Informationsantrag an MKFFI NRW zur Umsetzung von Doppelresidenz als Idealfall laut Koalitionsvertrag der Landesregierung und zu entsprechenden Informationsunterlagen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Einen Überblick über die nachlesbaren Unterlagen des Ministeriums und der Landesjugendämter zur Umsetzung der Forderung im NRW-Koalitionsvertrag nach Doppelresidenz als Idealfall bzw. ggf. zur Auseinandersetzung mit der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079 aus dem Jahr 2015. Insbesondere interessieren Positionspapiere, Maßnahmenkataloge, in den Informationsunterlagen verarbeitete Leitbilder und Führungsgrundsätze der einzelnen Landes- und kommunalen Jugendämter in Ihrem Zuständigkeitsbereich, Handreichungen, Handlungsempfehlungen, Schulungsmaterialien für Jugendamtsmitarbeitende, Unterrichtsunterlagen zum Aufräumen mit Vorurteilen u. Ä.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

[Zum besseren Verständnis meines Informationsantrags: Hintergrund meiner Anfrage ist der klare Wortlaut des Koalitionsvertrags für das Land NRW, demnach Doppelresidenz als Idealfall anzusehen sei.]

Zudem: Auf der Homepage des MKFFI NRW (https://www.mkffi.nrw/aufgaben-des-jugendamtes) liest man hinter diesem vom Ministerium ausgewählten Foto (https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/styles/video_preview_image_big_960x540/public/assets/images/panthermedia_a14793198_5194x3462.jpg?itok=Bpf21BuU): "Viel zu wenig ist bekannt, wie groß der Beitrag der Jugendämter für die Jugendhilfe ist. Eine Unterrichtsreihe soll nun Schule machen und mit den Vorurteilen aufräumen." Im Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention, der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079 (2015) sowie dem konkretisierungsbedürftigen Wortlaut des aktuellen Koalitionsvertrags für das Land NRW ("Doppelresidenz als Idealfall") möchte ich Sie daher, falls möglich, jenseits desoben formulierten Informationsantrags um Informationen zu der Auswahl des ebendort publizierten Fotos in dem symbolischen Beitrag bitten, in dem es heißt, dass Sie mit Vorurteilen über den Beitrag der Jugendämter generell aufräumen möchten und folglich auch über die u. a. in der Fachzeitschrift des Landesjugendamtes Rheinland publizierten, fachlich fundierten Erkenntnisse zur Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld („Trennung-Scheidung-Co-Elternschaft – Zur Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld“ in Jugendhilfereport – Fachzeitschrift des Landesjugendamtes Rheinland / 1.2015). Gibt es Informationen in Ihren Informationssammlungen zur Auswahl der/des Fotos? Welche (ggf. vorurteilsdekonstruierende, symbolische) Bedeutung über den abgebildeten weggehenden Vater und die mit dem Kind lächelnd sitzende Mutter soll das vom Ministerium ausgewählte Bild von panthermedia.net / Iakov Filimonov aus der Sicht des zuständigen Ministeriums liefern? Mir ist bewusst, dass der letzte Teil des Auskunftsersuchens möglicherweise auf eine Stellungnahme hinausläuft, falls das Foto ohne eine nachlesbare Diskussion über die Auswahlkriterien (z. B. durch Ihre Pressestelle) gemacht worden ist.]

