Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturellen Zuständigkeit (Gruppen/Dienststellen) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im MSW NRW für 2014-2018 sowie zu der Zahl der Informationsanträge [#32114]
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Informationsunterlagen zu
1) der strukturellen Zuständigkeit für Informationsanträge nach IFG NRW im MSW NRW jeweils für die einzelnen Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, im Falle von Zuständigkeitsänderungen bitte die entsprechenden Informationsunterlagen
2) Zahl der Informationsanträge nach IFG NRW für die fraglichen Jahre
Hintergrund der Anfrage ist die grobe Missachtung der gesetzlichen Fristen im Falle mehrerer Informationsfreiheitsanfragen auf fragdenstaat.de und die notwendig gewordene Einschaltung der LDI NRW, zudem die notwendig gewordenen formlosen Rechtsbehelfe von Beschwerden, die Sie an die Dienst- und Fachaufsicht weiterzuleiten haben. Während die beantworteten Anfragen auf fragdenstaat.de jeweils von den Mitarbeitenden bestimmter Gruppen Ihrer Behörde beantwortet werden und die LDI NRW folgerichtig auch konkrete Gruppen anschreibt, teilte nun die Mitarbeiterin im Vorzimmer der von der LDI NRW angeschriebenen Gruppe 21 in einem Telefonat um 17:00 ins Protokoll völlig überraschend und verbindlichkeitssuggerierend mit, dass der Datenschutzbeauftragte des MSW NRW persönlich für die Informationsfreiheitsanfragen an verschiedene Gruppen Ihrer Behörde (angeblich) zuständig sei. Ist diese (Des-)Information korrekt, seit wann sei der weisungsfreie Datenschutbeauftragter des MSW NRW persönlich für die Informationsfreiheitsanfragen verantwortlich, wer ist seine Dienst- und Fachaufsicht und wie verhält es sich mit dem Allg. Gleichbehandlungsgebot im Falle anderer Informationsfreiheitsanfragen, auf die nachweisbar Sachbearbeitende bestimmter (zuständiger) Gruppen Ihrer Behörde reagieren?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ich beantrage Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum27. August 2018
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28. September 2018
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