Informationsantrag: Informationen zu einheitlichen Mindesqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Überblick über nachlesbare Informationssammlungen bzgl. der einheitlichen Mindestqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die im Auftrag datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten. Es interessieren insbes. Handreichungen, Dienstanweisungen u. Ä. Gibt es Unterlagen zu einheitlichen Qualifizierungsstandards zwischen dem Innenministerium NRW, den LAFP bzw. den einzelnen Polizeipräsidien? Was sehen Ihre nachlesbaren Aus-, Fortbildungs- und Qualifizierungsstandards für die Stellen vor? Gibt es Curricula oder andere nachlesbare Unterlagen im Sinne des Qualitätsmanagements?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über nachlesbare Informationssammlun…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsantrag: Informationen zu einheitlichen Mindesqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten [#32056]
Datum
18. Juli 2018 15:48
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über nachlesbare Informationssammlungen bzgl. der einheitlichen Mindestqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die im Auftrag datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten. Es interessieren insbes. Handreichungen, Dienstanweisungen u. Ä. Gibt es Unterlagen zu einheitlichen Qualifizierungsstandards zwischen dem Innenministerium NRW, den LAFP bzw. den einzelnen Polizeipräsidien? Was sehen Ihre nachlesbaren Aus-, Fortbildungs- und Qualifizierungsstandards für die Stellen vor? Gibt es Curricula oder andere nachlesbare Unterlagen im Sinne des Qualitätsmanagements? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 18.07.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 4 I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 18.07.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
26. Juli 2018 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ist beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Da uns die von Ihnen erfragten Informationen nicht vorliegen, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Re: IFG-Antrag vom 18.07.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in [#32056] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: IFG-Antrag vom 18.07.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in [#32056]
Datum
28. Juli 2018 16:41
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die zitierfähige Antwort. Sie reicht so aus. Gibt es in Ihrer Behörde Informationen zur Umsetzung der DSGVO-EU? Wurden öffentliche Mittel für etwaige Fortbildungen aller Mitarbeitenden ausgegeben? Gab es behördeninterne Fortbildungen aller Mitarbeitenden, die mit jeglicher Form von Datenverarbeitung in Berührung kommen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfragenr. 32056; hier: Informationen zu einheitlichen Qualifizierungsstandards im Zusammenhang mit der EU DSG-VO …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfragenr. 32056; hier: Informationen zu einheitlichen Qualifizierungsstandards im Zusammenhang mit der EU DSG-VO
Datum
1. August 2018 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
43,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre am 28. Juli 2018 an das Referat 402 des Ministeriums des Innern übermittelten weiteren Fragen hinsichtlich gewünschter Informationen zu einheitlichen Qualifizierungsstandards im Zusammenhang mit der EU DSG-VO wurden mir zuständigkeitshalber zu weiteren Beantwortung zugeleitet. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: · Frage 1 ("Gibt es in Ihrer Behörde Informationen zur Umsetzung der DSGVO-EU?"): Informationen zur Datenschutzgrundverordnung sind auf der Internetseite des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen (https://www.im.nrw/themen/verwaltung/datenschutz) zu finden. · Frage 2 ("Wurden öffentliche Mittel für etwaige Fortbildungen aller Mitarbeitenden ausgegeben?"): Fortbildungen werden unter Verwendung der dafür vorgesehenen Fortbildungsmittel durchgeführt. Das Angebot und die Durchführung jeglichen Fortbildungsangebotes orientiert sich an der dienstlichen Betroffenheit der Beschäftigten des Ministeriums des Innern. · Frage 3 ("Gab es behördeninterne Fortbildungen aller Mitarbeitenden, die mit jeglicher Form von Datenverarbeitung in Berührung kommen?"): Ja, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Diese Auskunft wird Ihnen gebührenfrei erteilt." Mit freundlichem Gruß