Informationsantrag IFG NRW

Überblick über Informationssammlungen bzw. Handreichungen, nachlesbare Handlungsempfehlungen, Informations- und Fortbildungsunterlagen, Dienstanweisungen, Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln bzw. der Dienst- und Schulaufsicht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
11. Juni 2018 14:40
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Überblick über Informationssammlungen bzw. Handreichungen, nachlesbare Handlungsempfehlungen, Informations- und Fortbildungsunterlagen, Dienstanweisungen, Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln bzw. der Dienst- und Schulaufsicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage höflich für den Fall der Ablehnung oder einer nicht vollständigen In…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
11. Juni 2018 14:48
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage höflich für den Fall der Ablehnung oder einer nicht vollständigen Informationserteilung hilfsweise Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu dem bisher nicht beantworteten Informationsantrag nach IFG NRW unter…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
19. Juni 2018 09:48
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu dem bisher nicht beantworteten Informationsantrag nach IFG NRW unter der o.g. Vorgangsnummer bitte ich um die Zusendung von entsprechenden Handlungsempfehlungen, Richtlinien, Statistiken, Bewertungsmaßstäben etc. zum Umgang mit den im Einzugsbereich der Bezirksregierung (still)schweigend nicht aufgegriffenen und nicht überprüften Meldungen zu rassistischen/antisemitischen und ähnlichen Vorfällen und Vorgängen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beantworte ich für die …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
21. Juni 2018 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beantworte ich für die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln wie folgt: In der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln gibt es keine Unterlagen der von Ihnen genannten Art zum Thema Rassismus/ Antisemitismus. Es wird auch keine Statistik zu diesem Thema geführt. Allgemeine Informationen finden Sie jedoch auf dem Bildungsportal des Schulministeriums unter www.schulministerium.nrw.de (Suchbegriff Rassismus eingeben). Außerdem weise ich auf das Projekt "Schule ohne Rassismus" hin: https://www.schule-ohne-rassismus.org/startseite/. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren aus der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln Vielen Dnak für Ihre zitierwürdige…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
21. Juni 2018 16:45
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren aus der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln Vielen Dnak für Ihre zitierwürdige Teilantwort zu meinem laufenden Informationsantrag. Ist der Schulabteilung der Bezirksregierung dieses Rundschreiben des Schulministeriums vom 8.5.18 bekannt oder hat es auch keinen Eingang in die Informationssammlungen der Bezirksregierung gefunden? https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2018/1805081/index.html Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, zudem interessiert, an welche Abteilung der Bezirksregierung Köln das erwähnte Run…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
21. Juni 2018 16:53
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zudem interessiert, an welche Abteilung der Bezirksregierung Köln das erwähnte Rundschreiben des Schulministeriums vom 8.5.18 zu welchen Aktengruppen mit welcher Priorisierung/Handlungsempfehlung weitergeleitet wurde und, falls die Weiterleitung durch die Regierungspräsidentin nicht erfolgt ist, worauf dies zurückzuführen ist. Können Sie noch den Aktenplan Ihrer Behörde, der nach IFG NRW öffentlich für alle zugänglich gestellt werden soll, zugänglich machen? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Auskunftsbegehren hinsichtlich des allgemeinen Aktenplans der Behörde leite ich zu…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
