Informationsanliegen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Fragen beziehen sich auf Patienten, die eine Sexualstraftat, eine versuchte Tötung oder eine vollendete Tötung begangen haben:

Bezogen auf die LWL Klinik Eickelborn beantrage ich die Überstellung folgender Informationen, diese beziehen sich auf die Zeitpunkte a) vor Dezember 2017 und b) ab Januar 2017
Anzahl der Freigänge am Tag?
Anzahl der Freigänge pro Woche?
Durchschnittliche Dauer des Freiganges?
Ziele des Freiganges bzw. Inhalt des Freiganges?
Entweichungen von Freigängern?

Weiterhin fordern wir die Informationen, welche Vorfälle es in den letzten 20 Jahren gab.

Anzahl der Entweichungen?
Vorkommnisse bei Entweichungen?
Vorkommnisse bei einem betreuten Ausgang der Patienten?
Sexualdelikte außerhalb der Einrichtung während einer Lockerung? Gewaltdelikte außerhalb der Einrichtung während einer Lockerung?

Über eine zügige Zusendung der Informationen würden wir uns sehr freuen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. März 2018
  • Frist
    7. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsanliegen [#26898]
Datum
6. März 2018 13:57
An
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Fragen beziehen sich auf Patienten, die eine Sexualstraftat, eine versuchte Tötung oder eine vollendete Tötung begangen haben: Bezogen auf die LWL Klinik Eickelborn beantrage ich die Überstellung folgender Informationen, diese beziehen sich auf die Zeitpunkte a) vor Dezember 2017 und b) ab Januar 2017 Anzahl der Freigänge am Tag? Anzahl der Freigänge pro Woche? Durchschnittliche Dauer des Freiganges? Ziele des Freiganges bzw. Inhalt des Freiganges? Entweichungen von Freigängern? Weiterhin fordern wir die Informationen, welche Vorfälle es in den letzten 20 Jahren gab. Anzahl der Entweichungen? Vorkommnisse bei Entweichungen? Vorkommnisse bei einem betreuten Ausgang der Patienten? Sexualdelikte außerhalb der Einrichtung während einer Lockerung? Gewaltdelikte außerhalb der Einrichtung während einer Lockerung? Über eine zügige Zusendung der Informationen würden wir uns sehr freuen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Interesse am Maßregelvollzug und bestätige hiermit den Eingang…
Von
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Betreff
AW: Informationsanliegen [#26898]
Datum
12. März 2018 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Interesse am Maßregelvollzug und bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW vom 06.03.2018. Die Anfrage wird federführend von mir bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Zusammentragen von Daten einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Freundliche Grüße