Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg

(Info vorweg
ich habe mir gegenüber meiner zurückgezogenen Anfrage
https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagenanforderung-waldowallee-115-117-schulbauinitiative-schulbau-lichtenberg-schulbau-waldowallee-115-117-bautrager-howoge/
viele Gedanken gemacht, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten und dennoch wichtige Informationen zu bekommen, weil ich mir Sorgen um die Natur, Bäume, das Wasserschutzgebiet, mögliche Strahlenkontaminationen/ Kernsprengstoff/ atomare Stoffe, Asbest, mache, die die Gesundheit von Kindern gefährden können -Schule, Wohnungen- und Abriss/Rückbau gefährliche Stoffe viele Kleingärten, Gebäude, Böden, Grundstücke möglicherweise dauerhaft kontaminieren könnte)

1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben
2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist.
3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden
o d e r
Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden
o d e r
Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden
4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist.
5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten.
6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt
7. Fotos der Gebäude und Bäume aus der Vogelperspektive, mit der Nutzungserlaubnis, diese gegenüber dem Bauherren und Behörden nutzen zu dürfen.

Ich stelle diese Anfrage als Anlieger, wegen der geplanten Schul- und Wohnbebauung und weil
meine Ängste und Sorgen, wegen nicht gegebener Auskünfte zum Schul- und Wohnungsbau immer größer werden.

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#142946]
Datum
16. Mai 2019 16:36
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(Info vorweg ich habe mir gegenüber meiner zurückgezogenen Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagenanforderung-waldowallee-115-117-schulbauinitiative-schulbau-lichtenberg-schulbau-waldowallee-115-117-bautrager-howoge/ viele Gedanken gemacht, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten und dennoch wichtige Informationen zu bekommen, weil ich mir Sorgen um die Natur, Bäume, das Wasserschutzgebiet, mögliche Strahlenkontaminationen/ Kernsprengstoff/ atomare Stoffe, Asbest, mache, die die Gesundheit von Kindern gefährden können -Schule, Wohnungen- und Abriss/Rückbau gefährliche Stoffe viele Kleingärten, Gebäude, Böden, Grundstücke möglicherweise dauerhaft kontaminieren könnte) 1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben 2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist. 3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden 4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist. 5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten. 6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt 7. Fotos der Gebäude und Bäume aus der Vogelperspektive, mit der Nutzungserlaubnis, diese gegenüber dem Bauherren und Behörden nutzen zu dürfen. Ich stelle diese Anfrage als Anlieger, wegen der geplanten Schul- und Wohnbebauung und weil meine Ängste und Sorgen, wegen nicht gegebener Auskünfte zum Schul- und Wohnungsbau immer größer werden. Für Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#142946]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#142946]
Datum
16. Mai 2019 16:38
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,2 KB
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in an…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax)
Datum
24. Mai 2019 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
Hier die Antwort d…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
Datum
24. Mai 2019 18:25
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hier die Antwort der Staatskanzlei vom 23.5.2019 die als nicht öffentlich eingestellt wurde, hier zur Vervollständigung eingestellt: Antragsteller "für Ihre Anträge auf Informationsgewährung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V), dem Landesumweltinformationsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LUIGM-V) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) danke ich Ihnen. Diese wurden zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ihren Anträgen vom 16. Mai 2019 kann ich nicht entsprechen. Ich bin aufgrund dergesetzlichen Vorgaben gehalten, diese abzulehnen. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Dies hat folgende Gründe: Mit Ihren Anträgen begehren Sie die Zusendung folgender Informationen über die geplanteSchulbebauung des kommunalen Wohnungsunternehmens HOWOGE WohnungsbaugesellschaftmbH des Landes Berlin in Berlin-Lichtenberg, Waldowallee 115, 117: 1. Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgtist und Übersendung der Seite des Kaufvertrages, auf der das vereinbart worden ist 2. Bezeichnung von Kontaminationen und Altlasten die zur Kaufpreisminderung geführt haben 3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnunggeschützten Bäume gefällt wurden Oder wie viele Bäume nach Baumschutzverordnunggeschützte Bäume gefällt wurden Oder Baumnummern falls nach Baumschutzverordnunggeschützte Bäume gefällt wurden 4. Altlastengutachten Oder ein diesbezüglicher Auszug, sofern eine Zusammenfassung dervorliegenden Altlasten existiert 5. Freimessungsbescheid Oder -bericht fur die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115,117, in denen mit radioaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren StoffenOder ähnlichem gearbeitet worden ist 6. Informationen über Gesundheitsgefährdungen bei einem Langzeitaufenthalt vonSäuglingen und Kindern sowie zu beachtende besondere Arbeitsschutzmaßnahmen OderEntsorgungsauflagen bei Abriss Oder Bau 7. … I Zum Antraq nach IFG M-V Sie haben sich mit Ihrem Antrag per E-Mail und Telefax an die Staatskanzlei gewandt. Das ist aberleider im Zusammenhang mit der Beantragung einer Informationsgewährung nach dem IFG M-Vnicht ausreichend. Grundsätzlich hat zwar jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den beieiner Behörde vorhandenen Informationen, S 1 Absatz 2 IFG M-V. Das IFG M-V verlangt jedoch inseinem S 10 Absatz 1 Satz 2, dass der Antrag schriftlich Oder zur Niederschrift an die Behörde zurichten ist. Schriftlich meint, dass der Antrag Ihre eigenhändige Unterschrift tragen muss und derBehörde im Original mit dieser Unterschrift zugehen muss. Die von Ihnen übersandte E-Mail erfülltdiese Voraussetzungen nicht und genügt somit nicht dem Schriftformerfordernis. Gleiches gilt imErgebnis auch für die von Ihnen übersandte Fax-Nachricht; diese gibt lediglich die Kopie einerUnterschrift wieder und genügt daher ebenfalls nicht den formalen Anforderungen. Das Gesetz gibtvor, dass ich Ihren Antrag deshalb bereits aus diesem Grund ablehnen muss. Rechtsbehelfsbelehrunq:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich Oder zur Niederschrift bei der Ministerpräsidentindes Landes Mecklenburg-Vorpommern Staatskanzlei — Schloßstraße 2 — 4 in 19053 Schwerin(Postanschrift: 19048 Schwerin) einzulegen. Anrufunq des Landesbeauftraqten für Datenschutz und Informationsfreiheit:Gegen diesen, den Informationszugang ablehnenden Bescheid, kann parallel derLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern in seinerFunktion als Beauftragter für die Informationsfreiheit angerufen werden (Postanschrift:Lennéstraße 1, Schloss Schwerin, 19053 Schwerin). Die oben genannte Rechtsbehelfsfrist giltunabhängig von dessen Anrufung. II Zum Antraq nach LUIG M-VSie haben Ihr Informationsbegehren gleichfalls auf das LUIG M-V gestützt. In dessen S 1 Absatz 1ist der Zweck des Gesetzes legal definiert. Genannt werden zwei parallele Gesetzeszwecke, zumeinen die Schaffung von Regelungen für den freien Zugang zu Umweltinformationen, zum anderendie Schaffung von Regelungen fur die Verbreitung von Umweltinformationen. Damit wird deutlich,dass es sich jedenfalls um Umweltinformationen handeln muss. Insoweit handelt es sich umInformationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und UmweltMecklenburg-Vorpommern. Mir liegen die entsprechenden Informationen nicht vor, weshalb ichIhren Antrag ablehnen muss. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich Oder zur Niederschrift beim Ministerpräsident desLandes Mecklenburg-Vorpommern - Staatskanzlei — Schloßstraße 2 — 4 in 19053 Schwerin(Postanschrift: 19048 Schwerin) einzulegen. III Zum Antraq nach VIGSie begehren die Zusendung der oben genannten Informationen ferner nach dem VIG. S 1 Absatz1 Nummer 1 VIG eröffnet den Zugang zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne desLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und S 1 Absatz 1 Nummer 2 VIG zuVerbraucherprodukten, die dem S 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)unterfallen. Erzeugnisse Sind Lebensmittel, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittel,kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (S 2 Abs. I LFGB). Verbraucherprodukte Sind neue,gebrauchte Oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt Sind Oder unterBedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar Sind, von Verbrauchern benutztwerden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt Sind (S 2 Nr. 26 ProdSG). DieStaatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über diese Informationen leider nicht, so dass ichIhren Antrag aus diesem Grund ablehnen muss. Informationen zum Verbraucherschutz und zurLebensmittelüberwachung kann Ihnen das Ministerium für Landwirtschaft und UmweltMecklenburg-Vorpommern erteilen. Rechtsbehelfsbelehrunq Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei demVerwaltungsgericht Schwerin (Wismarsche Straße 323a in 19055 Schwerin) schriftlich Oder zurNiederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. … MfG AS" Anfragenr: 142946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946] Sehr geehrteAntrag…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