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag an MKFFI NRW zur Umsetzung von Doppelresidenz als Idealfall laut Koalitionsvertrag der Landesregierung und zu entsprechenden Informationsunterlagen [#31898]
Datum
13. Juli 2018 15:18
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einen Überblick über die nachlesbaren Unterlagen des Ministeriums und der Landesjugendämter zur Umsetzung der Forderung im NRW-Koalitionsvertrag nach Doppelresidenz als Idealfall bzw. ggf. zur Auseinandersetzung mit der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079 aus dem Jahr 2015. Insbesondere interessieren Positionspapiere, Maßnahmenkataloge, in den Informationsunterlagen verarbeitete Leitbilder und Führungsgrundsätze der einzelnen Landes- und kommunalen Jugendämter in Ihrem Zuständigkeitsbereich, Handreichungen, Handlungsempfehlungen, Schulungsmaterialien für Jugendamtsmitarbeitende, Unterrichtsunterlagen zum Aufräumen mit Vorurteilen u. Ä. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! [Zum besseren Verständnis meines Informationsantrags: Hintergrund meiner Anfrage ist der klare Wortlaut des Koalitionsvertrags für das Land NRW, demnach Doppelresidenz als Idealfall anzusehen sei.] Zudem: Auf der Homepage des MKFFI NRW (https://www.mkffi.nrw/aufgaben-des-jugendamtes) liest man hinter diesem vom Ministerium ausgewählten Foto (https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/styles/video_preview_image_big_960x540/public/assets/images/panthermedia_a14793198_5194x3462.jpg?itok=Bpf21BuU): "Viel zu wenig ist bekannt, wie groß der Beitrag der Jugendämter für die Jugendhilfe ist. Eine Unterrichtsreihe soll nun Schule machen und mit den Vorurteilen aufräumen." Im Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention, der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079 (2015) sowie dem konkretisierungsbedürftigen Wortlaut des aktuellen Koalitionsvertrags für das Land NRW ("Doppelresidenz als Idealfall") möchte ich Sie daher, falls möglich, jenseits desoben formulierten Informationsantrags um Informationen zu der Auswahl des ebendort publizierten Fotos in dem symbolischen Beitrag bitten, in dem es heißt, dass Sie mit Vorurteilen über den Beitrag der Jugendämter generell aufräumen möchten und folglich auch über die u. a. in der Fachzeitschrift des Landesjugendamtes Rheinland publizierten, fachlich fundierten Erkenntnisse zur Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld („Trennung-Scheidung-Co-Elternschaft – Zur Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld“ in Jugendhilfereport – Fachzeitschrift des Landesjugendamtes Rheinland / 1.2015). Gibt es Informationen in Ihren Informationssammlungen zur Auswahl der/des Fotos? Welche (ggf. vorurteilsdekonstruierende, symbolische) Bedeutung über den abgebildeten weggehenden Vater und die mit dem Kind lächelnd sitzende Mutter soll das vom Ministerium ausgewählte Bild von panthermedia.net / Iakov Filimonov aus der Sicht des zuständigen Ministeriums liefern? Mir ist bewusst, dass der letzte Teil des Auskunftsersuchens möglicherweise auf eine Stellungnahme hinausläuft, falls das Foto ohne eine nachlesbare Diskussion über die Auswahlkriterien (z. B. durch Ihre Pressestelle) gemacht worden ist.] Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 13.07.2018 Sehr geehrter Herr Antragssteller, als Antwort auf Ihre E-Mail vom 13.07.2018 erhalten…
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1,1 MB
Sehr geehrter Herr Antragssteller, als Antwort auf Ihre E-Mail vom 13.07.2018 erhalten Sie das im Anhang befindliche Schreiben nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 19. Juni 2019 Sehr geehrter Herr Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage vom 19. Juni 2019 e…
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Sehr geehrter Herr Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage vom 19. Juni 2019 entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage vom 19. Juni 2019 [#31898] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre aussagekräf…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19. Juni 2019 [#31898]
Datum
11. Juli 2019 12:43
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort zu der von Ihnen gebrauchten Definition von Alleinerziehenden. Vermutlich wollten Sie auf diese Informationsfreiheitsanfrage reagieren und nicht auf die Anfrage zur Doppelresidenz: https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-definition-von-alleinerziehenden/ Können Sie bitte Ihre hiesige Antwort auch unter der richtigen Anfrage duplizieren, damit man sie ggf. besser verlinken und zitieren kann? Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort und finde es außerordentlich aussagekräftig, dass angesichts der "Doppelresidenz als Idealfall" im Sinne des Koalitionsvertrags für das Land NRW (sowie im Sinne der Europa-Resolution 2079/2015) eine verbindliche operationalisierbare Definition von Alleinerziehenden existiert (gemeint sein dürften, etwas zugespitzt formuliert, Alleinerziehen-Müssende und Alleinerziehen-Wollende), und Sie zugleich auf die Anfrage zu Ihrer operationalisierbaren Definition von Getrennterziehenden verbindlich mitgeteilt haben, dass Sie überhaupt keine entsprechende Information haben, insofern implizit vom Residenzmodell als Idealfall auszugehen scheinen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-definition-von-getrennterziehenden-2/ Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 31898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>