25. Juni 2018 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Auskunftsbegehren hinsichtlich des allgemeinen Aktenplans der Behörde leite ich zuständigkeitshalber an die Zentralabteilung weiter. Was die von Ihnen zitierte Schulmail des Ministeriums betrifft, ist diese am 8.5.2018 in der Schulabteilung der Bezirksregierung eingegangen und allen Dezernaten der Schulabteilung zur Kenntnis gegeben worden. Eine konkrete Handlungsempfehlung war damit nicht verbunden, da die Schulen dieses Schreiben bereits über den elektronischen Verteiler direkt durch das Schulministerium erhalten hatten. Ich bedaure, wenn bei Ihnen der Eindruck entstanden sein sollte, dass meine Information nicht vollständig gewesen wäre. Tatsächlich bin ich davon ausgegangen, dass das Schreiben vom 8.5.2018 nicht unter Ihr Auskunftsersuchen falle, weil es ohnehin veröffentlicht ist und damit aus einer "allgemein zugänglichen Quelle beschafft werden kann" (§ 5 Abs. 4 IFG NRW). Auf die Homepage des Schulministeriums hatte ich Sie hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Korrektur Ihrer Teilantwort zu den Unterlagen in der Schulabteilung.…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: WG: Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
4. Juli 2018 15:41
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Korrektur Ihrer Teilantwort zu den Unterlagen in der Schulabteilung. Es geht nicht um meinen Eindruck, sondern um den Wortlaut Ihrer anfänglichen Information: "In der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln gibt es keine Unterlagen der von Ihnen genannten Art zum Thema Rassismus/ Antisemitismus." Immerhin konnte nach meinem Hinweis 1 Rundschreiben an die Bezirksregierungen, Schulen etc. vom 8.5.18 identifiziert werden. Ihre Auskunft, dass "eine konkrete Handlungsempfehlung damit nicht verbunden [war], da die Schulen dieses Schreiben bereits über den elektronischen Verteiler direkt durch das Schulministerium erhalten hatten", ist intereressant und zitierwürdig, da sie das Problem des Rassismus/Antisemitismus ausschließlich an die Schulen delegiert und neben der klaren Adressierung der Bezirksregierung im Briefkopf des Rundschreibens durch das Ministerium die bekannten, allgemeinen Erkenntnisse der Rassismus-/Antisemitismusforschung nicht beachtet, demnach es sich um gesamtgesellschaftliche Phänomene handelt, die auch schulaufsichtliche (fach- und dienstaufsichtliche) Dimensionen haben, weil Rassismus/Antisemitismus vom Schulpersonal selbst ausgehen bzw. toleriert werden kann oder von der Kommunal-, Fach- und Dienstaufsicht ignoriert bzw. geduldet werden kann. Hier seien auch die Medienberichte der letzten Zeit über die Strategie des Nichtauftauchens in Statistiken etc. erwähnt. Danke trotzdem für Ihre aussagekräftige Antwort auf die fehlenden Handlungsempfehlungen und sonstigen Informationsunterlagen. Ich warte auf die Informationen aus der Zentralabteilung bzgl. der Informationssammlungen in anderen Dezernaten, etwa in der Kommunalaufsicht etc., da mein Informationsantrag nicht für alle Dezernate beantwortet wurde und das Problem sicherlich nicht ausschließlich an Schulen auftaucht. Zum Vorliegen eines Aktenplans habe ich über Fragdenstaat einen separaten Informationsantrag eingereicht. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag IFG NRW“ vom 11.06.2018 (#3…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: WG: Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
13. Juli 2018 14:28
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag IFG NRW“ vom 11.06.2018 (#30709) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollständig (sic!) für alle Abteilungen der Bezirksregierung beantwortet. Falls abgesehen von "fehlenden Informationen" bzw. 1 doch noch identifizierten Rundschreiben des Schulministeriums vom 8.5.18, welches ohne Handlungsempfehlung innerhalb der Schulabteilung der Bezirksregierung geblieben sei, in den anderen Abteilungen der Bezirksregierung (Kommunalaufsicht, Personalangelegenheiten etc.) keine weiteren Unterlagen zu finden seien, müsste dies in einem entsprechend zitierfähigen Bescheid so stehen. Zudem versprachen Sie selbst den Aktenplan der Zentralabteilung. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich verweise - z. B. im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung der Stelle einer/s Landesbeauftragten für Antisemitismus - auch auf das allgemeine öffentliche Interesse an den vorhandenen/fehlenden Informationen und Wissensordnungen zum Thema in Ihrer Behörde. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, während ich auf den Bescheid bzw. die Informationen zu meinem binnen gesetzlicher …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: AW: WG: Informationsantrag IFG NRW [#30709]
Datum
17. Juli 2018 02:38
