🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg

- Antworten und Unterlagen Ihres Tätigkeitsbereichs
- für welche Fragen (Nr.1-6- Sie nicht zuständig sind)
- welche Behörde dann dafür zuständig ist.

Es handelt sich um den Grundstücksverkauf an die HOWOGE der ehemals landeseigenen Liegenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Berlin, Waldowallee 115,117 mit einer Fläche von 12069 Quadratmetern. Die Teilliegenschaft, die vom ehemaligen Institut für Strahlenschutz der DDR genutzt wurde, sei bis 2001 Sitz der Landesanstalt für Strahlenschutzausbildunggewesen und liege derzeit brach.

1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben
2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist.
3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden
4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist.
5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten.
6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt

Zum Schriftformerfordernis
1. Zur Beurteilung ob der Schriftform genüge getan wurde, reicht § 10 IFG M-V, LUIG, VIG nicht aus, da auch § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Elektronische Kommunikation heranzuziehen ist:
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.
Sollte jedoch in einer weitere Rechtsvorschrift bestimmt worden sein, dass das eine elektronische Form beim § 10 IFG M-V, LUIG, VIG zur Wahrung der Schriftform nicht zulässig ist bitte ich um Angabe der konkreten Rechtsvorschrift (zzgl. Absatz, Nummer, Buchstabe).

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2019
  • Frist
    26. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#146013]
Datum
24. Mai 2019 17:20
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Antworten und Unterlagen Ihres Tätigkeitsbereichs - für welche Fragen (Nr.1-6- Sie nicht zuständig sind) - welche Behörde dann dafür zuständig ist. Es handelt sich um den Grundstücksverkauf an die HOWOGE der ehemals landeseigenen Liegenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Berlin, Waldowallee 115,117 mit einer Fläche von 12069 Quadratmetern. Die Teilliegenschaft, die vom ehemaligen Institut für Strahlenschutz der DDR genutzt wurde, sei bis 2001 Sitz der Landesanstalt für Strahlenschutzausbildunggewesen und liege derzeit brach. 1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben 2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist. 3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden 4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist. 5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten. 6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt Zum Schriftformerfordernis 1. Zur Beurteilung ob der Schriftform genüge getan wurde, reicht § 10 IFG M-V, LUIG, VIG nicht aus, da auch § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Elektronische Kommunikation heranzuziehen ist: (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Sollte jedoch in einer weitere Rechtsvorschrift bestimmt worden sein, dass das eine elektronische Form beim § 10 IFG M-V, LUIG, VIG zur Wahrung der Schriftform nicht zulässig ist bitte ich um Angabe der konkreten Rechtsvorschrift (zzgl. Absatz, Nummer, Buchstabe). Für Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#146013]
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#146013]
Datum
24. Mai 2019 17:21
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Für den Fall dass Sie mir für die Beantwortung der Fragen Kosten berechnen, 1. bitt…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#146013]
Datum
27. Mai 2019 09:19
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Für den Fall dass Sie mir für die Beantwortung der Fragen Kosten berechnen, 1. bitte ich Sie mir alle die Fragen, die Sie kostenfrei beantworten können, sofort kostenfrei zu beantworten. 2. reiche ich für die kostenpflichtigen Fragen, hiermit den Antrag auf Beantwortung der Fragen mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist 1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Schul- oder Wohnungsbebauung 2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können. 3. Für die Fragen, die dann immer noch nur gegen Entgelt beantwortet werden können, bitte ich um die jeweilige Kostenbeteiligung pro Frage, um einzeln entscheiden zu können, welche Information ich mir kaufen kann. Hierbei bitte ich um Verständnis, dass diese auch je nach Verfahrensfortschritt, einzelne Fragen nachkaufen werde, was weitere Anfragen, weiteren Schriftwechsel und weitere Frag den Staat Anfrage erforderlich machen würde. Dieses nachgesandte Schreiben ist nur aus gesundheitlicher Sorge entstanden, und ist der Versuch alle kostenlosen Informationen ohne weiteren Zeitverzug sofort zu erhalten. Für den Fall, dass Sie mir die Fragen 1- 6 kostenfrei beantworten werden, werde ich diese nicht in der Presse und auch nicht bei Frag den Staat veröffentlichen, sondern diese nur zur Wahrnehmung meiner Rechte als Betroffener verwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#146013]
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#146013]
Datum
27. Mai 2019 09:20
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
35,4 KB