Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt und Schlägen ins Gesicht gegen am Boden liegende Festgenommene.

Hintergrund meines Informationsantrags ist dieser Informationsantrag zur Verprügelung von Prof. Dr. Yitzhak Melamed durch Bonner PolizistInnen: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsantrag-zur-zahl-eingeleiteter-disziplinar-bzw-strafverfahren-gegen-polizistinnen-der-bonner-polizei-die-am-11718-prof-dr-yitzhak-melamed-diverse-korperverletzungen-zugefugt-haben/

sowie die öffentliche Stellungnahme des Vorsitzenden der Bonner Polizeigewerkschaft, es habe sich um junge, unerfahrene PolizistInnen kurz nach der Absolvierung der vollwertigen Ausbildung gehandelt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2018
  • Frist
    18. August 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
17. Juli 2018 13:32
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt und Schlägen ins Gesicht gegen am Boden liegende Festgenommene. Hintergrund meines Informationsantrags ist dieser Informationsantrag zur Verprügelung von Prof. Dr. Yitzhak Melamed durch Bonner PolizistInnen: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsantrag-zur-zahl-eingeleiteter-disziplinar-bzw-strafverfahren-gegen-polizistinnen-der-bonner-polizei-die-am-11718-prof-dr-yitzhak-melamed-diverse-korperverletzungen-zugefugt-haben/ sowie die öffentliche Stellungnahme des Vorsitzenden der Bonner Polizeigewerkschaft, es habe sich um junge, unerfahrene PolizistInnen kurz nach der Absolvierung der vollwertigen Ausbildung gehandelt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Informationsantrag zu Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskri…
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
Informationsantrag zu Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt und Schlägen ins Gesicht gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
14. August 2018 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 17.07.2018. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine umfassende Recherche und Prüfung ob die von Ihnen gewünschten Informationen zugänglich sind. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass zahlreiche Dienstvorschriften im Bereich der Polizei nur für den Dienstgebrauch bestimmt sind und im Interesse der Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht veröffentlich werden dürfen. Voraussichtlich wird hierfür eine aufwandsabhängige Erhebung von Verwaltungsgebühren von mindestens 10 € bis maximal 1000 € anfallen werden. Sie könnten uns die Arbeit erleichtern und die Kosten minimieren, wenn Sie Ihre Anfrage ein wenig konkretisieren könnten. Zur Übersendung von Unterlagen und des Gebührenbescheides benötigen wir auf jeden Fall Ihren Namen und Ihre Anschrift. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage Aufrechterhalten, um Übersendung Ihrer postalischen Erreichbarkeit sowie eine Konkretisierung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Informationsantrag zu Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertung…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag zu Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt und Schlägen ins Gesicht gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
27. August 2018 11:45
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, "Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine umfassende Recherche und Prüfung ob die von Ihnen gewünschten Informationen zugänglich sind." Sie meinen, es gibt Klärungs- und umfangreicher Recherchebedarf zu der Information, ob gegen am Boden liegende (zu Unrecht oder zu Recht) Festgenommene Schläge ins Gesicht normiert und erlaubt sind? Sind also solche Gewalteinsätze irgendwo in Ihren Informations- und Ausbildungsunterlagen spezifiziert? Das an sich wäre eine für die öffentliche Ordnung hochinteressante Aussage und sehr wichtige Information. Ich vermisse in Ihrer Abfrage meiner Anschrift die auch für die LDI NRW und jede andere Behörde obligatorische Information nach der Verarbeitung der Daten gem. DSGVO-EU. Woran liegt das Fehlen der Information? Stelle Sie bitte den Bescheid mit Verwendungszweck über fragdenstaat.de online, damit das Geld überwiesen werden kann. Es ist wichtig, dass Sie die Informationen der Öffentlichkeit generell und aus folgendem besonderem Grund nicht vorenthalten. Nach öffentlich nachlesbarer Darstellung des Innenministers heißt es nämlich: "Es wird nichts vertuscht, im Gegenteil: Wir tun alles, um den Fall rückhaltlos aufzuklären. Das sind wir der Öffentlichkeit, aber auch Professor Melamed schuldig." Bitte erfüllen Sie zeitnah Ihre Bringschuld gegenüber der Öffentlichkeit. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Informationsantrag zu Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertung…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag zu Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt und Schlägen ins Gesicht gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
27. August 2018 11:47
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene“ vom 17.07.2018 (#32023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich vermisse auch obligatorische Hinweise auf Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU durch Ihre Behörde. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Aus…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023] [#32023]
Datum
27. August 2018 15:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32023 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil binnen gesetzlicher Maximalfrist die Information nicht erteilt wurde, die Behörde zudem mich über die Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU nicht aufgeklärt hat, aber meine Anschrift wissen möchte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien,…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023] [#32023]
Datum
27. August 2018 15:52
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.08.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
: Mein Schreiben vom 11.10.2018 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
: Mein Schreiben vom 11.10.2018
Datum
3. Dezember 2018 12:19
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-7316/18 Betreff: Mein Schreiben vom 11.10.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung Mein Schreiben vom 11.10.2018 Sehr geehrter Herr Zufall , leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Pro…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
27. Mai 2019 11:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene“ vom 17.07.2018 (#32023) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Behörde hat die Frist mittlerweile um 283 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Eingabe, hilfsweise Akteneinsicht durch Zur-Verfügung-Stellung über fragdenstaat.de. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Pro…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
27. Mai 2019 11:05
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene“ vom 17.07.2018 (#32023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 283 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Mail Delivery System
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host mail.fragdenstaat.de. I'm sorry to have …
Von
Behörde
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
27. Mai 2019 11:05
Status
This is the mail system at host mail.fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host relay1v.it.nrw.de[93.184.136.152] said: 577 5.1.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Recipient address rejected: undeliverable address: user unknown (in reply to RCPT TO command) Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene“ vom 17.07.2018 (#32023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 283 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Pr…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
29. Mai 2019 23:26
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene“ vom 17.07.2018 (#32023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 285 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Pro…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
1. Juli 2019 11:58
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene“ vom 17.07.2018 (#32023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 318 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Pro…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
9. Juli 2019 12:46
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene“ vom 17.07.2018 (#32023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 326 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rainer Zufall
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An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene [#32023]
Datum
18. Juli 2019 18:21
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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