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, während ich auf den Bescheid bzw. die Informationen zu meinem binnen gesetzlicher Frist nicht vollständig beantworteten Antrag warte, bin ich unter anderem auch an nachlesbaren Informationen über Fortbildung, Qualifizierung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Bezirksregierung in den Fragen des Vorgehens bei Hinweisen auf Antisemitismus interessiert. Haben Sie etwas hierzu in Ihren Informationsunterlagen? Falls nicht, danke ich im Voraus für einen entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
25. Juli 2018 20:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30709 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil, trotz der Ankündigung und des Wortlauts des Informationsantrags die Informationsfreiheitsantrage nicht für alle Abteilungen der Bezirksregierung beantwortet wurde, insbesondere nicht für die Kommunalaufsicht sowie die Dienstaufsicht, die mit rassistischen und antisemitischen Vorgängen in Berührung kommen können, wie einhellig alle Studien über die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Phänomens belegen. Falls in den fraglichen Abteilungen keine Informationen vorliegen sollten, wäre dies so im Bescheid mitzuteilen. Im Übrigen ist mir durch reinen Zufall bekannt geworden, dass die Antwort der Schulabteilung unvollständig ist. Können Sie nachhaken und nachfragen, ob tatsächlich keinerlei Beschwerden im Bereich der Schulabteilung im letzten Jahr zu verzeichnen waren und dementsprechend Eingang in die Unterlagen der Behörde gefunden haben? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, die Anfrage wurde durch Sie zu Unrecht binnen der vestrichene…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
25. Juli 2018 21:06
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, die Anfrage wurde durch Sie zu Unrecht binnen der vestrichenen gesetzlichen Frist nicht vollständig bearbeitet, weil, trotz Ihrer Ankündigung und des Wortlauts meines Informationsantrags die Informationsfreiheitsantrage nicht für alle Abteilungen der Bezirksregierung beantwortet wurde, insbesondere nicht für die Kommunalaufsicht sowie die Dienstaufsicht, die mit rassistischen und antisemitischen Vorgängen in Berührung kommen können, wie einhellig alle Studien über die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Phänomens belegen. Falls in den fraglichen Abteilungen keine Informationen vorliegen sollten, wäre dies so im Bescheid mitzuteilen. Im Übrigen ist mir durch reinen Zufall im Rahmen meiner Recherchen bekannt geworden, dass die Antwort der Schulabteilung unvollständig ist. Können Sie überprüfen, ob tatsächlich keinerlei Beschwerden und Hinweise auf antisemitische Vorgänge im Bereich der Schulabteilung im letzten Schuljahr zu verzeichnen waren und dementsprechend Eingang in die Unterlagen der Behörde gefunden haben? Sind in den Informationsunterlagen des Dezernats 47 sowie des Dezernats 41 entsprechende Meldungen, Beschwerde, Hinweise und Informationen vorhanden? Ihre Behörde hat die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Zufall, wie ich in meiner Antwort auf Ihre Anfrage mit Mail vom 21.06.2018 bereits mitgeteilt …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
26. Juli 2018 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, wie ich in meiner Antwort auf Ihre Anfrage mit Mail vom 21.06.2018 bereits mitgeteilt habe, bezog sich meine Antwort ausschließlich auf die Abteilung 4 (Schule) der Bezirksregierung. Ich habe für diese Abteilung die Anfrage an die verschiedenen betroffenen Dezernate geleitet und deren Antworten gebündelt, die übrigen Abteilungen des Hauses waren nicht in meine Antwort eingebunden sondern wurden zentral bearbeitet. Ich leite Ihre untenstehende Mail deshalb weiter an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> Im Hinblick auf Ihren Hinweis auf die Unvollständigkeit der Antworten der Dezernate 41 und 47 habe ich Ihre Mail dorthin weiter geleitet und um nochmalige Prüfung gebeten. Allerdings weise ich darauf hin, dass Sie in Ihrer Anfrage nach "Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen" gefragt haben. Solche "themenscharfen" Statistiken werden hier nicht geführt, weshalb die Dezernate 41 und 47 das Vorliegen entsprechender Informationen zu Recht verneint haben. Soweit Sie also nun Ihr ursprüngliches Auskunftsbegehren auf konkrete Vorgänge ausweiten möchten, wie ich dem zweiten Absatz Ihrer unten stehenden Mail entnehme, bitte ich um Konkretisierung, welche Art von Informationen gemeint sind. Nach der aktuellen Formulierung Ihres Ersuchens und der Tatsache, dass keine themenscharfen Statistiken geführt werden, handelt es sich um keinen hinreichend bestimmten Antrag i.S.d. IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
