegt (§2 IFG). Nur Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Allerdings sind Vorarbeiten, wie beispielsweise die Ergebnisse vorangehender Datenauswertungen, welche die Schlussfolgerung einer amtlichen Behauptung zwingend zunächst begründen müssen, zwingend mit der Akte aufzubewahren und somit auch Einsichtsfähig. Hierzu gehört auch jedwede interne Kommunikation, die weder Notiz noch Entwurf ist. Ich verweise zudem auf die Grundsätze der Aktenführung in der Bundesverwaltung. abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/975036/ad4d3a1604f28aea463f07e05f40da25/WD-3-108-23-pdf.pdf. Demnach ist die Verwaltung zu einer ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet. Diese Pflicht wird direkt aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG)2 abgeleitet. Nur durch ordnungsgemäße Aktenführung könne eine nachvollziehbare Grundlage für eine behördliche Entscheidung entstehen und die gebotene Transparenz gesichert werden. Auch aufgrund der Rechtsschutzgarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG seien Behörden zur Dokumentation des wesentlichen Geschehensablaufs verpflichtet. Die Pflicht zur Aktenführung ist gesetzlich nicht ausdrücklich normiert, wird aber in verschiedenen Gesetzen als bestehend vorausgesetzt. Dies betrifft etwa § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), der das Recht auf Akteneinsicht durch Beteiligte des Verwaltungsverfahrens regelt. Auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das dem Einzelnen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen verschafft, setzt eine ordnungsgemäße Aktenführung voraus. Es daher davon auszugehen, dass entweder die zur behördlichen Entscheidung führenden Unterlagen noch nicht ordnungsgemäß in der zugehörigen Akte eingegliedert wurden (wovon nicht primär auszugehen ist) oder die Pflichtige die zur Akte gehörenden Vorarbeiten (nicht gemeint sind Entwürfe oder Notizen!) bislang nicht als zur Akte gehörig identifiziert und hier nicht vorgelegt hat. Es wird daher nochmals darum gebeten, die Pflichtige darauf hinzuweisen, sie möge alle grundgesetzlich erforderlichen, zur behördlichen Entscheidungsfindung gehörenden Vorarbeiten nunmehr zur Einsicht vorlegen. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 267298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267298/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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