Datum
24. Mai 2019 18:30
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in 1. Antworten und Unterlagen Ihres Tätigkeitsbereichs, entweder bitte ich alle in Ihrem Aufgabenbereich begehrten Auskünfte zu erteilen, oder alternativ dazu die ergänzenden Rechtsgrundlagen mitzuteilen. 2. für welche Fragen (Nr.1-6- Sie nicht zuständig sind) 3. welche Behörde dann dafür zuständig ist. Es handelt sich um den Grundstücksverkauf an die HOWOGE der ehemals landeseigenen Liegenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Berlin, Waldowallee 115,117 mit einer Fläche von 12069 Quadratmetern. Die Teilliegenschaft, die vom ehemaligen Institut für Strahlenschutz der DDR genutzt wurde, sei bis 2001 Sitz der Landesanstalt für Strahlenschutzausbildunggewesen und liege derzeit brach. Zu Ihrer Information: 1. Zur Beurteilung ob der Schriftform genüge getan wurde, reicht § 10 IFG M-V nicht aus, da auch § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Elektronische Kommunikation heranzuziehen ist: (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Sollte jedoch in einer weitere Rechtsvorschrift bestimmt worden sein, dass das eine elektronische Form beim § 10 IFG M-V nicht zulässig ist bitte ich um Angabe der konkreten Rechtsvorschrift (zzgl. Absatz, Nummer, Buchstabe). 2. Vor Erlass eines Bescheides ist die Zuständigkeit zu überprüfen. In dem Falle dass Sie nicht zuständig sind, ist der von Ihnen erlassener Bescheid in diesen Punkten nichtig. Sollten Sie doch zuständig sein, bitte ich um die begehrten Informationen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Pro Bescheid ist nur eine Rechtsbehelfsbelehrung zulässig. Die genaue Rechtsgrundlage hierfür ist § 58Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist. Die Angabe von 3 Rechtsbehelfsbelehrungen mit 3 Adressaten ist nicht zulässig, weil diese unrichtig erteilt wurde ist hier, die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig,   Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
Datum
24. Mai 2019 18:32
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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35,7 KB
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AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946] Sehr geehrteAntrag…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
Datum
27. Mai 2019 09:25
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Frage 7 ziehe ich zurück. Für den Fall, dass Sie mir für die Beantwortung der Fragen Kosten berechnen, 1. bitte ich Sie mir alle die Fragen, die Sie kostenfrei beantworten können, sofort kostenfrei zu beantworten. 2. reiche ich für die kostenpflichtigen Fragen, hiermit den Antrag auf Beantwortung der Fragen mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist 1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Schul- oder Wohnungsbebauung 2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können. 3. Für die Fragen, die dann immer noch nur gegen Entgelt beantwortet werden können, bitte ich um die jeweilige Kostenbeteiligung pro Frage, um einzeln entscheiden zu können, welche Information ich mir kaufen kann. Hierbei bitte ich um Verständnis, dass diese auch je nach Verfahrensfortschritt, einzelne Fragen nachkaufen werde, was weitere Anfragen, weiteren Schriftwechsel und weitere Frag den Staat Anfrage erforderlich machen würde. Dieses nachgesandte Schreiben ist nur aus gesundheitlicher Sorge entstanden, und ist der Versuch alle kostenlosen Informationen ohne weiteren Zeitverzug sofort zu erhalten. Für den Fall, dass Sie mir die Fragen 1- 6 kostenfrei beantworten werden, werde ich diese nicht in der Presse und auch nicht bei Frag den Staat veröffentlichen, sondern diese nur zur Wahrnehmung meiner Rechte als Betroffener verwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
Datum
27. Mai 2019 09:26
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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34,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946] Sehr geehrteAntrag…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
Datum
18. Juni 2019 09:34
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg“ vom 16.05.2019 (#142946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 16. Mai 2019 (Per E-Mail und Fax) [#142946]
Datum
18. Juni 2019 09:35
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
33,2 KB
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Schreiben vom 24. Mai 2019 (per E-Mail und Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende i…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Schreiben vom 24. Mai 2019 (per E-Mail und Fax)
Datum
24. Juni 2019 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Meck…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg“ [#142946] [#142946]
Datum
25. Juni 2019 17:31
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/142946 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/142946 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Begründung 1 Bei der Beantwortung von Bürgeranfragen ist zunächst die Zuständigkeitsfrage zu prüfen. Ist die Zuständigkeit nicht gegeben, so wie es hier den Anschein hat, ist weder ein Bescheid, noch ein Widerrufsbescheid noch eine Überprüfung der Formvorschriften notwendig. Es genügt folgende Information: Diese eigene Behörde verfügt über die begehrten Informationen nicht, sondern die Behörde … . Eine Behörde, die selbst nicht zuständig ist, kann nicht für eine andere Behörde einen Verwaltungsakt oder Widerspruchsbescheid erlassen. Das ist rechtlich nicht gestattet. Für alle Fälle, in denen Behörden ein zusätzliches Fax bei Frag den Staat einfordern, können Bürgeranfragen wegen Schriftformmangels nicht ausgeschlossen werden, wenn Behörden zugleich selbst auf diesem Weg einen Bescheid und Widerspruchsbescheid erteilen. Wenn die Behörde das Schriftformerfordernis bei Fax und Mail als nicht eingehalten betrachtet und zugleich selbst Faxe anfordert, liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, da hier Faxnummern von Frag den Staat erhoben werden und Faxunterschriften der Anfragenden eingeholt werden, die bei Vorlage eines Schriftformmangels zu keinem Ergebnis führen könnten. Ich bitte daher um Überprüfung, ob hier gegen den Datenschutz verstoßen wurde (inklusive um entsprechenende Bußgeldbescheide) oder um die Bestätigung, dass gar kein Schriftformmangel vorgelegen hat. Begründung 2 Gemäß https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/ sind Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen ab 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Auch hierzu wäre eine Überprüfung erforderlich, in jeden Einzelfall, in dem ein Behörde einen Schriftformmangel unterstellt. Datenschutzbeauftragte können diesen sicheren elektronischen Übermittlungsweg einfordern und solange diese nicht eingerichtet wurde oder angeboten wird, Behörden anzuhalten bis zur Einrichtung und Information Bürgeranfragen per Mail grundsätzlich zu akzeptieren. Verursacher dieses Mangels am Übermittlungsweg wäre die Behörde, die ihren Pflichten nicht im gebotenen rechtlichen Umfang nachgekommen ist. Das kann nicht zu Lasten und auf Kosten (Porto, Papier, Toner oder Tinte) der Umwelt & Bürger ausgelegt werden, indem noch eine weitere Hürde (Unterschrift im Original) vor der begehrten Information aufgebaut wird. Begründung 3 Es könnte auch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliegen, wenn eine handgeschriebene Unterschrift (Brief) nicht belegt werden muss, während bei einer elektronischen Übermittlung so viele formelle Hürden gefordert werden. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, ob die Behörden Mecklenburgs Vorpommern selbst Schreiben ohne Unterschrift versenden (weil diese elektronisch erstellt wurden), während sie diese von Bürgern eine Unterschrift einfordern. Auch dieses wäre aus Bürgersicht keine Gleichbehandlung. Wenn ja wäre auch das Grund einer Beanstandung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 142946.pdf - 2019-05-16_2-fax.pdf - 2019-05-24_1-doc03261520190524090830.pdf - 2019-05-24_4-fax.pdf - 2019-05-27_2-fax.pdf - 2019-06-18_2-fax.pdf - 2019-06-24_1-doc03406720190624092406.pdf Anfragenr: 142946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage „Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg“ [#142946] [#142946]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg“ [#142946] [#142946]
Datum
25. Juni 2019 17:34
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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