27. Juli 2018 12:20
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht und die Mitteilung, dass Sie die KollegInnen aus den ande…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
27. Juli 2018 15:55
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht und die Mitteilung, dass Sie die KollegInnen aus den anderen Abteilungen noch einmal an ihre gesetzlichen Pflichten und die vestrichenen Fristen erinnert haben. Was die unvollständige Antwort der Schulabteilung angeht, so weise ich allerdings darauf hin, dass ich selbstverständlich nicht nur nach "Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen" gefragt hatte, sondern nach: "Überblick über Informationssammlungen bzw. Handreichungen, nachlesbare Handlungsempfehlungen, Informations- und Fortbildungsunterlagen, Dienstanweisungen, Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln bzw. der Dienst- und Schulaufsicht." Ich hatte anschließend überaus ernst (s. auch Medienberichte über einige Schulen und Behörden, die ungern in Statistiken auftauchen wollen und daher das Thema nicht besonders aktiv angehen) nach folgenden Informationen gefragt: "Handlungsempfehlungen, Richtlinien, Statistiken, Bewertungsmaßstäben etc. zum Umgang mit den im Einzugsbereich der Bezirksregierung (still)schweigend nicht aufgegriffenen und nicht überprüften Meldungen zu rassistischen/antisemitischen und ähnlichen Vorfällen und Vorgängen." Das ist konkret gemeint, denn nach meinen neueren Recherchen ist mir durch reinen Zufall bekannt geworden, dass im Schuljahr 2017/18 u. a. an Dezernat 47 und Dezernat 41 der Schulabteilung sowie an die Regierungspräsidentin Hinweise auf antisemitische Vorfälle und Vorgänge gemeldet wurden. Zu den Vorgängen erbitte ich, um personenbezogene Daten geschwärzt, alle nachlesbaren Informationen (Anlass, Ergebnis der Überprüfung der Hinweise; Vorliegen von entsprechenden Beschwerden gegen Mitarbeitende Ihrer Behörde in Ihren Informationsunterlagen, Institutionen, mit denen hierzu Daten ausgetauscht werden mussten - z. B. Ministerium, Schulen, Schulamt, Antidiskriminierungsstellen, Landtag etc.) Ist die Frage hinreichend spezifiziert? Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Ihre (Teil-)Bescheide insofern nicht korrekt sind, als Sie zunächst erklärten, dass keinerlei Informationen vorliegen, ich dann den Rundbrief vom 8.5.18 an die Bezirksregierung Gibt es auch Informationen zu den thematisch entsprechenden Fortbildungen für die Mitarbeitenden Ihrer Behörde? Wenn man nämlich davon ausgeht, dass es sich um gesamtgesellschaftliche Phänomene handelt, dann kann man auch nicht davon ausgehen, dass 1) die Sensibilität für das Thema bei allen Mitarbeitenden einer Behörde vorhanden sein wird 2) das Wissen über Diskriminierungsformen 3) die Bereitschaft zur konsequenten Ermittlung und Überprüfung von Beschwerden, Meldungen, Hinweisen etc. ohne Weiteres immer vorausgesetzt werden können. Insofern sind die abgefragten Informationen ernst gemeint. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 30.07.2018 wieder im Hause und werde Ihr Anliegen bearbeiten. In dringe…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Automatische Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
27. Juli 2018 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 30.07.2018 wieder im Hause und werde Ihr Anliegen bearbeiten. In dringenden Fällen wenden Sie bitte an Frau Fritsche unter -3187. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir eine Frage zu Ihrer generellen Informations- und Reaktionspolitik.…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Automatische Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
27. Juli 2018 17:21
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir eine Frage zu Ihrer generellen Informations- und Reaktionspolitik. Diesen reaktionslosen ignorierten Informationsantrag haben Ihre KollegInnen aus der Schulabteilung und aus der Dienst- und Kommunalaufsicht ebenfalls "übersehen"? https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsantrag-zu-richtliniendienstanweisungenhandreichungen-u-a-zum-umgang-mit-dienst-sowie-fachaufsichtsbeschwerden-im-einzugsbereich-der-bezirksregierung-koln/ Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, wann darf man die versprochene Antwort der Pressestelle, zu deren Informationsunte…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Automatische Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
3. August 2018 16:00
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wann darf man die versprochene Antwort der Pressestelle, zu deren Informationsunterlagen Sie die Anfrage weitergeleitet hätten, erwarten? Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag IFG NRW“ vom 11.06.2018 (#30709) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahrennach IFG NRW. Bitte teilen …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Automatische Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
3. August 2018 20:34
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahrennach IFG NRW. Bitte teilen Sie das behördeninterne Aktenzeichen mit! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe für alle Fälle den Antrag auf Information zu konkreten Vorgängen noch ein…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Automatische Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW“ [#30709] [#30709]
Datum
8. August 2018 20:21
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe für alle Fälle den Antrag auf Information zu konkreten Vorgängen noch einmal separat gestellt und auf Fragdenstaat öffentlich geschaltet. Kommt aus der Pressestelle noch die versprochene Antwort zu den Unterlagen in der Kommunalaufsicht? Und ist in der Schulabteilung sonst nichts zum Thema vorhanden, abgesehen von dem Rundschreiben vom 8.5.18 an die Bezirksregierung, welches ich gefunden habe und die Bezirksregierung nach Ihrer verbindlichen Darstellung mit keinen Handlungsempfehlungen priorisiert hätte, und zudem abgesehen von den mir rein zufällig bekannt gewordenen Hinweisen und Meldungen im Schuljahr 2017/18 an die Dezernate 41 und 47 der Schulabteilung, zu denen ich von Ihnen keine Informationen erhalten habe? Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag IFG NRW“ vom 11.06.2018 (#30709) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit erschöpfend beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wären Sie so freundlich, mitzuteilen, ob es reiner Zufall ist, dass Ihre KollegInnen, auch aus der Schulabteilung, u. a. den "Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Dienst- sowie Fachaufsichtsbeschwerden im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln [#30885]" binnen gesetzlicher Frist und trorzt mehrerer Erinnerungen reaktionslos ignoriert haben und die LDI NRW zum Aufgreifen des Vorgangs veranlassen mussten? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Rainer Zufall
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.6-6174/18, Anfragenummer 30709 [#30709] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage r…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.6-6174/18, Anfragenummer 30709 [#30709]
Datum
13. August 2018 14:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage richtete sich beim genauen Hinschauen von Anfang an explizit auf Richtlinien "im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln", und keinesfalls ausschließlich in der Schulabteilung. Dann meldete sich die Mitarbeiterin der Schulabteilung und schrieb, dass sie für die Schulabteilung die Informationen erteile, wobei bis heute nachweisbar nicht die vollständigen Informationen erteilt wurden. Meine Bezugnahmen auf die Schulabteilung in künftigen Schreiben ergaben sich aus den Antworten aus der Schulabteilung und der verbindlichen schriftlichen Zusicherung, dass ich aus der Zentralabteilung noch weitere Antworten bekomme. Dass die Bezirksregierung sonst keine Informationen in der Schulabteilung hätte und die in den Informationssammlungen vorliegenden Informationen, die ich am 27.7.18 noch einmal hinreichend spezifiziert habe, anscheinend als nicht-existent (was nachweisbar nicht stimmt) dargestellt werden, ist unabhängig vom Wahrheitsgehalt eine zitierwürdige Aussage, auch für den Landtag und die/den künftige/n Landesbeauftragten für Antisemitismus. Unabhängig davon habe ich am 6.8.18 einen separaten Antrag zu den einzelnen antisemitischen Meldungen an die Schulabteilung über fragdenstaat.de gestellt, der noch nicht "unverzüglich" beantwortet worden ist. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall